Schabbat — Blatt 8a
1Abajje entgegnete: Bezüglich eines Privatgebietes bestreitet niemand die Ansicht R. Ḥisdas, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn ein Baum auf Privatgebiet steht und seine Zweige sich über öffentliches Gebiet neigen, und jemand etwas wirft und es auf einem Zweige liegen bleibt; Rabbi ist der Ansiebt, wir sagen, der Zweig geböre zum Stamme, und die Rabbanan sind der Ansicht, wir sagen nicht, der Zweig gehöre zum Stamme.
2Abajje sagte: Wer einen Bienenkorb, der zehn [Handbreiten] hoch und keine sechs breit ist, in ein öffentliches Gebiet wirft, ist schuldig; ist er sechs breit, so ist er frei.
3Raba sagt, auch wenn er keine sechs breit ist, sei er frei. – Aus welchem Grunde? – Weil es nicht möglich ist, daß manche Rohrstäbe die Höhe von zehn [Handbreiten] nicht überragen.
4Stülpt er ihn um mit der Mündung nach unten, so ist er schuldig, wenn er etwas über sieben [Handbreiten hoch ist], und frei, wenn siebeneinhalb.
5R. Aši sagt, auch wenn siebeneinhalb, sei er schuldig. – Aus welchem Grunde? – Die Wände sind wegen des Innenraumes da.
6U͑la sagte: Wenn jemand etwas wirft und es auf einem neun [Handbreiten hohen] und vier breiten Pfahle liegen bleibt, auf dem die Leute umzuschultern pflegen, so ist er schuldig. – Aus welchem Grunde? – Unter drei [Handbreiten] treten die Leute darauf, von drei bis neun treten sie nicht und schultern sie nicht darauf um, wenn neun, so schultern sie entschieden darauf um.
7Abajje sprach zu R. Joseph: Wie ist es mit einer Grube? Dieser erwiderte: Bei einer Grube ebenso. Raba sagte: Bei einer Grube nicht. – Aus welchem Grunde? – Die Benutzung im Notfalle gilt nicht als Benutzung.
8R. Ada b. Mathna wandte gegen Raba ein: Wenn sich sein zehn [Handbreiten] hoher und vier breiter Korb auf öffentlichem Gebiete befindet, so darf man nicht aus diesem in öffentliches Gebiet noch aus öffentlichem Gebiete in dieses umtragen; ist er kleiner, so darf man umtragen. Dasselbe gilt auch von einer Grube. Dies bezieht sich wohl [auch] auf den Schlußsatz!? – Nein, [nur] auf den Anfangssatz.
9Er wandte gegen ihn ein:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.