Schevuot — Blatt 19a

1Da er Vieh und Wild besonders nennen muß, wegen der LehreRabbis, so nennt er auch das Kriechtier besonders. So wurde auch in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: Wenn ein Abschnitt gelehrt und wiederholt wird, so ist er nur wegen einer in diesem vorkommenden Neuerung wiederholt worden.–

2Wofür verwendet R. Elie͑zer [das Wort] dessen!? – Dies schließt die Indolenzaus.

3R. Joḥanan aber sagte, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen nur in der Auslegung. Ebenso sagte auch R. Šešeth, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen nur in der Auslegung. R. Šešeth verwechselte oft die Ansicht R. Elie͑zers mit der des R. A͑qiba, und die des R. A͑qiba mit der des R. Elie͑zer.

4Raba fragte R. Naḥman: Wie ist es, wenn er beidesnicht kannte? Dieser erwiderte: Hierbei liegt Entfallen der Unreinheitvor, somit ist er schuldig. – Im Gegenteil, hierbei liegt Unkenntnis der Heiligkeit vor, somit sollte er frei sein!?

5R. Aši erwiderte: Wir sehen nun: zieht er sich wegen des Bewußtwerdens der Unreinheit zurück, so liegt hierbei Entfallen der Unreinheit vor, sodann ist er schuldig, zieht er sich wegen des Bewußtwerdens der Heiligkeit zurück, so liegt hierbei Entfallen der Heiligkeit vor, sodann ist er frei. Rabina entgegnete R. Aši: Er zieht sich ja bei Bewußtwerden der Heiligkeit nur wegen der Unreinheit, und bei Bewußtwerden der Unreinheit nur wegen der Heiligkeit zurück!? Vielmehr gibt es hierbei keinen Unterschied.

6Die Rabbanan lehrten: Wenn von zwei Stegen einer unrein und einer rein ist, und er einen gegangen und [in den Tempel] nicht eingetreten ist, und darauf den andern gegangen und eingetretenist, so ist erschuldig;

7wenn er den einen gegangen und eingetreten ist, und darauf besprengt wurde und wiederum besprengt wurdeund untergetaucht ist, dann den anderen gegangen und eingetreten ist, so ist er schuldig, und nach R. Šimo͑n frei. R. Šimo͑n b. Jehuda sagt, nach R. Šimo͑n sei er

8in allen Fällen frei. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.