Schevuot — Blatt 14a

1wodurch erhalten sie nun diese Sühne? Es ist richtiger, daß sie durch den Farren Ahrons Sühne erhalten, der wegen seines Hauses aus seiner Beschränkung gekommen ist, nicht aber durch den innerhalb hergerichteten Bock, der nicht aus seiner Beschränkung gekommen ist.

2Wenn du aber einwenden willst, so heißt es: ihr, vom Hause Ahrons, preiset den Herrn &c. –

3Was wäre dagegen einzuwenden? – Man könnte einwenden: es heißt ja: sein Haus, [so ist zu erwidern:] sieheißen alle sein Haus, denn es heißt: ihr vom Hause Ahrons, preiset den Herrn, ihr, die ihr den Herrn fürchtet, preiset den Herrn. –

4Deuten denn [die Worte] für das Volk, hierauf, damit sagt ja der Allbarmherzige, daß er auf Kosten des Volkes angeschafft werde!? – Dies geht hervor aus:und von der Gemeinde der Kinder Jisraél. –

5Deuten denn [die Worte] der für ihn hierauf, diese sind ja für die folgende Lehre nötig: Er bringe [den Farren] von seinem Vermögen, nicht aber von dem der Gemeinde.

6Man könnte glauben, er dürfe ihn nur von dem der Gemeinde nicht darbringen, weil die Gemeinde durch ihn keine Sühne erlangt, wohl aber aus dem seiner Priesterbrüder, weil seine Priesterbrüder durch ihn Sühne erlangen, so heißt es: das für ihn. Man könnte glauben, er dürfe ihn nur von vornherein nicht darbringen, jedoch sei es gültig, wenn er ihn bereits dargebracht hat, so heißt es wiederum: der für ihn; die Schrift hat dies wiederholt, daß dies nämlich unerläßlich ist!? –

7Dem Autor ist folgendes schwierig: durch den des Volkes erhalten sie wohl deshalb keine Sühne, weil sie an diesem nicht mit ihrem Gelde beteiligt sind, aber auch an dem Ahrons sind sie ja nicht mit ihrem Gelde beteiligt!? Darauf erwidert er: sie gelten alle als sein Haus. –

8Einleuchtend ist es nach R. Šimo͑n, daß beim Farren zwei Bekenntnisseund Blutsprengenerforderlich sind, einmal entsprechend dem innerhalb hergerichteten Bocke, einmal entsprechend dem außerhalb hergerichteten Bocke und einmal entsprechend dem fortzuschickenden Bocke,

9weshalb aber sind nach R. Jehudabeim Farren zwei Bekenntnisse und Blutsprengen erforderlich, ein Bekenntnis und Blutsprengen sollten ja ausreichen!? –

10Einmal für ihn persönlich und einmal für seine ganze Familie. In der Schule R. Jišma͑éls wurde nämlich gelehrt: So ist es richtig, daß nämlich der Schuldfreie komme und dem Schuldbeladenen Sühne schaffe, nicht aber, daß der Schuldbeladene komme und dem Schuldbeladenen Sühne schaffe.

11BEI DER UNREINHEIT GIBT ES ZWEI ARTEN DES BEWUSSTSEINS, DIE IN VIER ZERFALLEN. WENN JEMAND WUSSTE, DASS ER UNREIN GEWORDEN, DIES IHM ABER ENTFALLEN IST, JEDOCH KENNTNIS VON DER HEILIGKE IT HAT,

12ODER IHM DIE KENNTNIS DER HEILIGKEIT FEHLTE, JEDOCH KENNTNIS DER UNREINHEIT HAT, ODER IHM VON BEIDEM DIE KENNTNIS FEHLTE, UND ER OHNE KENNTNIS HEILIGES GEGESSEN, UND NACH DEM ESSEN KENNTNIS ERLANGT HAT, SO MUSS ER EIN AUF- UND ABSTEIGENDES OPFER DARBRINGEN.

13WENN ER WUSSTE, DASS ER UNREIN GEWORDEN, DIES IHM ABER ENTFALLEN IST, JEDOCH KENNTNIS DES HEILIGTUMS HAT, ODER IHM DIE KENNTNIS DES HEILIGTUMS FEHLTE, JEDOCH KENNTNIS DER UNREINHEIT HAT, ODER IHM VON BEIDEM DIE KENNTNIS FEHLTE, UND ER OHNE KENNTNIS IN DAS HEILIGTUM EINGETRETEN IST, UND NACH SEINEM HERAUSKOMMEN KENNTNIS ERLANGT HAT, SO MUSS ER EIN AUF- UND ABSTEIGENDES OPFER DARBRINGEN.

14EINERLEI OB ER IN DEN TEMPELHOF SELBST ODER IN DEN ZU DIESEM HINZUGEFÜGTEN RAUM EINGETRETEN IST, DENN MAN DARF DIE STADT UND DEN TEMPELHOF ERWEITERN NUR MIT [ZUSTIMMUNG DES] KÖNIGS, DES PROPHETEN, DES ORAKELS, UND DES AUS EINUNDSIEBZIG MITGLIEDERN BESTEHENDEN SYNEDRIUMS, AUCH GEHÖREN DAZU ZWEI DANKOPFER UND GESANG;

15IHNENFOLGT DAS GERICHTSKOLLEGTUM MIT ZWEI DANKOPFERN HINTER IHNEN, UND GANZ JISRAÉL FOLGT HINTERHER.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.