Schabbat — Blatt 6b

1einen Pfosten an der einen Seite und einen Pfosten an der anderen Seite aufstellen oder einen Balken an der einen Seite und einen Balken an der anderen Seite legen, und in der Mitte nehmen oder geben. Jene sprachen zu ihm: Dadurch kann man das öffentliche Gebiet nicht vereinigen. –

2Warum nennt er es richtiges [Privatgebiet]? – Man könnte glauben, die Rabbanan streiten gegen R. Jehuda, daß es [nach ihnen] kein privates Gebiet ist, nur bezüglich des Umhertragens, pflichten ihm aber bezüglich des Werfens bei, so lehrt er uns dies.

3Der Meister sagte: Diese sind richtiges öffentliches Gebiet. Was schließt dies aus? – Dies schließt eine andere Lehre R. Jehudas aus. Wir haben nämlich gelernt: R. Jehuda sagte: Wenn ein öffentlicher Weg sie trennt, so verlege man ihn nach der Seite. Die Weisen sagen, man brauche dies nicht. –

4Warum nennt er es richtiges? – Da er es im Anfangssatze richtiges nennt, so nennt er es auch im Schlußsatze richtiges. –

5Sollte er auch die Wüste mitzählen!? Es wird nämlich gelehrt: Welches heißt öffentliches Gebiet: Eine Landstraße, ein großer Straßenplatz, offene Durchgangsgassen und eine Wüste. Abajje erwiderte: Das ist kein Einwand; das eine, als die Jisraéliten in der Wüste weilten, das andere in der Jetztzeit.

6Der Meister sagte: Hat man hinausgebracht oder hereingebracht, so ist man, wenn versehentlich, eines Sündopfers, und wenn vorsätzlich, der Ausrottung oder der Steinigung schuldig. Daß man, wenn versehentlich, eines Sündopfers schuldig ist, ist ja selbstverständlich!? – [Zu lehren] nötig ist, daß man bei Vorsatz der Ausrottung oder der Steinigung schuldig sei. –

7Auch dies ist ja selbstverständlich!? – Er lehrt uns zustimmend mit Rabh, denn Rabh sagte: Ich fand eine Geheimrolle bei R. Ḥija, in der geschrieben stand: Isi b. Jehuda sagte: Es sind vierzig Hauptarbeiten weniger eine, und man ist nur einmal schuldig.

8Dem ist ja aber nicht so, wir haben ja gelernt, es gebe vierzig Hauptarbeiten weniger eine, und auf unsere Frage, wozu denn die [Angabe der] Zahl nötig sei, erwiderte R. Joḥanan, daß man, wenn man sie alle bei einem Entfallen ausgeübt hat, wegen jeder besonders schuldig sei!?

9Lies: man ist wegen einer von ihnen nicht schuldig. Er lehrt uns daher, daß dies zu denen gehöre, über die kein Zweifel obwaltet.

10Der Meister sagte: Das Meer aber, die Ebene, der Säulengang und das Neutralgebiet gleichen weder dem Privatgebiete noch dem öffentlichen Gebiete. Die Ebene gleicht also weder dem Privatgebiete, noch dem öffentlichen Gebiete, und [dem widersprechend] haben wir ja gelernt, die Ebene werde im Sommer bezüglich des Šabbathgesetzes als Privatgebiet und bezüglich der Unreinheit als öffentliches Gebiet, und in der Regenzeit bezüglich beider als Privatgebiet betrachtet!?

11U͑la erwiderte: Tatsächlich gilt sie als Neutralgebiet, nur nennt er sie deshalb Privatgebiet, weil sie kein öffentliches Gebiet ist.

12R. Aši erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.