Schevuot — Blatt 23a
1Most ist ja Wein, dennoch wird hier [der Ausdruck] ‘essen’ gebraucht. –
2Vielleicht in Ignoranz, denn Rabba b. Šemuél sagte, Inogaron sei eine Tunke aus Mangold, Oxigeronsei eine Tunke aus allen anderen gekochten Kräutern!?
3Vielmehr erklärte R. Aḥa b. Ja͑qob hieraus:und kaufe für das Geld, was du irgend begehrst, Rinder und Schafe, Wein und Rauschtrank, Wein ist ja ein Getränk, dennoch wird hier [der Ausdruck] ‘essen’ gebraucht. –
4Vielleicht ebenfalls in Inogaron!? –
5Es heißt ‘Rauschtrank’, etwas, was berauscht. –
6Vielleicht ist hier eine qeilische Feige gemeint, denn es wird gelehrt, wer eine qeilische Feige gegessen und Honig und Milch getrunken hat und darauf in den Tempel eingetreten ist und Dienst verrichtet hat, sei schuldig!? –
7Vielmehr, dies ist aus [dem Worte] Rauschtrank zu entnehmen, das auch beim Nazir gebraucht wird; wie bei diesem der Wein gemeint ist, ebenso auch hierbei der Wein.
8Raba sagte: Auch wir haben demgemäßgelernt: [Wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen werde, und gegessen und getrunken hat, so ist er nur einmal schuldig. Allerdings muß der Autor lehren, daß er nur einmal schuldig ist, wenn du sagst, das Trinken sei im Essen einbegriffen, brauchte er aber zu lehren, wenn du sagen wolltest, das Trinken sei im Essen nicht einbegriffen, daß, wenn jemand [gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen werde, und gegessen und eine Arbeit verrichtet hat, er nur einmal schuldigsei!?
9Abajje sprach zu ihm: Wie ist, wenn das Trinken im Essen einbegriffen ist, der Schlußsatz zu erklären: [Wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen und nicht trinken werde, und gegessen und getrunken hat, so ist er zweimal schuldig. Sobald er ‘daß ich nicht essen werde’ gesagt hat, war ihm ja auch das Trinken verboten, Wieso ist er nun [besonders] schuldig, wenn er auch ‘daß ich nicht trinken werde’ gesagt hat, würde er denn zweimal schuldig gewesen sein, wenn er zweimal ‘daß ich nicht trinken werde’ gesagt hätte!?
10Dieser erwiderte: Dies gilt von dem Falle, wenn er zuerst gesagt hat; daß ich nicht trinken werde, und nachher: daß ich nicht essen werde; das Trinken ist allerdings im Essen einbegriffen, nicht aber das Essen im Trinken. –
11Wenn er aber gesagt hat: ein Schwur, daß ich nicht essen und nicht trinken werde, und gegessen und getrunken hat, ist er also nur einmal schuldig; wozu lehrt er demnach im Anfangsatze, daß er, [wenn er gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen werde, und gegessen und getrunken hat, nur einmal schuldig sei, sollte er doch den Fall lehren, [wenn er gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen und nicht trinken werde, daß er auch dann nur einmal schuldig sei, und um so mehr in dem Falle, wenn er nur gesagt hat: daß ich nicht essen werde!?
12Vielmehr, tatsächlich wie gelehrtwird, nur ist es hierbei anders, denn wenn jemand! gesagt hat: daß ich nicht essen werde, und darauf sagt: daß ich nicht trinken werde, so bekundet er damit, daß er unter ‘essen’, von dem er sprach, nur das Essen verstehe.
13R. Aši sagte: Dies geht auch aus unsrer Mišna hervor: [Wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nicht essen werde, und zum Essen ungeeignete Speisen gegessen und zum Trinken ungeeignete Getränke getrunken hat, so ist er frei. Demnach ist er schuldig, wenn sie zum Trinken geeignet sind; weshalb denn, er sagte ja nur: ein Schwur, daß ich! nicht essen werde!? –
14Vielleicht, wenn er beides genannt hat: ein Schwur, daß ich nicht essen, ein Schwur, daß ich nicht trinken werde.
15EIN SCHWUR, DASS ICH KEIN BROT ESSEN WERDE, UND WEIZENBROT &C. Vielleicht wollte er sich dadurchnur andere Speisen vorbehalten!? –
16So sollte er sagen: Weizen, Gerste und Dinkel. – Vielleicht nur kauen!? –
17So sollte er sagen: Brot aus Weizen, Gerste und Dinkel. – Vielleicht nur das Essen von Weizenbrot und das Kauen von Gerste und Dinkel!? –
18So sollte er sagen: [Brot] aus Gerste, aus Weizen und aus Dinkel. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.