Schevuot — Blatt 24a
1nicht aber bei einem Verbote, das man sich auf erlegt. –
2Einleuchtend ist es nach der Erklärung des Reš Laqiš, daß man nach R. Šimo͑n dieserhalbfrei ist, denn es wird gelehrt, R. Šimo͑n sagt, hinsichtlich der Geißelung sei ein Minimum [strafbar], und nur hinsichtlich des Opfers sei Olivengröße bestimmt; weshalb aber ist man nach der Erklärung R. Joḥanans nach R. Šimo͑n dieserhalb frei!? –
3Der Grund hierbei ist ja die Einbegreifung des Verbotes, R. Šimo͑n aber vertritt hierbei seine Ansicht, denn er hält nichts von der Einbegreifung: des Verbotes. Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Wer am Versöhnungstage Aas ißt, ist frei. –
4Allerdings kann [der Schwur] nach Reš Laqiš verneinend und bejahend sein, nach R. Joḥanan aber kann er allerdings verneinend sein, wieso aber bejahend!? –
5Vielmehr, dies ist nach Raba zu erklären, denn Raba sagte, [wer gesagt hat:] ein Schwur, daß ich nichts essen werde, und Erde gegessen hat, sei frei.
6R. Mari sagte: Auch wir haben demgemäßgelernt: [Sagte jemand:] Qonam sei mir der Genuß von meiner Frau, wenn ich heute gegessen habe, und er hatte Aas, Totverletztes, Kriech- und Ekeltiere gegessen, so ist ihm seine Frau verboten. –
7Ist es denn gleich: da hat er ja vorher gegessen und nachher geschworen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.