Schevuot — Blatt 34b
1und die Zeugen dies draußen gesehenhaben?
2R. Jehuda erwiderte ihm: Was sagt [der Beklagte:] sagt er, es sei nicht wahr, so ist er ja als Lügner überführt, und sagt er, es sei wahr, er habe aber seines erhalten, so nützt ja auch [die Aussage] der Zeugen nicht. Da sprach er zu ihm: Hamnuna, du komm, tritt ein.
3Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Ich habe dir eine Mine an jener Säule aufgezählt. Dieser erwiderte: An jener Säule kam ich nie vorüber. Hierauf kamen zwei Zeugen und bekundeten, daß er an jener Säule geharnt habe. Da entschied Reš Laqiš: Er ist als Lügner überführt.
4R. Naḥman wandte ein: Dies ist ja ein persisches Urteil; sagte er denn: niemals, er meinte ja nur: in dieser Angelegenheit.
5Manche lesen: Einst sprach jemand zu seinem Nächsten: Ich habe dir eine Mine an jener Säule aufgezählt. Dieser erwiderte: An jener Säule kam ich nie vorüber. Hierauf traten Zeugen auf, daß er an jener Säule geharnt habe. Da entschied R. Naḥman: Er ist als Lügner überführt.
6Raba erwiderte R. Naḥman: Was einem nicht obliegt, merkt man sich nicht, wenn man es tut.
7«R. Šimo͑n erklärte: Man ist wegen [des Zeugniseides] schuldig und man ist wegen des Depositeneides schuldig &c.»
8Im Westen lachten sie darüber. – Was ist da zu lachen? –
9Er lehrt: wohl beim Depositeneide, bei dem das Beschworenwerden dem Schwören und die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit nicht gleicht.
10Merke, R. Šimo͑n entnimmt ja das Schwören beim Zeugniseide vom Depositeneide, ebenso sollte er doch das Beschworenwerden beim Depositeneide vom Zeugniseideentnehmen. –
11Was ist da zu lachen, vielleicht folgert es R. Šimo͑n [durch einen Schluß] vom Leichterenauf das Schwerere, wenn man wegen des Beschworenwerdens schuldig ist, um wieviel mehr wegen des Schwörens!? –
12Vielmehr, das Lachen geschah über [die Vergleichung der] Vorsätzlichkeit mit der Unvorsätzlichkeit; er lehrt: wohl beim Depositeneide, bei dem das Beschworenwerden dem Schwören und die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit nicht gleicht.
13Merke, die Vorsätzlichkeit beim Zeugniseide wird ja daraus gefolgert, weil es bei diesem nicht entfällt heißt, und auch bei jenemheißt es ja nicht entfällt.
14R. Ḥaga erwiderte: Was ist da zu lachen, vielleicht folgert R. Šimo͑n von der Veruntreuung, daß beim Depositeneide die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit nicht gleiche.
15Das Lachen geschah vielmehr deshalb: weshalb folgert er es von der Veruntreuung, sollte er es doch vom Zeugniseide folgern!? –
16Es ist einleuchtender, es von der Veruntreuung zu folgern, denn [bei beiden wird das Wort] veruntreuen gebraucht. –
17Im Gegenteil, es ist ja vom Zeugniseide zu folgern, denn bei beiden wird [das Wort] vergehen gebraucht!? –
18Es ist einleuchtender, es von der Veruntreuung zu folgern, denn [bei beiden heißt es] veruntreuen, gilt es bei jedem, haben sieeinen Vorteil, wird ein bestimmtesOpfer dargebracht, ist das Fünftel zu zahlen und wird ein Schuldopfer dargebracht. –
19Im Gegenteil, es ist ja vom Zeugniseide zu folgern, denn [bei beiden wird das Wort] vergehen gebraucht, betrifft es einen Gemeinen, handelt es sich um einen Schwur, gibt es ein Fordern und Leugnen, und wird wiederholt [das Wort] oder gebraucht!? – Jene [Übereinstimmungen] sind mehr. –
20Weshalb demnach das Lachen!?
21Als R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, aus dem Lehrhause kamen, erklärten sie, das Lachen geschah deshalb: merke, R. Šimo͑n folgert es ja [durch einen Schluß] aus einer Wortanalogie, wieso sagt er nun: wohl beim Depositeneide, bei dem das Beschworenwerden dem Schwören und die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit nicht gleicht. –
22Weshalb das Lachen, vielleicht fragte er dies nur bevor er die Wortanalogie kannte, nicht aber nachdem er die Wortanalogie kannte!?
23Etwa nicht, Raba b. Itaj sagte ja zu den Jüngern, der Autor, welcher lehrt, bei Vorsätzlichkeit hinsichtlich des Depositeneides gebe es keine Sühne, sei R. Šimo͑n. –
24Vielleicht sagte er es nur von [der Vergleichung der] Vorsätzlichkeit mit der Unvorsätzlichkeit, weil er es von der Veruntreuungfolgert, denn [die Vergleichungen] mit dieser sind mehr, nicht aber von der Vergleichung des Beschworenwerdens mit dem Schwören.
25Sollte er nun vom Depositeneide folgern, daß auch beim Zeugniseide die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit nicht gleiche: wie es beim Depositeneide nur bei Unvorsätzlichkeit gilt, nicht aber bei Vorsätzlichkeit, ebenso gilt es beim Zeugniseide· nur bei Unvorsätzlichkeit, nicht aber bei Vorsätzlichkeit, wie er auch hinsichtlich des Depositeneides von der Veruntreuung folgert!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.