Schevuot — Blatt 30a

1DER ZEUGNISEID GILT BEI MÄNNERN UND NICHT BEI FRAUEN, BEI FREMDEN UND NICHT BEI VERWANDTEN, BEI [ALS ZEUGEN] ZULÄSSIGEN UND NICHT BEI UNZULÄSSIGEN, AUCH NUR BEI SOLCHEN, DIE ALS ZEUGEN GEEIGNET SIND;

2SOWOHL VOR GERICHT ALS AUCH AUSSERHALB DES GERICHTES, WENN [DER EID] AUS IHREM MUNDE GEKOMMEN IST; WENN ABER AUS DEM MUNDE ANDERER, SO SIND SIE NUR DANN SCHULDIG, WENN SIE VOR GERICHT GELEUGNET HABEN – SO R. MEÍR. DIE WEISEN SAGEN: EINERLEI OB [DER EID] AUS IHREM MUNDE GEKOMMEN IST, ODER AUS DEM MUNDE ANDERER, SIE SIND NUR DANN SCHULDIG, WENN SIE VOR GERICHT GELEUGNET HABEN.

3SIE SIND SCHULDIG SOWOHL BEI VORSÄTZLICHKEIT HINSICHTLICH DES EIDES, ALS AUCH BEI UNVORSÄTZLICHKEIT HINSICHTLICH DESSEN UND VORSÄTZLICHKEIT HINSICHTLICH DES ZEUGNISSES, NICHT ABER, WENN AUCH IN DIESER HINSICHT UNVORSÄTZLICHKEIT VORLAG. WAS SIND SIE WEGEN DES VORSÄTZLICHEN [FALSCHEN] EIDES SCHULDIG? EIN AUF- UND ABSTEIGENDES OPFER.

4GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:So sollen die beiden Männer stehen; die Schrift spricht von den Zeugen.

5Du sagst, von den Zeugen, vielleicht ist dem nicht so, sondern von den Prozessierenden? Wenn es heißt:die den Streit haben, so ist ja schon von den Prozessierenden gesprochen, und wenn es noch heißt: so sollen die beiden Männer stehen, so spricht die Schrift hier von den Zeugen.

6Wenn du aber dagegen einwenden willst, so heißt es hier beide und dortheißt es ebenfalls beide, wie nun dort von den Zeugen gesprochen wird, ebenso auch hier von den Zeugen. – Was könnte man dagegen einwenden? – Man könnte einwenden: da es nicht heißt: und die den Streit führen, so spreche der ganze Schriftvers von den Prozessierenden, so heißt es hier beide und dort heißt es ebenfalls beide, wie nun dort von den Zeugen gesprochen wird, ebenso auch hier von den Zeugen.

7Ein Anderes lehrt: So sollen die beiden Männer stehen; die Schrift spricht von den Zeugen. Du sagst, von den Zeugen, vielleicht ist dem nicht so, sondern von den Prozessierenden? Ich will dir sagen: kommen etwa nur zwei vor Gericht und nicht drei!? Wenn du aber dagegen einwenden willst, so heißt es hier beide und dort heißt es ebenfalls beide, wie nun dort von den Zeugen gesprochen wird, ebenso auch hier von den Zeugen. –

8Was könnte man dagegen ein wenden? – Man könnte einwenden, die Schrift spreche vom Kläger und vom Beklagten, so heißt es hier beide und dort heißt es ebenfalls beide, wie nun dort von den Zeugen gesprochen wird, ebenso auch hier von den Zeugen.

9Ein Anderes lehrt: So sollen die beiden Männer stehen; die Schrift spricht von den Zeugen. Du sagst, von den Zeugen, vielleicht ist dem nicht so, sondern von den Prozessierenden? Ich will dir sagen: kommen denn nur Männer vor Gericht und nicht Frauen!? Wenn du aber dagegen einwenden willst, so heißt es hier beide und dort heißt es ebenfalls beide, wie nun dort von den Zeugen gesprochen wird, ebenso auch hier von den Zeugen. –

10Was könnte man dagegen ein wenden? – Man könnte einwenden, diessei nicht die Art einer Frau, denn:ganz Pracht ist die Königstochter drinnen, so heißt es hier beide und dort heißt es ebenfalls beide, wie nun dort von den Zeugen gesprochen wird, ebenso auch hier von den Zeugen.

11Die Rabbanan lehrten: So sollen die beiden Männer stehen; es ist Gebot, daß die Prozessierenden stehen sollen. R. Jehuda sagte: Ich hörte, daß es [dem Gerichte] freistehe, beiden das Sitzen zu gestatten; verboten ist es nur, daß der eine stehe und der andere sitze, daß der eine ausführlich rede und dem anderen zugerufen werde: fasse dich kurz.

12Die Rabbanan lehrten:Mit Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten; es darf nicht der eine sitzen und der andere stehen, der eine ausführlich reden und dem anderen zugerufen werden: fasse dich kurz. Eine andere Auslegung: Mit Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten; urteile deinen Genossen zum Guten.

13R. Joseph lehrte: Mit Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten; sei bestrebt, dem, der mit dir istinbetreff der Tora und der Gebote, gut zu richten.

14R. U͑la, Sohn des R. I͑leaj, hatte einst einen Prozeß vor R. Naḥman; da ließ ihm R. Joseph sagen: Unser Freund U͑la ist Kollege hinsichtlich der Gesetzeskunde und der Gebote. Dieser erwiderte: Wozu sagte er mir dies, etwa damit ich ihm schmeichle!? Jener erwiderte: Damit mit seinem Streite begonnenwerde;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.