Schevuot — Blatt 27a
1WENN JEMAND GESCHWOREN HAT, EINE GESETZLICHE VORSCHRIFT ZU UNTERLASSEN, UND SIE NICHT UNTERLASSEN HAT, SO IST ER FREI; EINE AUSZUÜBEN, UND SIE NICHT AUSGEÜBT HAT, SO IST ER FREI. EIGENTLICH SOLLTE DURCH EINEN SCHLUSS GEFOLGERT WERDEN, DASS ER SCHULDIG SEI, UND ZWAR NACH EINER LEHRE DES R. JEHUDA B. BETHERA,
2DENN R. JEHUDA B. BETHERA SAGTE: WENN MAN SCHULDIGIST WEGEN [EINES SCHWURES BETREFFEND] FREIGESTELLTE HANDLUNGEN, ZU DENEN MAN NICHT SEIT [DER GESETZGEBUNG AM] BERGE SINAJ EIDLICH VERPFLICHTET IST, UM WIEVIEL MEHR IST MAN SCHULDIG WEGEN [EINES SCHWURES BETREFFEND] GESETZLICHE VORSCHRIFTEN, ZU DENEN MAN SEIT DER GESETZGEBUNG AM BERGE SINAJ EIDLICH VERPFLICHTET IST.
3MAN ERWIDERTE IHM: NEIN, WENN DIES BEI EINEM FREIGESTELLTE HANDLUNGEN BETREFFENDEN SCHWURE, BEI DEM DIE VERNEINUNG DER BEJAHUNG GLEICHT, DER FALL IST, SOLLTE DIES AUCH BEI EINEM GESETZLICHE VORSCHRIFTEN BETREFFENDEN SCHWURE DER FALL SEIN, BEI DEM DIE VERNEINUNG NIGHT DER BEJAHUNG GLEICHT!? WENN NÄMLICH JEMAND GESCHWOREN HAT, EINE SOLCHE ZU UNTERLASSEN, UND SIE NICHT UNTERLASSEN HAT, IST ER FREI.
4GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, wer geschworen hat, eine gesetzliche Vorschrift zu unterlassen, und sie nicht unterlassen hat, sei schuldig, so heißt es:Böses oder Gutes zu tun, wie das Gute freigestellt ist, ebenso auch das Böse, wenn es freigestellt ist; ich schließe daher den Fall aus, wenn jemand geschworen hat, eine gesetzliehe Vorschrift zu unterlassen, und sie nicht unterlassen hat, daß er nämlich frei ist.
5Man könnte ferner glauben, wer geschworen hat, eine gesetzliche Vorschrift auszuüben, und sie nicht ausgeübt hat, sei schuldig, so heißt es: Böses oder Gutes zu tun, wie das Böse freigestellt ist, ebenso auch das Gute, wenn es freigestellt ist; ich schließe daher den Fall aus, wenn jemand geschworen hat, eine gesetzliche Vorschrift auszuüben, und sie nicht ausgeübt hat, daß er frei ist.
6Man könnte ferner glauben, wenn jemand geschworen hat, sich selber Böses zuzufügen, und es nicht getan hat, sei er frei, so heißt es: Böses oder Gutes zu tun, wie das Gute freigestellt ist, ebenso auch das Böse, wenn es freigestellt ist; ich schließe daher den Fall ein, wenn jemand geschworen hat, sich selber Böses zuzufügen, und es unterlassen hat, da ihm dies freigestellt ist.
7Man könnte ferner glauben, wer geschworen hat, anderen Böses zuzufügen, und es nicht getan hat, sei schuldig, so heißt es: Böses oder Gutes zu tun, wie das Gute freigestellt ist, ebenso auch das Böse, wenn es freigestellt ist; ich schließe daher den Fall aus, wenn jemand geschworen hat, anderen Böses zuzufügen, und es nicht getan hat, da ihm dies nicht freigestellt ist. Woher der Fall, wenn anderen Gutes zuzufügen? Es heißt: oder Gutes zu tun. Was heißt: Böses für andere? Ich will jenen schlagen und ihm das Gehirn spalten. –
8Woher, daß diese Schriftverse von frei gestellten Handlungen sprechen, vielleicht von gesetzlichen Vorschriften? –
9Dies ist nicht einleuchtend, denn das Gute muß dem Bösen gleichen und das Böse muß dem Guten gleichen. Man vergleiche das Böse mit dem Guten: wie das Gute durch Übertretung einer gesetzliehen Vorschrift nicht erfolgenkann, ebenso auch das Böse, wenn es nicht durch Übertretung einer gesetzlichen Vorschrift erfolgt, denn das Böseselbst wäre ja Gutes.
10Ferner vergleiche man das Gute mit dem Bösen: wie das Böse sich nicht auf die Ausübung einer gesetzlichen Vorschriftbeziehen kann, ebenso bezieht sich auch das Gute nicht auf die Ausübung einer gesetzlichen Vorschrift, denn das Gute selbst wäre ja Böses. –
11Demnach kann dies ja auch bei freigestellten Dingen nicht erfolgen!? –
12Vielmehr, da [das Wort] oder dazu nötig ist, Gutes für andere einzuschließen, so ist zu entnehmen, daß hier von freigestellten Handlungen gesprochen wird; wenn man nämlich sagen wollte, hier werde von gesetzlichen Vorschriften gesprochen, wozu braucht dies von anderen zugedachtem Guten gesagt zu werden, wo dies sogar von anderen zugedachtem Bösengilt!? –
13Das oder ist ja aber wegen der Trennung nötig!? – Wegen der Trennung ist kein Schriftvers nötig. –
14Einleuchtend ist dies nach R. Jonathan, wie ist es aber nach R. Jošija zu erklären!?
15Es wird nämlich gelehrt:Wenn ein Mann flucht seinem Vater und seiner Mutter; ich weiß dies also nur von Vater und Mutter, woher dies von Vater ohne Mutter und von Mutter ohne Vater? – Es heißt:seinem Vater und seiner Mutter fluchte er, seinem Vater fluchtender und seiner Mutter fluchteer – so R. Jošija.
16R. Jonathan sagte: [In solchen Fällen] sind sowohl beide zusammen als auch jeder besonders zu verstehen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.