Schevuot — Blatt 26b

1Welcher ist ein [falscher] unvorsätzlicher assertorischer Bekräftigungsschwur; wußte er es, so ist es ja vorsätzlich, wußte er es nicht, so ist es ja ein Zwangsfall!?

2Dieser erwiderte: Wenn er gesagt hat, er wisse, daß dieser Schwur verboten sei, wisse aber nicht, ob man wegen dessen ein Opfer schuldig sei oder nicht. –

3Also nach Monobaz, welcher sagt, die Unvorsätzlichkeit hinsichtlich des Opfers gelte als Unvorsätzlichkeit. –

4Du kannst auch sagen, nach den Rabbanan, denn die Rabbanan streiten gegen Monobaz nur hinsichtlich aller anderen Gesetze in der Tora, die kein Novum sind, hierbei aber pflichten auch die Rabbanan bei, da dieses Gesetz ein Novum ist; in der ganzen Tora finden wir kein Verbot, wegen dessen ein Opfer darzubringen ist,

5denn diesbezüglich wird vom Verbote des Götzendienstesgefolgert, während wegen dieses ein Opfer darzubringen ist.

6Rabina fragte Raba: Wie ist es, wenn jemand hinsichtlich eines Laibes geschworen hat und dieserhalb in Lebensgefahr gerät? –

7Wenn er in Lebensgefahr gerät, so würde es ihm der Meister erlauben. – Vielmehr, wie ist es, wenn er dadurch litt, und ihn bei Unvorsätzlichkeit hinsichtlich des Schwures gegessenhat?

8Dieser erwiderte: Wir haben es gelernt: Wer aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringe ein Opfer wegen seines unvorsätzlichen Vergehens dar, wer nicht aus eigenem Bewußtwerden Buße tut, bringe wegen seines unvorsätzlichen Vergehens kein Opfer dar.

9Šemuél sagte: Wenn jemand etwas in seinem Herzen beschließt, [so ist dies nur dann gültig,] wenn er es mit den Lippen ausspricht, denn es heißt: mit den Lippen ausspricht.

10Man wandte ein: mit den Lippen, nicht aber, wenn im Herzen; woher dies von dem Falle, wenn man es im Herzen beschlossen hat? Es heißt: alles, was der Mensch ausspricht, mit einem Schwure!? –

11Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es: mit den Lippen, nicht aber, wenn im Herzen, nachher aber heißt es: woher dies von dem Falle, wenn man etwas im Herzen beschlossen hat!?

12R. Šešeth erwiderte: Dies ist kein Widerspruch, denn er meint es wie folgt: mit den Lippen, nicht aber wenn man im Herzen beschlossen hat, es mit den Lippen auszusprechen, und nicht ausgesprochen hat; woher dies von dem Falle, wenn man es nicht im Herzen beschlossen hat? Es heißt: alles, was [der Mensch] ausspricht.

13Dies ist also ein Einwand gegen Šemuél.

14R. Šešeth erwiderte: Man erkläre es wie folgt: mit den Lippen, nicht aber, wenn man im Herzen beschlossen hatte, ‘Weizenbrot’ auszusprechen und ‘Gerstenbrot’ ausgesprochen hat; woher dies von dem Falle, wenn man im Herzen beschlossen hatte, ‘Weizenbrot’ auszusprechen und nur ‘Brot’ ausgesprochen hat? Es heißt: alles, was der Mensch ausspricht.

15Man wandte ein:Was aus deinen Lippen kommt, sollst du halten und darnach handeln; ich weiß dies nur von dem Falle, wenn man es mit den Lippen ausgesprochen hat, woher dies von dem Falle, wenn man es nur im Herzen beschlossen hat? Es heißt:jeder freigebigen Herzens!? –

16Anders ist es hierbei, denn es heißt ausdrücklich: jeder freigebigen Herzens. –

17Sollte man es doch hiervon entnehmen!? –

18Von der Tempelhebe und vom Heiligen lehren zwei Schriftversedasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –

19Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, es sei nicht zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei wohl zu folgern!? --

20Hierbei ist eines Profanes und eines Heiliges, und man folgere nicht vom Heiligen auf das Profane.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.