Schevuot — Blatt 23b

1Vielleicht nur das Gemischte!? –

2So sollte er sagen: ebenso aus Gerste und ebenso aus Dinkel, da er aber ‘Brot’ wiederholt hat, so wollte er sie von einander teilen.

3EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT TRINKEN WERDE, UND VERSCHIEDENE GETRÄNKE GETRUNKEN HAT, SO IST ER NUR EINMAL SCHULDIG &C. Einleuchtend ist diesin jenem Falle, wie du erklärt hast, er sei besonders schuldig, wegen der Wiederholung [des Wortes] ‘Brot’, wie aber sollte er sich denn in diesem Falleanders ausdrücken, vielleicht wollte er sich dadurchnur andere Getränke Vorbehalten!?

4R. Papa erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie sich vor ihm befinden; er sollte sagen: ein Schwur, daß ich diese nicht trinken werde. – Vielleicht, [weil man verstehen könnte:] nur diese werde ich nicht trinken, wohl aber werde ich anderetrinken!? –

5Vielmehr, er sollte sagen: ein Schwur, daß ich solches nicht trinken werde. –

6Vielleicht, [weil man verstehen könnte:] solches [Quantum] werde ich nicht trinken, wohl aber werde ich weniger oder mehr trinken!? – Vielmehr, er sollte sagen: ein Schwur, daß ich von dieser Art nicht trinken werde. – Vielleicht, [weil man verstehen könnte:] ich werde von dieser Art nicht trinken, wohl aber werde ich diese selbst trinken!? –

7Er sollte sagen: ich werde diese und von dieser Art nicht trinken.

8R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erklärte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn sein Nächster ihn nötigte, wenn er zu ihm sagte: komm, trinke mit mir Wein, Öl und Honig; er sollte ihm erwidert haben: ein Schwur, daß ich mit dir nicht trinken werde, wenn er aber besonders hervorgehoben hat: Wein, Öl und Honig, so ist er wegen jedes besonders schuldig.

9Dort haben wir gelernt: [Wenn jemand zu seinem Nächsten sagt:] gib mir den Weizen, die Gerste und den Dinkel, die ich bei dir habe, [und dieser ihm erwidert:] ein Schwur, daß du bei mir nichts hast, so ist er nur einmal schuldig, wenn aber: ein Schwur, daß du bei mir keinen Weizen, keine Gerste und keinen Dinkel hast, so ist er wegen eines jeden besonders schuldig.

10Hierzu sagte R. Joḥanan, selbst wenn sie alle zusammen nur eine Peruṭa wert sind, werden sievereinigt.

11Hierüber streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, er sei nur schuldig wegen des Speziellen, nicht aber wegen des Generellen, und einer, er sei auch wegen des Generellen schuldig.

12Wie ist es nun hierbei?

13Raba erwiderte: Ist es denn gleich: dort kann er wegen des Generellen und wegen des Speziellen besonders schuldig sein, denn wenn er einmal schwört und wiederum schwört, so ist er zweimalschuldig; wieso aber könnte er hierbei, wenn man sagen wollte, der Schwur erstrecke sich auf das Generelle, wegen des Speziellen schuldig sein, er ist ja bereits durch den Schwur gebunden.

14EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT ESSEN WERDE &C. Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es, wenn er geschworen hat, nicht zu essen, und zum Essen ungeeignete Speisen gegessen und zum Trinken ungeeignete Getränke getrunken hat, sei er frei, und darauf lehrt er, wenn er geschworen hat, nicht zu essen, und Aas, Totverletztes, Ekel- und Kriechtiere gegessen hat, sei er schuldig; weshalb ist er nun im Anfangsatze frei und im Schlußsatz schuldig!? –

15Das ist kein Widerspruch; der Anfangsatz spricht von dem Falle, wenn er es nicht präzisiert, und der Schlußsatz von dem F alle, wenn er es präzisiert. –

16Aber hinsichtlich der Präzisierung selbst ist ja einzuwenden: der Schwur besteht ja bereits seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinaj!?

17Rabh, Šemuél und R. Joḥanan erklärten: Wenn er mit verbotenen auch erlaubte Dinge einbegriffen hat.

18Reš Laqiš erklärte: Es kann sich nur um den Fall handeln, wenn er ‘ein halbes Quantum’präzisiert hat, und zwar nach den Rabbanan, oder auch ohne Präzisierung, jedoch nach R. A͑qiba, welcher sagt, das sich auferlegte Verbot erstrecke sich auch auf ein Minimum. –

19Einleuchtend ist es, daß R. Joḥanan nicht wie Reš Laqiš erklärt, denn er erklärt die Mišna nach aller Ansicht, weshalb aber erklärt Reš Laqiš nicht wie R. Joḥanan? –

20Er kann dir erwidern: die Einbegreifung gilt nur bei einem Verbote, das von selbst kommt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.