Schabbat — Blatt 72b
1Wenn man in der Absicht, eine nicht am Boden haftende Sache aufzuheben, [versehentlich] eine am Boden haftende abschneidet, so ist man frei; wenn man in der Absicht, eine am Boden nicht haftende Sache zu schneiden, eine am Boden haftende schneidet, so ist man, wie Raba sagt, frei, und wie Abajje sagt, schuldig.
2Raba sagt, er sei frei, da er das Schneiden des Verbotenen nicht beabsichtigt hat; Abajje sagt, er sei schuldig, da er ein Schneiden beabsichtigt hat. Raba sprach: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Strenger ist es beim Šabbath als bei anderen Gesetzen, und strenger ist es bei anderen Gesetzen als beim Šabbath. Strenger ist es beim Šabbath als bei anderen Gesetzen, indem man, wenn man am Šabbath zwei Arbeiten bei einem Entfallen getan hat, für jede besonders schuldig ist, was bei anderen Gesetzen nicht der Fall ist. Und strenger ist es bei anderen Gesetzen als beim Šabbath, indem man, wenn man andere Gesetze absichtslos versehentlich übertreten hat, schuldig ist, was beim Šabbath nicht der Fall ist.
3Der Meister sagte: Strenger ist es beim Šabbath als bei anderen Gesetzen, indem man, wenn man am Šabbath zwei Arbeiten bei einem Entfallen getan hat, für jede besonders schuldig ist, was bei anderen Gesetzen nicht der Fall ist. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn man gemähet und gemahlen hat, dementsprechend bei anderen Gesetzen, wenn man Talg und Blut gegessen hat, so ist man ja da zweimal schuldig und dort zweimal schuldig!? Einmal schuldig bei anderen Gesetzen ist man vielmehr, wenn man zweimal Talg gegessen hat, und dementsprechend beim Šabbath, wenn man zweimal gemähet hat; dann ist man ja da nur einmal schuldig und dort nur einmal schuldig!? –
4Tatsächlich in dem Falle, wenn man gemähet und gemahlen hat, und [die Worte]: was bei anderen Gesetzen nicht der Fall ist, beziehen sich auf Götzendienst. Dies nach R. Ami, denn R. Ami sagte: Wer bei einem Entfallen [einem Götzen] opfert, das Fett aufräuchert und libiert, ist nur einmal schuldig. –
5Wie ist, wo du es also auf Götzendienst bezogen hast, der Schlußsatz zu erklären: strenger ist es bei anderen Gesetzen, indem man, wenn man andere Gesetze absichtslos versehentlich übertreten hat, schuldig ist, was beim Šabbath nicht der Fall ist. In welchem Falle kann es beim Götzendienste absichtslos versehentlich vorkommen: wollte man sagen, wenn man im Glauben, es sei ein Bethaus, sich [vor einem Götzen] niedergeworfen hat, so hat man ja sein Herz zum Himmel gerichtet. Und wollte man sagen, wenn man sich vor einer Fürstenbüste niedergeworfen hat, so ist dies ja, falls man sie als Gottheit anerkannt hat, vorsätzlich, und falls man sie nicht als Gottheit anerkannt hat, überhaupt nichts!?
6Und wollte man sagen, aus Liebe oder Furcht, so stimmt dies allerdings nach Abajje, welcher sagt, man sei deswegen schuldig, wie ist es aber nach Raba zu erklären, welcher sagt, man sei frei!? Und wollte man sagen, wenn man geglaubt hat, es sei erlaubt, was beim Šabbath nicht der Fall ist, indem man vollständig frei ist;
7aber Raba fragte ja R. Naḥman nur, ob man einmal oder zweimal schuldig sei, ganz frei ist man aber nicht!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.