Schevuot — Blatt 17a

1oder ist [die Bedingung des] Verweilens überliefert bei der innerhalb erfolgten [Verunreinigung], einerlei ob für das Opfer oder für die Geißelung? – Dies bleibt unentschieden.

2Raba fragte: Wie ist es, wenn jemand [unrein] im Tempelhofe in der Luft schwebend sich befindet? Ist [die Bedingung des] Verweilens nur von dem Falle überliefert, wenn eine Niederwerfung möglich ist, nicht aber ist sie überliefert, wenn keine Niederwerfung möglich ist, oder ist [die Bedingung des] Verweilens überliefert bei der innerhalb erfolgten [Verunreinigung], einerlei ob eine Niederwerfung möglich 1st oder nicht? – Dies bleibt unentschieden.

3R. Aši fragte: Wie ist es, wenn jemand sich vorsätzlich verunreinigt hat? Ist [die Bedingung des] Verweilens überliefert nur von einem Zwangsfalle, nicht aber ist sie überliefert bei Vorsätzlichkeit, oder ist [die Bedingung des] Verweilens überliefert bei der innerhalb erfolgten [Verunreinigung], einerlei ob bei einem Zwangsfalle oder bei Vorsätzlichkeit? – Dies bleibt unentschieden.

4R. Aši fragte: Ist bei einem Naziräer an einem Grabefür die Geißelung [die Bedingung des] Verweilens erforderlich oder nicht erforderlich? Ist [die Bedingung des] Verweilens überliefert nur bei der innerhalb [des Vorhofes] erfolgten [Verunreinigung], nicht aber bei der außerhalb desselben erfolgten, oder ist [die Bedingung des] Verweilens überliefert bei einem Zwangsfalle, einerlei ob außerhalb oder innerhalb? – Dies bleibt unentschieden.

5BEIM HINAUSGEHEN DEN WEITEREN WEG WÄHLT, SO IST ER SCHULDIG, WENN ABER DEN KÜRZEREN, SO IST ER FREI. Raba sagte: Wenn den kürzeren, selbst wenn er Hacken an Zeh, und sogar wenn er den ganzen Tag geht.

6Raba fragte: Werden die Verweilungenvereinigt? – Sollte er dies aus seiner eigenen Auslegungentscheiden!? – Da handelt es sich um den Fall, wenn er nicht verweilt hat.

7Abajje fragte Rabba: Wie ist es, wenn er den längeren gegangen ist, und die Dauer des kürzeren gesäumt hat? Bezieht sich die Überlieferung auf die Dauer, somit ist er frei, wenn er den längeren gegangen ist und die Dauer des kürzeren gesäumt hat, oder lautet die Überlieferung wörtlich: wenn den längeren, so ist er schuldig, und wenn den kürzeren, so ist er frei? Dieser erwiderte: Der längere ist nicht zu verdrängen.

8R. Zera wandte ein: Es ist uns bekannt, daß, wenn ein Unreiner den Tempeldienst verrichtet, er dem Tode verfalle; wie kann diesnun der Fall sein; hat er nicht so lange verweilt, wieso kann er einen Dienst verrichtet haben, und hat er so lange verweilt, so verfällt er ja der Ausrottung?

9Allerdings kann dies, wenn du sagst, die Überlieferung beziehe sich auf die Zeit, dann Vorkommen, wenn er sich beeilt und den Dienst verrichtet hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.