Schabbat — Blatt 92a

1die er öffnen und [den Inhalt] herausnehmen kann!? – Wenn Barren sich darin befinden. – Wenn aber Riemen daran sind, kann er ja [den Inhalt] bis zur Öffnung heranziehen und sich an eignen, während doch die Riemen sich innen befinden!? – Wenn keine Riemen daran sind. Wenn du aber willst, sage ich: wenn solche daran sind, aber um diesen gewickelt.

2Ebenso sagte auch Raba: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn er voll Gurken oder Kürbisse ist, wenn aber voll Senf, so ist man schuldig. Er ist somit der Ansicht, die Zusammenfassung durch das Gefäß sei keine Zusammenfassung. Abajje aber sagt, auch wenn voll Senf, sei man frei. Er ist somit der Ansicht, die Zusammenfassung durch das Gefäß sei wohl eine Zusammenfassung. – Demnach vertritt Abajje die Ansicht Rabas und Raba die Ansicht Abajjes, somit befindet sich ja sowohl Abajje als auch Raba mit sich selbst im Widerspruche!?

3Es wird gelehrt: Wer Früchte auf öffentliches Gebiet hinausbringt, ist, wie Abajje sagt, wenn in der Hand, schuldig, wenn in einem Gefäße, frei, und wie Raba sagt, wenn in der Hand, frei, wenn in einem Gefäße, schuldig. –

4Wende es um. – Wieso ist er, wenn in der Hand, schuldig, wir haben ja gelernt, daß, wenn der Hausherr seine Hand nach außen hinausstreckt und der Arme etwas aus dieser nimmt oder in diese legt, und jener es nach innen bringt, beide frei seien!? – Da oberhalb drei, hier unterhalb drei [Handbreiten].

5WER ETWAS HINAUSBRINGT, EINERLEI OB IN DER RECHTEN ODER IN DER LINKEN, OB IM BUSEN ODER AUF DER SCHULTER, IST SCHULDIG, DENN [AUCH IN LETZTERER] WEISE TRUGEN DIE SÖHNE QEHATHS. WENN AUF DER RÜCKSEITE DER HAND, MIT DEM FUSSE, IM MUNDE, MIT DEM ELLENBOGEN, IM OHRE, IM HAARE, IM GÜRTELBEUTEL MIT DER ÖFFNUNG NACH UNTEN, ZWISCHEN GÜRTEL UND KITTEL, AM ZIPFEL DES KITTELS, IM SCHUH ODER IN DER SANDALE, SO IST ER FREI, WEIL ER NICHT AUF GEWÖHNLICHE WEISE HINAUSBRINGT.

6GEMARA. R. Elea͑zar sagte: Wer etwas oberhalb zehn Handbreiten hinausbringt, ist schuldig, denn auf diese Weise trugen die Söhne Qehaths. – Woher wissen wir dies vom Tragen der Söhne Qehaths? – Es heißt: rings um die Stiftshütte und den Altar; man vergleiche den Altar mit der Stiftshütte: wie die Stiftshütte zehn Ellen [hoch] war, ebenso war der Altar zehn Ellen [hoch]. –

7Woher wissen wir dies von der Stiftshütte selbst? – Es heißt: jedes Brett war zehn Ellen lang, und ferner heißt es: er spannte das Zeltdach über die Stiftshütte, und hierzu sagte Rabh, unser Meister Moše selbst habe es ausgespannt. Und hieraus lernst du, daß die Höhe der Leviten zehn Ellen betrug. Und da wir wissen, daß von jeder Last, die an Stangen getragen wird, sich ein Drittel oberhalb und zwei Drittel unterhalb befinden, so ergibt es sich, daß er höher gehoben wurde.

8Wenn du aber willst, sage ich: dies ist von der Bundeslade zu entnehmen; der Meister sagte, daß die Bundeslade neun [Handbreiten] und der Deckel eine Handbreite, zusammen zehn, hoch war, und da wir wissen, daß von jeder Last, die an Stangen getragen wird, sich ein Drittel oberhalb und zwei Drittel unterhalb befinden, so ergibt es sich, daß sie mehr als zehn [Handbreiten] gehoben wurde. – Es sollte ja von Moše selbst gefolgert werden!? – Vielleicht ist Moše eine Ausnahme, denn der Meister sagte, die Göttlichkeit ruhe nur auf einem, der weise, kräftig, reich und hochgewachsen ist.

9Rabh sagte im Namen R. Ḥijas: Wer etwas am Šabbath auf dem Kopfe hinausbringt, ist ein Sündopfer schuldig, denn auf diese Weise tragen die Leute von Huçal. – Aber sind denn die Leute von Huçal die Mehrheit der Welt!? – Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Rabh sagte im Namen R. Ḥijas: Wenn ein Einwohner von Huçal etwas am Šabbath auf dem Kopfe hinausbringt, so ist er schuldig, denn auf diese Weise tragen die Einwohner seiner Stadt. – Aber ihre Gepflogenheit sollte ja gegenüber der aller anderen Menschen unberücksichtigt bleiben!? – Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: Wer etwas [am Šabbath] auf dem Kopfe hinausbringt, ist frei;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.