Schabbat — Blatt 73b
1GEMARA. Wozu denn die Zahl? R. Joḥanan erwiderte: Daß man wegen jeder besonders schuldig ist, auch wenn man sie bei einem Entfallen getan hat.
2SÄEN, PFLÜGEN. Merke, zuerst pflügt man ja, so sollte er doch zuerst das Pflügen und nachher das Säen nennen!? – Der Tanna spricht vom Jisraélland, wo man nach dem Säen umpflügt.
3Es wird gelehrt, säen, beschneiden, pflanzen, senken und pfropfen gehören sämtlich zu einer Hauptarbeit. Was lehrt er uns damit? – Wer mehrere Arbeiten verrichtet, die zu einer Hauptarbeit gehören, ist nur einmal schuldig. R. Aḥa sagte im Namen des R. Ḥija b. Aši im Namen R. Amis: Das Beschneiden ist wegen Pflanzens strafbar, das Pflanzen, Senken und Pfropfen sind wegen Säens strafbar. – Nur wegen Säens und nicht wegen Pflanzens!? – Sage, auch wegen Säens.
4R. Kahana sagte: Wer [einen Baum] beschneidet und [auch] des Holzes benötigt, ist zweimal schuldig; einmal wegen Mähens und einmal wegen Pflanzens. R. Joseph sagte: Wer Luzerne mähet, ist zweimal schuldig; einmal wegen Mähens und einmal wegen Pflanzens. Abajje sagte: Wer [Blätter vom] Mangold abkneift, ist zweimal schuldig; einmal wegen Mähens und einmal wegen Säens.
5PFLÜGEN. Es wird gelehrt: Das Pflügen, Graben und Schrammen gehören sämtlich zu einer Hauptarbeit. R. Šešeth sagte: Wer einen Erdhaufen abträgt, ist, wenn er sich im Zimmer befindet, wegen Bauens, und wenn er sich auf dem Felde befindet, wegen Pflügens schuldig. Raba sagte: Wer eine Grube füllt, ist, wenn sie sich im Zimmer befindet, wegen Bauens, und wenn sie sich auf dem Felde befindet, wegen Pflügens schuldig.
6R. Abba sagte: Wer am Šabbath eine Grube gräbt und nur der Erde benötigt, ist dieserhalb frei. Und auch nach R. Jehuda, welcher sagt, man sei wegen einer an sich nicht nötigen Arbeit schuldig, gilt dies nur von einer verbessernden, während dieser eine schädigende verrichtet.
7MÄHEN. Es wird gelehrt: Das Mähen, Winzern, Datteln-, Oliven- und Feigenlesen gehören sämtlich zu einer Hauptarbeit. R. Papa sagte: Wer eine Erdscholle auf eine Dattelpalme wirft und Datteln abschlägt, ist zweimal schuldig; einmal wegen des Pflückens und einmal wegen des Zerbröckelns. R. Aši sagte: Weder geschieht das Pflücken auf diese Weise, noch geschieht das Zerbröckeln auf diese Weise.
8GARBEN. Raba sagte: Wer Salz aus einer Saline sammelt, ist wegen Garbens schuldig. Abajje aber sagt, ein Garben gebe es nur bei Bodengewächsen.
9DRESCHEN. Es wird gelehrt: Das Dreschen, [Ähren-]beuteln und auskörnen gehören sämtlich zu einer Hauptarbeit.
10WORFELN, KLAUBEN, MAHLEN, BEUTELN. Worfeln, klauben und beuteln sind ja dasselbe!? Abajje und Raba erklärten beide: Jede Arbeit, die bei der Errichtung der Stiftshütte zur Anwendung kam, gilt als Hauptarbeit, auch wenn eine andere ihr gleicht. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.