Schabbat — Blatt 74b

1die man siebenmal brühen muß; wenn man sie nicht herausnimmt, verderben sie, somit ist dies ebenso, als klaube man den Abfall aus dem Eßbaren.

2MAHLEN. R. Papa sagte: Wer Mangold zerreibt, ist wegen Mahlens schuldig. R. Menaše sagte: Wer Holzspäne splittert, ist wegen Mahlens schuldig. R. Aši sagte: Wenn er aber auf eine bestimmte Größe achtet, so ist er wegen Schneidens schuldig.

3KNETEN, BACKEN. R. Papa sprach: Unser Tanna ließ das Einkochen von Spezereien aus, was bei [der Errichtung] der Stiftshütte zur Anwendung kam, und nennt statt dessen das Backen!? – Unser Tanna nennt die Reihenfolge der Brotbereitung.

4R. Aḥa b. R. A͑vija sagte: Wer einen Pflock in den Of en [zum Trocknen] legt, ist wegen Kochens schuldig. – Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, weil man ihn nur zu härten beabsichtigt, so lehrt er uns, daß er zuerst aufgeht und erst nachher zusammentrocknet. Rabba b. R. Hona sagte: Wer Pech schmilzt, ist wegen Kochens schuldig. – Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, man sei nicht schuldig, da es nachher wieder hart wird, so lehrt er uns.

5Raba sagte: Wer eine Krücke anfertigt, ist sieben Sündopfer schuldig, wenn einen Ofen, so ist er acht Sündopfer schuldig. Abajje sagte: Wer einen Bienenkorb anfertigt, ist elf Sündopfer schuldig, wenn er aber den Rand besäumt, so ist er dreizehn Sündopfer schuldig.

6WOLLE SCHEREN, BLEICHEN. Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wer die Wolle auf dem Vieh spinnt, ist drei Sündopfer schuldig: eines wegen Scherens, eines wegen Zupfens und eines wegen Spinnens. R. Kahana sagte: Weder ist dies die Art des Scherens, noch ist dies die Art des Zupfens, noch ist dies die Art des Spinnens. – Etwa nicht, es wird ja im Namen R. Neḥemjas gelehrt: An den Ziegen gespült und an den Ziegen gesponnen. Demnach gilt das Spinnen am Vieh selbst als Spinnen!? – Anders ist es bei einer besonderen Kunstfertigkeit.

7Die Rabbanan lehrten: Wer eine Feder ausrupft, die Spitze abschneidet und sie schleißt, ist drei Sündopfer schuldig. R. Šimo͑n b. Laqiš erklärte: Das Rupfen ist wegen Scherens strafbar, das Abschneiden wegen Schneidens und das Schleißen wegen Schabens.

8EINEN KNOTEN KNÜPFEN, EINEN KNOTEN LÖSEN. Wieso kam das Knüpfen bei [der Errichtung] der Stiftshütte zur Anwendung? Rabba erwiderte: Man knüpfte [die Vorhänge] an die Zeltpflöcke. – Dieses Anknüpfen geschah ja aber, um wieder aufzulösend!? Vielmehr, erwiderte Abajje, wenn den Webern der Vorhänge ein Faden zerriß, knüpften sie ihn zusammen. Raba sprach zu ihm: Du hast es allerdings hinsichtlich des Knüpfens erklärt, wie ist es aber hinsichtlich des Lösens zu erklären!? Wolltest du sagen, daß, wenn sich zwei Fäden verknoteten, man den einen löste und den anderen zurückließ – wie sollte man, wenn man für einen König aus Fleisch und Blut nicht so verfährt, für den König der Könige, den Heiligen, gepriesen sei er, so verfahren haben!? Vielmehr, erklärte Raba, nach anderen, R. Ilea͑, die Fänger der Purpurschnecke hatten [die Netze] zu knüpfen und zu lösen.

9ZWEI STICHE NÄHEN. Dies hält ja nicht!? Rabba b. Bar Ḥana erwiderte im Namen R. Joḥanans: Wenn man sie knotet.

10REISSEN, UM ZU NÄHEN. Wieso kam das Reißen bei [der Errichtung] der Stiftshütte zur Anwendung? Raba und R. Zera erklärten beide:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.