Schabbat — Blatt 79a
1wenn der Schuldner gesagt hat, er habe ihn bezahlt, beziehungsweise er habe ihn nicht bezahlt.
2Raba sagte: Alle stimmen überein, daß derjenige, der zugibt, den Schuldschein ausgestellt zu haben, ihn auch bestätigen muß, hier aber streiten sie, ob man eine Quittung schreibe. Der erste Tanna ist der Ansicht, man schreibe eine Quittung, und R. Jehuda ist der Ansicht, man schreibe keine Quittung. R. Aši erwiderte: [Der Schuldner] kann ihn einem anderen Gläubiger vorzeigen und sagen: Sieh, ich bin ein Mann, der Schulden bezahlt.
3HAUT, ALS MAN DARAUS &C. MACHEN KANN. Raba fragte R. Naḥman: Welche [Größe] ist beim Hinaustragen von Haut festgesetzt? Dieser erwiderte: Wie wir gelernt haben: Haut, als man daraus ein Amulett machen kann. – [Welche für das Gerben? Dieser erwiderte: Kein Unterschied.] – Welche für die zum Gerben bestimmte? Dieser erwiderte: Kein Unterschied. –
4Woher entnimmst du dies? – Wie wir gelernt haben: Für das Bleichen, Zupfen, Färben und Spinnen gilt die Länge eines doppelten Siṭ; für das Weben zweier Fäden die Länge eines doppelten Siṭ. Demnach gilt dabei, da es zum Spinnen bestimmt ist, das Maß des Gesponnenen, ebenso gilt auch hierbei, da es zum Gerben bestimmt ist, das Maß des Gegerbten. – Welche für die ungegerbte und nicht zum Gerben bestimmte? Dieser erwiderte: Kein Unterschied. –
5Ist denn zwischen gegerbt und ungegerbt nicht zu unterscheiden, dagegen ist ja einzuwenden: Wer eingeweichte Farbstoffe hinausträgt, als man damit ein Stück Wolle zur Probe färben kann. Von uneingeweichten Farbstoffen aber haben wir gelernt: Schalen von Nüssen und Granatäpfeln, Waid und Krapp, als man ein kleines Tuch an einer Haube färben kann!? – Hierzu wurde bereits gelehrt: R. Naḥman erklärte dies im Namen des Rabba b. Abuha: Weil niemand sich bemüht, Farbstoffe einzuweichen, um ein Stückchen Wolle zur Probe zu färben. –
6Aber von Gartensaaten, bevor man sie gesäet hat, haben wir gelernt: Gartensaaten unter dem Quantum einer getrockneten Feige, R. Jehuda b. Bethera sagt, fünf [Saatkörner], und von solchen, die bereits gesäet sind, haben wir gelernt: Dung und feinen Sand, als man einen Kohlstengel düngen kann – so R. A͑qiba; die Weisen sagen, als man einen Lauchstengel düngen kann!? – Hierzu wurde bereits gelehrt: R. Papa erklärte dies: Das eine, wenn man bereits gesäet, das andere, wenn man noch nicht gesäet hat, weil niemand sich bemüht, ein Saatkorn zur Aussaat hinauszubringen. –
7Aber vom Lehm, bevor man ihn geknetet hat, [ist ja einzuwenden]: Es wird gelehrt, die Weisen pflichten R. Šimo͑n bei, daß beim Hinaustragen von Ausgußwasser auf öffentliches Gebiet ein Viertellog erforderlich sei, und auf unsere Frage, welche Verwendung das Ausgußwasser habe, erwiderte R. Jirmeja: Zum Kneten von Lehm. Vom gekneteten Lehm aber haben wir gelernt: Lehm, als man daraus eine Mündung für einen Schmelztiegel machen kann!? – Da ebenso, wie wir erklärt haben: weil niemand sich bemüht, Lehm zu kneten, als für die Mündung eines Schmelztiegels nötig ist. –
8Komm und höre: R. Ḥija b. Ami sagte im Namen U͑las: Es gibt dreierlei Häute: Rohhaut, Ḥippa und Diphtera. Rohhaut in des Wortes Bedeutung: die weder mit Salz noch mit Mehl noch mit Galläpfeln gegerbt ist. – Welches ist ihre Größe? R. Šemuél b. R. Jehuda lehrte: Als zum Einwickeln eines kleinen Gewichtes ausreicht. – Welches [Gewicht]? Abajje erwiderte: Ein Viertel eines pumbedithensischen Viertels.
9Ḥippa, die mit Salz, nicht aber mit Mehl und Galläpfeln gegerbt ist. – Welches ist ihre Größe? – Wie wir gelernt haben: Haut, als man daraus ein Amulett machen kann. Diphtera, die mit Salz und Mehl, aber nicht mit Galläpfeln gegerbt ist. – Welches ist ihre Größe? – Daß man darauf einen Scheidebrief schreiben kann. Er lehrt also: als zum Einwickeln eines kleinen Gewichtes ausreicht, und Abajje erklärte, ein Viertel eines pumbedithensischen Viertels!? – Dies gilt von einer noch feuchten Haut. –
10Wir haben ja aber gelernt, Kleiderstoff von drei zu drei [Handbreiten sei verunreinigungsfähig] durch Auftreten, Sackzeug von vier zu vier, Haut von fünf zu fünf, Matte von sechs zu sechs, sowohl durch Auftreten als auch durch eine Leiche. Hierzu wird gelehrt, die Größe beim Gewande, beim Sacke und bei der Haut bezüglich der Unreinheit, gelte auch bezüglich des Hinaustragens!? –Da handelt es sich um ein Teppichfell.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.