Schabbat — Blatt 70b
1Šem von Šimo͑n; diese: Hauptarbeiten; von diesen: Abzweigungen; eine wie diese: bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten; diese wie eine: bei Versehen hinsichtlich des Šabbaths und Vorsatz hinsichtlich der Arbeiten. – Šemuél leuchtet [die Auslegung] ‘Eine wie diese, diese wie eine’ nicht ein.
2Raba fragte R. Naḥman: Wie ist es, wenn ihm beides entfallen ist? Dieser erwiderte: Ihm ist ja der Šabbath entfallen, somit ist er nur einmal schuldig. – Im Gegenteil, ihm ist ja [das Verbot der] Arbeiten entfallen, und er sollte wegen jeder besonders schuldig sein!? Vielmehr, sagte R. Aši, berücksichtigen wir folgendes: unterließ er [die Arbeit] wegen des Šabbaths, so liegt hier ein Entfallen des Šabbaths vor, und er ist nur einmal schuldig, unterließ er sie wegen [des Verbotes] der Arbeiten, so liegt hier ein Entfallen [des Verbotes] der Arbeiten vor, und er ist wegen jeder besonders schuldig. Rabina sprach zu R. Aši: Er unterläßt es ja am Šabbath, weil die Arbeit [verboten ist], und die Arbeit, weil es am Šabbath [verboten ist]!? Vielmehr gibt es hierbei keinen Unterschied, –
3Wir haben gelernt: Die Hauptarbeiten sind vierzig weniger eine. Und auf unsere Frage, wozu die Zahl nötig sei, erwiderte R. Joḥanan, daß man, wenn man sie alle bei einem Entfallen getan hat, wegen jeder besonders schuldig sei. Erklärlich ist dies, wenn du sagst, daß er, wenn ihm beides entfallen ist, wegen jeder besonders schuldig sei; wenn du aber sagst, er sei, wenn ihm beides entfallen ist, nur einmal schuldig, kann dies ja nur bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten vorkommen.
4Nun kann dies allerdings, wenn er der Ansicht R. Joḥanans ist, welcher sagt, versehentlich hinsichtlich der Ausrottung, wenn auch vorsätzlich hinsichtlich des Verbotes, vorkommen, wenn er gewußt hat, daß [die Arbeit] am Šabbath mit einem Verbote belegt ist, was aber soll er nach R. Šimo͑n b. Laqiš, welcher sagt, nur wenn versehentlich hinsichtlich des Verbotes und hinsichtlich der Ausrottung, vom Šabbath überhaupt gewußt haben!? – Wenn man die Gebietsgesetze kannte, und zwar nach der Ansicht R. A͑qibas.
5Raba sagte: Wenn jemand bei Versehen hinsichtlich des Šabbaths und Vorsatz hinsichtlich der Arbeiten in Größe einer Dörrfeige gemähet und gemahlen, und abermals bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten in Größe einer Dörrfeige gemähet und gemahlen hat, und sich bewußt wird hinsichtlich des Mähens und des Mahlens bei Versehen hinsichtlich des Šabbaths und Vorsatz hinsichtlich der Arbeiten, und darauf sich bewußt wird hinsichtlich des Mähens und des Mahlens bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.