Schabbat — Blatt 71a

1so zieht das eine Mähen das andere, und das eine Mahlen das andere mit sich. Wenn er sich aber später nur hinsichtlich des Mahlens bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten bewußt wird, so zieht das [zweite] Mähen das [erste] Mähen nebst dem [ersten] Mahlen mit sich, während das zweite Mahlen zurückbleibt.

2Abajje sagt, auch das Mahlen ziehe das Mahlen mit sich, denn sie fallen unter eine Bezeichnung Mahlen. – Aber gibt es denn nach Raba ein Mitsichziehen, es wird ja gelehrt: Wenn jemand bei einmaligem Entfallen zwei olivengroße Stücke Talg gegessen hat und sich hinsichtlich des einen bewußt wird, und darauf bei Entfallen des zweiten Stückes abermals ein olivengroßes Stück gegessen hat, so werden ihm, wie Raba sagt, wenn er ein Opfer wegen des ersten Stückes darbringt, das erste und das zweite vergeben, das dritte aber nicht;

3bringt er ein Opfer wegen des dritten Stückes dar, so werden ihm das dritte und das zweite vergeben, das erste aber nicht; bringt er ein Opfer wegen des mittleren Stückes dar, so werden ihm alle vergeben. Abajje aber sagt, auch wenn er nur wegen eines ein Opfer darbringt, werden ihm alle vergeben. – Nachdem er dies von Abajje gehört hat, erkannte er es an. – Demnach sollte auch das [erste] Mahlen das [zweite] mit sich ziehen!? – Das Mitsichziehen erkennt er an, das Mitsichziehen durch ein Mitgezogenes erkennt er nicht an.

4Das, was Abajje und Raba klar war, war R. Zera fraglich. R. Zera fragte nämlich, und wie manche sagen, fragte es R. Jirmeja den R. Zera: Wie ist es, wenn jemand das Quantum einer halben Dörrfeige bei Versehen hinsichtlich des Šabbaths und Vorsatz hinsichtlich der Arbeiten, und darauf abermals das Quantum einer halben Dörrfeige bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten gemähet oder gemahlen hat; werden sie vereinigt? Dieser erwiderte: Da sie hinsichtlich der Sündopfer getrennt sind, werden sie nicht vereinigt. –

5Aber werden sie denn, wenn sie hinsichtlich der Sündopfer getrennt sind, nicht vereinigt, wir haben ja gelernt: Aß jemand bei einmaligem Entfallen zweimal Talg, so ist er nur einmal schuldig; aß jemand bei einmaligem Entfallen Talg, Blut, Übriggebliebenes und Verwerfliches, so ist er wegen jedes besonders schuldig. Hierbei ist es bei mehreren Arten strenger, als bei einer Art; bei folgendem ist es aber bei einer Art strenger als bei mehreren Arten: aß jemand das Quantum einer halben Olive, und abermals das Quantum einer halben Olive, so ist er, wenn von einer Art, schuldig, und wenn von zwei Arten, frei.

6Und auf unseren Einwand, ob es denn zu lehren nötig sei, daß er bei einer Art schuldig sei, erwiderte Reš Laqiš im Namen Bar Toṭanis, hier handle es sich um den Fall, wenn er es in verschiedenen Zubereitungen gegessen hat, und zwar nach R. Jehošua͑, welcher sagt, die verschiedenen Zubereitungen [einer Speise] trennen sie. Man könnte glauben, R. Jehošua͑ sage es sowohl erleichternd als auch erschwerend, so lehrt er uns, daß er es nur erschwerend sagt, nicht aber erleichternd.

7Hierbei sind sie ja hinsichtlich des Opfers getrennt, dennoch werden sie vereinigt!? Dieser erwiderte: Der Meister bezieht dies auf den Anfangssatz und findet hierin einen Einwand, wir beziehen dies auf den Schlußsatz, und finden hierin keinen Einwand. Ist es denn zu lehren nötig, daß er bei zwei Arten frei sei, und Reš Laqiš erwiderte im Namen Bar Toṭanis, es handle sich tatsächlich um eine Art, und er spricht deshalb von zwei Arten, weil es sich um den Fall handelt, wenn er sie in verschiedenen Zubereitungen gegessen hat, und zwar nach R. Jehošua͑, welcher sagt, die verschiedenen Zubereitungen [einer Speise] trennen sie. Er lehrt uns damit, daß R. Jehošua͑ es sowohl erleichternd als auch erschwerend sagte. –

8Wenn der Schlußsatz von einer Art in zwei Zubereitungen spricht, so spricht ja demnach auch der Anfangssatz von einer Art in einer Zubereitung;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.