Schevuot — Blatt 28a

1Wenn du willst, sage ich:

2[wenn er gesagt hat:] ich werde nicht essen, und wenn du willst, sage ich: ich werde ihn nicht essen. Wenn du willst, sage ich: ich werde nicht essen, denn da die Auflösung wirksamist für das letzte olivengroße Quantum, so ist sie wirksam auch für das erste olivengroße Quantum.

3Und wenn du willst, sage ich: ich werde ihn nicht essen, denn wenn er ein olivengroßes Quantum zurückgelassen hat, so ist dieses geeignet, daraufhin [den Schwur] aufzulösen, wenn aber nicht, so ist es nicht geeignet, daraufhin [den Schwur] aufzulösen.

4Man wandte ein: Wenn jemand zwei Nazirate gelobt, und nachdem er das erste absolviert und das Opfer dargebracht hat, sich das erste auflösen läßt, so wird ihm das erste für das andereangerechnet!? –

5Hier handelt es sich um den Fall, wenn er noch keine Sühne erlangt hat. –

6Es wird ja aber gelehrt: und Sühne erlangt hat!? – Wenn er das Haar noch nicht geschnitten hat, und zwar nach R. Elie͑zer, welcher sagt, das Haarschneiden sei unerläßlich. –

7Es wird ja aber gelehrt: und sich das Haar schneiden ließ!? R. Aši erwiderte: Ist etwa vom Nazirate einzuwenden: daß die [absolvierten Tage] nicht für das andere angerechnet werden, veranlaßt ja nur das erste, und dieses ist nicht mehrvorhanden.

8Amemar aber sagte: Selbst wenn er ihn ganz aufgegessen hat, kann er [den Schwur] auflösen lassen; ist es unvorsätzlich erfolgt, so hat er noch ein Opfer darzubringen, ist es vorsätzlich erfolgt, so hat noch die Geißelungzu erfolgen. Nicht aber, wenn man ihn bereits an den Pfahlgebunden hat. Dies nach Šemuél, denn Šemuél sagte, wenn man einen an den Pfahl gebunden hat, und er vom Gerichte entflohen ist, sei er frei.

9Dies ist aber nichts; da ist er entflohen, hierbei aber nicht.

10Raba sagte: [Wenn jemand gesagt hat:] ein Schwur, daß ich diesen Laib nicht essen werde, falls ich jenen esse, und er den erstenunvorsätzlich und den anderen vorsätzlich gegessen hat, so ist erfrei; wenn den ersten vorsätzlich und den anderen unvorsätzlich, so ist er schuldig; wenn beide unvorsätzlich, so ist erfrei;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.