Schevuot — Blatt 24b

1somit hat er es [als Speise] anerkannt, aber hat er es denn hierbei anerkannt!?

2Raba sagte: Was ist der Grund desjenigen, der von der Einbegreifung des Verbotes hält!?

3Weil es bei diesem ebenso ist, wie bei der Hinzufügungzu einem Verbote.

4Und desjenigen, der davon nichts hält? Die Hinzufügung zu einem Verbote gilt nur bei einem Stücke, nicht aber bei zwei besonderen Stücken.

5Ferner sagte Raba: Nach demjenigen, der von der Einbegreifung des Verbotes hält, ist, wenn jemand gesagt hat: ein Schwur, daß ich keine Feigen essen werde, und er wiederum gesagt hat: ein Schwur, daß ich keine Trauben und keine Feigen essen werde, [der zweite Schwur,] da er hinsichtlich der Trauben gültig ist, auch hinsichtlich der Feigen gültig. –

6Selbstverständlich!? –

7Man könnte glauben, dies gelte nur von einem von selbst kommenden Verbote, nicht aber von einem, das man sich auferlegt, so lehrt er uns.

8Raba, der Sohn Rabbas, wandte ein: Mancher ist wegen eines Essens vier Sündopfer und ein Schuldopfer schuldig, und zwar: wenn ein Unreiner am Versöhnungstage von heiligen Opfernzurückgebliebenen Talg gegessen hat;

9R. Meír sagte: Wenn es am Šabbath erfolgt ist und er ihn [aus einem anderen Gebiete] herausgebracht hat, so ist er [auch dieserhalb] schuldig.

10Sie erwiderten ihm; Diesgehört nicht zu diesem Rubrum. Wenn demnun so wäre, so können es ja fünf sein, wenn er nämlich vorher gesagt hatte: ein Schwur, daß ich keine Datteln und keinen Talg essen werde, und da nun [der Schwur] hinsichtlich der Datteln gültig ist, so gilt er auch hinsichtlich des Talgs!? –

11Er spricht nur von Verboten, die von selbst kommen, nicht aber spricht er von Verboten, die man sich selber auferlegt.

12Er spricht ja von Heiligem!? –

13Von einem Erstgeborenen, das vom Mutterleibe aus heilig ist.

14Wenn du willst, sage ich: er spricht nur von Fällen, wobei eine Auflösung nicht möglich ist, nicht aber vom Schwure, wobei eine Auflösung möglich ist. –

15Dies ist ja beim Heiligen der Fall!?

16Wir haben es ja auf ein Erstgeborenes bezogen.

17Wenn du willst, sage ich: er spricht nur von bestimmten Opfern, nicht aber von einem auf- und absteigenden Opfer. –

18Ein Unreiner, der Geheiligtes gegessen hat, hat ja ein auf- und absteigendes Opfer darzubringen!? –

19Er spricht von einem Fürsten, und zwar nach R. Elie͑zer, welcher sagt, ein Fürst bringe dieserhalb einen Bock dar.

20R. Aši erklärte: Er spricht nur von Fällen, bei welchen das Verbot sich nur auf das vorschriftsmäßige Quantum erstreckt, vom Schwure aber, wobei es sich auch auf ein kleineres Quantum erstreckt, spricht er nicht. –

21Dies ist ja aber beim Heiligen der Fall!? –

22Bei diesem muß es eine Peruṭa wert sein.

23R. Aši aus Avirja erklärte im Namen R. Zeras: Er spricht nur von Fällen, auf die bei Vorsatz die Ausrottung gesetzt ist, nicht aber von Fällen, die bei Vorsatz nur mit einem Verbote belegt sind. –

24Aber hinsichtlich des Schuldopfersist es ja bei Vorsatz ebenfalls nur ein Verbot!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.