Schevuot — Blatt 22b

1Die Weisen sagen, weder er selber noch ein anderer begehe an diesem eine Veruntreuung, weil es beim Qonam keine Veruntreuung gibt!? –

2Wende es um: [weder er selber noch ein anderer kann an diesem eine Veruntreuung begehen,] weil es beim Qonam keine Veruntreuung gibt – so R. Meír. Die Weisen sagen, er selber begehe an diesem eine Veruntreuung, nicht aber begeht ein anderer an diesem eine Veruntreuung. –

3Wieso sagte R. Meír demnach, der Qonam gleiche dem Schwure, wonach beim Qonam die Quantitäten nicht vereinigt werden, wohl aber gibt es bei diesem eine Veruntreuung, R. Meír sagt ja, beim Qonam gebe es überhaupt keine Veruntreuung!? –

4Er sagte dies nach der Ansicht der Rabbanan: nach mir gibt es beim Qonam überhaupt keine Veruntreuung, aber auch ihr müßt mir ja zugeben, daß der Qonam dem Schwure gleiche. –

5Und die Rabbanan!? – Beim Schwure ist die Erklärung des R. Pinḥaszu berücksichtigen, beim Qonam aber ist die Erklärung des R. Pinḥas nicht zu berücksichtigen.

6Raba sagte: [Wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen werde, und Erde gegessen hat, so ist er frei. Folgendes aber fragte Raba: Bei welchem Quantum [ist man schuldig], wenn [man gesagt hat:] ein Schwur, daß ich keine Erde essen werde: hatte er, da er vom Essen gesprochen hat, Olivengröße im Sinne, oder ist er wegen dieser, da Menschen sie nicht zu essen pflegen, auch bei einem Minimum [schuldig]? – Dies bleibt unentschieden.

7Raba fragte: Bei welchem Quantum [ist man schuldig, wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich keine Traubenkerne essen werde: hatte er, da diese gemengtgegessen werden, Olivengröße im Sinne, oder hatte er, da sie separat nicht gegessen werden, auch ein Minimum im Sinne? – Dies bleibt unentschieden.

8R. Aši fragte: Bei welchem Quantum ist ein Nazir [schuldig], wenn er gesagt hat: ein Schwur, daß ich keine Traubenkerne essen werde: bezog sich sein Schwur, da ein olivengroßes Quantum ohnehin ein Verbot der Tora ist, auf das ihm erlaubte, somit hatte er ein Minimum im Sinne, oder aber hatte er, da er vom Essen gesprochen hat, Olivengröße im Sinne? –

9Komm und höre: [Wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen werde, und Aas, Totverletztes, Ekel- oder Kriechtiere gegessen hat, so ist er schuldig, und nach R. Šimo͑n frei. Und auf unseren Einwand, weshalb er denn schuldig sei, der Schwur besteht ja bereits seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinaj, erwiderten Rabh, Šemuél und R. Joḥanan, wenn er mit den verbotenen auch erlaubte Dinge einbegriffen hat,

10und Reš Laqiš erklärte, es könne sich nur um den Fall handeln, wenn er ‘ein halbes Quantum’ präzisiert hat, und zwar nach den Rabbanan, oder ohne Präzisierung, jedoch nach R. A͑qiba, welcher sagt, das sich auferlegte Verbot erstrecke sich auch auf ein Minimum.

11Aas, hinsichtlich dessen bereits seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinaj ein Schwur besteht, gleicht ja Traubenkernen für einen Nazir, und bei diesem gilt dies nur dann, wenn er es präzisiert hat, wenn er es aber nicht präzisiert hat, gilt dies nur von einem olivengroßen Quantum. Schließe hieraus. –

12Demnach ist ja hieraus die Frage Rabas zu entscheiden, welches Quantum normiert sei, wenn [man gesagt hat:] ein Schwur, daß ich keine Erde essen werde; [hieraus] wäre zu entnehmen: nur Olivengröße. Aas gleicht ja diesbezüglich Erde, und bei diesem gilt dies nur dann, wenn man es präzisiert hat, wenn man es aber nicht präzisiert hat, gilt dies nur von einem olivengroßen Quantum!? –

13Nein, Erde ist an und für sich nicht eßbar, dagegen ist Aas eßbar, nur lagert ein Löwe davor.

14WENN JEMAND GESAGT HAT:] EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT ESSEN WERDE, UND GEGESSEN UND GETRUNKEN HAT, SO IST ER NUR EINMAL SCHULDIG; WENN ABER: EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT ESSEN UND NICHT TRINKEN WERDE, UND GEGESSEN UND GETRUNKEN HAT, SO IST ER ZWEIMAL SCHULDIG. [WENN JEMAND GESAGT HAT:] EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT ESSEN WERDE, UND WEIZENBROT, GERSTENBROT UND DINKELBROT GEGESSEN HAT, SO 1ST ER NUR EINMAL SCHULDIG; WENN ABER: EIN SCHWUR, DASS ICH WEDER WEIZENBROT NOCH GERSTENBROT NOCH DINKELBROT ESSEN WERDE, UND DIESE GEGESSEN HAT, SO IST ER WEGEN JEDES BESONDERS SCHULDIG.

15[WENN JEMAND GESAGT HAT:] EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT TRINKEN WERDE, UND VERSCHIEDENE GETRÄNKE GETRUNKEN HAT, SO IST ER NUR EINMAL SCHULDIG; WENN ABER: EIN SCHWUR, DASS ICH WEDER WEIN NOCH ÖL NOCH HONIG TRINKEN WERDE, UND DIESE GETRUNKEN HAT, SO IST ER WEGEN JEDES BEIV SONDERS SCHULDIG. [WENN JEMAND GESAGT HAT:] EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT ESSEN WERDE, UND ZUM ESSEN UNGEEIGNETE SPEISEN GEGESSEN HAT, ODER ZUM TRINKEN UNGEEIGNETE GETRÄNKE GETRUNKEN HAT, SO IST ER FREI. [WENN JEMAND GESAGT HAT:] EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT ESSEN WERDE, UND AAS, TOTVERLETZTES, EKEL- UND KRIECHTIERE GEGESSEN HAT, SO IST ER SCHULDIG, UND NACH R. ŠIMO͑N FREI. SAGTE JEMAND: QONAM SEI MIR DER GENUSS VON MEINER FRAU, WENN ICH HEUTE GEGESSEN HABE, UND ER HATTE AAS, TOTVERLETZTES, EKEL- UND KRIECHTIERE GEGESSEN, SO IST IHM SEINE FRAU VERBOTEN.

16GEMARA. R. Ḥija b. Abin sagte im Namen Šemuéls: [Wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen werde, und getrunken hat, so ist er schuldig. Wenn du willst, begründe ich dies, und wenn du willst, entnehme ich dies aus einem Schriftverse.

17Wenn du willst, begründe ich dies, denn wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: wir wollen etwas kosten, so gehen sie und’ essen und trinken. Wenn du willst, entnehme ich dies aus einem Schriftverse, [aus dem hervorgeht,] daß das Trinken im Essen einbegriffen ist. Reš Laqiš sagte nämlich: Woher, daß das Trinken im Essen einbegriffen ist? Es heißt:du sollst essen vor dem Herrn, deinem Gott, an der Stätte, die er erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, den Zehnten deines Getreides und Mostes;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.