Schevuot — Blatt 26a
1eines von diesen sagte R. Papa.
2R. JIŠMA͑ÉL SAGT, MAN SEI NUR WEGEN DES PROMISSORISCHEN [SCIIWURES] SCHULDIG. Die Rabbanan lehrten: Böses oder Gutes zu tun, ich weiß dies also nur von Dingen, die zum Bösen oder Guten erfolgen, woher dies von Dingen, die nicht zum Bösen oder Guten erfolgen? Es heißt: oder wenn jemand schwört, etwas mit den Lippen ausspricht.
3Ich weiß dies nur vom promissorischen [Schwure], woher dies vom assertorischen? Es heißt: alles, was der Mensch ausspricht mit einem Schwure – so R. A͑qiba. R. Jišma͑él erklärte: Böses oder Gutes zu tun, promissorisch.
4R. A͑qiba sprach zu ihm: Demnach weiß ich dies nur von Dingen, die zum Guten oder Bösen erfolgen, woher dies von Dingen, die nicht zum Guten oder Bösen erfolgen? Dieser erwiderte: Von der Einbegreifung des Schriftverses. Jener entgegnete: Wenn die Schrift das eine einbegreift, so begreift sie auch das andere ein.
5R. A͑qiba hat ja R. Jišma͑él treffend entgegnet!?
6R. Job an an erwiderte: R. Jišma͑él bediente R. Nehunja b. Haqana, der in der ganzen Tora [die Regel von der] Generalisierung und Spezialisierung anwendet, daher wendet er hierbei ebenfalls [die Regel] von der Generalisierung und Spezialisierung an; R. A͑qiba bediente Naḥum aus Gamzu, der in der ganzen Tora [die Regel von der] Einschließung und Ausschließung an wendet, daher wendet er hierbei ebenfalls [die Regel von der] Einschließung und Ausschließung an. –
7Was ist dies für eine Auslegung, bei der R. A͑qiba [die Regel von der] Einschließung und Ausschließung an wendet? – Es wird gelehrt: Oder wenn jemand schwört, einschließend; Böses oder Gutes zu tun, ausschließend; alles, was der Mensch ausspricht, wiederum einschließend.
8Dies ist also eine Einschließung, Ausschließung und Einschließung, somit hat er alles eingeschlossen; eingeschlossen sind alle Dinge, ausgeschlossen sind gesetzliche Vorschriften.
9R. Jišma͑él wendet hierbei [die Regel von der] Generalisierung und Spezialisierung an: Oder wenn jemand schwört, und mit den Lippen ausspricht, generell; Böses oder Gutes zu tun, speziell; alles, was der Mensch ausspricht, wiederum generell. Dies ist also eine Generalisierung, Spezialisierung und Generalisierung, wobei du dich nach dem Speziellen zu richten hast: wie das Speziellgenannte promissorisch ist, ebenso auch alle anderen Fälle, nur wenn promissorisch;
10die Generalisierung schließt also auch solche Fälle ein, die nicht zum Bösen oder zum Guten erfolgen, jedoch promissorisch, und die Spezialisierung schließt assertorische Fälle aus, selbst wenn sie zum Bösen oder zum Guten erfolgen. –
11Vielleicht umgekehrt!?
12R. Jiçḥaq erwiderte: Gleich Fällen, die zum Bösen oder zum Guten erfolgen, nur wenn dabei statthaben kann das Verbot:er soll sein Wort nicht brechen, ausgenommen ist der Fall, bei dem nicht statthaben kann das Verbot: er soll sein Wort nicht brechen, sondern nur:ihr sollt nicht lügen.
13R. Jiçḥaq b. Abin erklärte: Die Schrift sagt: oder wenn jemand schwört, etwas mit den Lippen ausspricht, nur wenn der Schwur der Handlung vorangeht, ausgenommen ist [der Schwur:] ich habe gegessen, oder: ich habe nicht gegessen, wobei die Handlung dem Schwure vorangeht.
14Die Rabbanan lehrten:Der Mensch, mit einem Schwure, ausgenommen ein Zwangsfall; und entfällt, ausgenommen die Vorsätzlichkeit; ihm, wenn ihm der Schwur entfallen ist.
15Man könnte glauben, auch wenn ihm die Sache entfallen ist, so heißt es: mit einem Schwur, und es entfällt, er ist nur bei Entfallen des Schwures schuldig, nicht aber ist er bei Entfallen der Sache schuldig.
16Der Meister sagte: Mit einem Schwure, ausgenommen ein Zwangsfall.
17Wie beispielsweise bei R. Hona und R. Asi ; als sie von Rabh fortgingen, sagte der eine: ich schwöre, daß Rabh so gesagt hat, und der andere sagte: ich schwöre, daß Rabh so gesagt hat. Als sie später zu ihm kamen, sagte er wie der eine von ihnen. Da sprach der andere zu ihm: Ich habe also falsch geschworen?
18Da erwiderte er ihm: Dein Sinn hat dich irre geführt.
19«Und es ihm entfällt, wenn ihm der Schwur entfallen ist. Man könnte glauben, auch wenn ihm die Sache entfallen ist, so heißt es: mit einem Schwure, und es ihm entfällt, er ist nur bei Entfallen des Schwures schuldig, nicht aber ist er bei Entfallen der Sache schuldig.»
20Im Westen lachten sie darüber. Allerdings kann [das Entfallen] des Schwures und nicht der Sache Vorkommen, wenn beispielsweise jemand gesagt hatte: ein Schwur, daß ich kein Weizenbrot essen werde, und später glaubt, er habe gesagt: daß ich essen werde; er hat also seinen Schwur vergessen, erinnert sich aber der Sache.
21[Das Entfallen] der Sache und nicht des Schwures kann ja aber nur in dem Falle Vorkommen, wenn jemand beispielsweise gesagt hatte: ein Schwur, daß ich kein Weizenbrot essen werde, und später glaubt, er habe gesagt: Gerstenbrot; er erinnert sich also des Schwures, hat aber die Sache vergessen; wenn er die Sache vergessen hat, so heißt dies ja ebenfalls Entfallen des Schwures!?
22Vielmehr, sagte R. Elea͑zar, sind das eine und das andere dasselbe.
23R. Joseph wandte ein: Kann etwa das Entfallen der Sache und nicht des Schwures nicht Vorkommen, dies kann ja in dem Falle Vorkommen, wenn jemand gesagt hatte: ein Schwur, daß ich kein Weizenbrot essen werde, und als er die Hand in den Korb gesteckt hat, um nach Gerstenbrot zu langen, ihm Weizenbrot in die Hand gekommen ist, und er, im Glauben, es sei Gerstenbrot, es gegessen hat ; er kannte also seinen Schwur, nicht aber die Sache!?
24Abajje erwiderte ihm: Du kannst ihn ja zu einem Opfer verpflichten nur wegen dessen, was er in der Hand hält, somit ist dies ein Entfallen des Schwures.
25Eine andere Lesart: Abajje sprach zu R. Joseph: Er bringt ja das Opfer nur wegen des [von ihm gegessenen] Brotes, somit ist dies ein Entfallen des Schwures. –
26Und R. Joseph!? – Er kann dir erwidern: da er, wenn er gewußt hätte, daß es Weizenbrot ist, sich davon zurückgezogen haben würde, so heißt dies ein Entfallen der Sache.
27Raba fragte R. Naḥman: Wie ist es, wenn ihm das eine und das andere entfallen ist? – Dieser erwiderte: Ihm ist der Schwur entfallen, somit ist er schuldig. – Im Gegenteil, ihm ist die Sache entfallen, somit sollte er frei sein!?
28R. Aši erwiderte: Wir sehen nun; zieht er sich wegen des Schwures zurück, so liegt hier Entfallen des Schwures vor, sodann ist er schuldig, und zieht er sich wegen der Sache zurück, so liegt hier Entfallen der Sache vor, sodann ist er frei.
29Rabina entgegnete R. Aši: Er zieht sich ja wegen des Schwures nur wegen der Sache, und wegen der Sache nur wegen des Schwures zurück!? – Vielmehr gibt es hierbei keinen Unterschied.
30Raba fragte R. Naḥman:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.