Schevuot — Blatt 35a

1Der Allbarmherzige spricht deshalb vom Zeugniseide neben dem Bekräftigungseide und neben [dem Gesetze von] der Verunreinigung des Heiligtums und der heiligen Opfer, und schreibt bei diesen allen entfällt und bei jenem nicht, [um zu lehren,] daß man wegen dessen bei Vorsätzlichkeit wie bei Unvorsätzlichkeit schuldig sei.

2SAGTE JEMAND:] ICH BESCHWÖRE EUCH, ZU KOMMEN UND ZU BEKUNDEN, DASS JENER MIR ZWEIHUNDERT ZUZ ZU GEBEN VERSPROCHEN HAT, UND SIE MIR NICHT GEGEBEN HAT, SO SIND SIE FREI, WEIL SIE NUR WEGEN EINER GELDFORDERUNGSCHULDIG SIND, WIE BEIM DEPOSITENEIDE.

3[SAGTE JEMAND:] ICH BESCHWÖRE EUCH, DASS IHR, SOBALD IHR FÜR MICH ZEUGNIS ABZULEGEN WISSEN WERDET, KOMMEN UND ES ABLEGEN SOLLT, SO SIND SIE FREI, WEIL DER EID DEM ZEUGNISSEVORANGING.

4WENN JEMAND SICH IM BETHAUSEBEFAND UND SPRACH: ICH BESCHWÖRE EUCH, DASS IHR, WENN IHR FÜR MICH ZEUGNIS WISSET, KOMMEN UND ES ABLEGEN SOLLT, SO SIND SIE FREI; NURWENN ER [DIE ZEUGEN] DIREKT AUFFORDERT.

5WENN JEMAND ZU ZWEIEN SAGTE: ICH BESCHWÖRE EUCH N. UND N., DASS IHR, FALLS IHR FÜR MICH ZEUGNIS ABZULEGEN WISSET, KOMMEN UND ES ABLEGEN SOLLT, [UND SIE IHM ERWIDERT HABEN:] EIN SCHWUR, DASS WIR FÜR DICH KEIN ZEUGNIS ABZULEGEN WISSEN, SIE ABER IHR ZEUGNIS AUS DEM MUNDE ANDERER ZEUGEN WUSSTEN, ODER EINER VON IHNEN VERWANDT ODER UNZULÄSSIGIST, SO SIND SIEFREI.

6WENN ER SIE DURCH SEINEN SKLAVEN AUFFORDERN LIESS, ODER WENN DER BEKLAGTE ZU IHNEN SAGTE: ICH BESCHWÖRE, EUCH, DASS IHR, WENN IHR FÜR IHN ZEUGNIS ABZULEGEN WISSET, KOMMEN UND ES ABLEGEN SOLLT, SO SIND SIE FREI; NURWENN SIE [DIE AUFFORDERUNG] VOM KLÄGER GEHÖRT HABEN.

7GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, daß, [wenn jemand gesagt hat:] ich beschwöre euch, daß ihr kommen und bekunden sollt, daß jener mir zweihundert Zuz zu geben versprochen, sie mir aber nicht gegeben hat, sie schuldig seien, so heißt esvergehen, und dies dient als Wortanalogie:

8hier heißt es vergehen und dort heißt es vergehen, wie es sich dort um eine Geldforderung handelt, in deren Besitz [der Beklagte] sich befindet, ebenso auch hier um eine Geldforderung, in deren Besitz [der Beklagte] sich befindet.

9ICH BESCHWÖRE EUCH, DASS IHR, SOBALD IHR FÜR MICH ZEUGNIS ABZULEGEN WISSEN WERDET &C.

10Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, daß, [wenn jemand gesagt hat:] ich beschwöre euch, daß ihr, wenn ihr für mich Zeugnis abzulegen wissen werdet, kommen und es ablegen sollt, sie schuldig seien, so heißt es:und die Stimme einer Eidverwünschung hört, und er könnte Zeuge sein, oder sah oder wußte; nur wenn das Zeugnis dem Schwure voranging, nicht aber wenn der Schwur dem Zeugnisse voranging.

11WENN JEMAND SICH IM BETHAUSE BEFAND UND SPRACH: ICH BESCHWÖRE EUCH. Šemuél sagte: Selbst wenn seine Zeugen sich unter ihnen befanden. –

12Selbstverständlich!? – Nötig ist dies wegen des Falles, wenn er neben ihnen steht; man könnte nämlich glauben, es sei ebenso, als hätte er zu ihnen gesprochen, so lehrt er uns.

13Ebenso wird auch gelehrt: Man könnte glauben, daß, wenn jemand eine Gesellschaft von Menschen sieht, unter welchen auch seine Zeugen sich befinden, und spricht: ich beschwöre euch, daß ihr, wenn ihr für mich Zeugnis abzulegen wisset, kommen und es ablegen sollt, sie schuldig seien, so heißt es: und er könnte Zeuge sein, während dieser seine Zeugen nicht bezeichnet hat. Man könnte glauben, auch wenn er gesagt hat: alle, die hierstehen, so heißt es: und er könnte Zeuge sein, und dieser hat seine Zeugen bezeichnet.

14WENN JEMAND ZU ZWEIEN SAGTE: ICH BESCHWÖRE EUCH. Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, daß, wenn jemand zu zweien gesagt hat: ich beschwöre euch N. und N., daß ihr, wenn ihr für mich Zeugnis abzulegen wisset, kommen und es ablegen sollt, sie aber ihr Zeugnis aus dem Munde anderer Zeugen wußten, oder einer von ihnen verwandt oder unzulässig ist, sie schuldig seien, so heißt es:wenn er es nicht sagt, so lädt er Schuld auf sich, die Schrift spricht also nur von solchen, die Zeugnis abzulegen geeignet sind.

15WENN ER SIE DURCH SEINEN SKLAVEN AUFFORDERN LIESS &C. Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, daß sie auch dann schuldig seien, wenn er sie durch seinen Sklaven auffordern ließ, oder wenn der Beklagte zu ihnen sagte: ich beschwöre euch, daß ihr, wenn ihr für ihn Zeugnis abzulegen wisset, kommen und es ablegen sollt, so heißt es: wenn er es nicht sagt, so lädt er Schuld auf sich. –

16Wieso geht dies hieraus hervor? R. Elea͑zar erwiderte: Die Schreibweise ist ihmnicht sagt; wenn er ihm selber nicht sagt, so lädt er Schuld auf sich, wenn er aber einem anderen nicht sagt, so ist er frei.

17SAGTE JEMAND:] ICH BESCHWÖRE EUCH, ODER: ICH GEBIETE EUCH, ODER: ICH BINDE EUCH, SO SIND SIE SCHULDIG,

18WENN ABER: BEI HIMMEL UND ERDE, SO SIND SIE FREI. WENN BEI ALEPH-DALETH, JOD-HE, ŠADDAJ, ÇEBAOTH, BEIM GNÄDIGEN, BARMHERZIGEN, LANGMÜTIGEN, HULDREICHEN, ODER BEI ALLEN ANDEREN [GÖTTLICHEN] ATTRIBUTEN, SO SIND SIE SCHULDIG.

19DER GOTTESLÄSTERER IST WEGEN DIESERALLER, WIE R. MEI͑R SAGT, SCHULDIG, UND NACH DEN WEISEN FREI.

20WER BEI DIESEN VATER UND MUTTER FLUCHT, IST, WIE R. MEÍR SAGT, SCHULDIG, UND NACH DEN WEISEN FREI.

21WER SICH SELBST ODER SEINEM NÄCHSTEN BEI ALL DIESEN FLUCHT, ÜBERTRITT EIN VERBOT. ‘GOTT SCHLAGE DICH,’ ODER: ‘EBENSOSCHLAGE GOTT AUCH DICH,’ DAS IST DIE EIDVERWÜNSCHUNG, DIE IN DER TORA GESCHRIEBEN IST.

22[SAGTE ER:] ER SCHLAGE DICH NICHT, ODER: ER SEGNE DICH, ODER: ER LASSE ES DIR GUT GEHEN, SO SIND SIE NACH R. MEÍR SCHULDIG UND NACH DEN WEISEN FREI.

23GEMARA. ICH BESCHWÖRE EUCH. Wie meint er es? R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: Ich beschwöre euch mit dem in der Tora genannten Schwure, ich gebiete euch mit dem in der Tora genannten Gebote, ich binde euch mit dem in der Tora genannten Bande.

24Abajje sprach zu ihm: R. Ḥija lehrte ja, daß wenn [er zu ihnen sprach:] ich feßle euch, sie schuldig seien; kommt denn in der Tora das Fesseln vor!?

25Vielmehr, erklärte Abajje, meint er es wie folgt: Ich beschwöre euch mit einem Schwure, ich gebiete euch mit einem Schwure, ich binde euch mit einem Schwure, ich feßle euch mit einem Schwure.

26BEI ALEPH-DALETH, JOD-HE, ŠADDAJ, ÇEBAOTH, BEIM GNÄDIGEN, BARMHERZIGEN, LANGMÜTIGEN, HULDREICHEN.

27Demnach gelten Gnädiger und Barmherzigerals Gottesnamen, und dem widersprechend wird gelehrt: Manche Gottesnamen dürfen ausgemerzt werden, und manche Gottesnamen dürfen nicht ausgemerzt werden. Folgende dürfen nicht ausgemerzt werden: El, Eloha, Elohim, Elohekhem, Ehjeh ašer ehjeh, Aleph-Daleth, Jod-He, Šaddaj, Çebaoth; diese dürfen nicht ausgemerzt werden,

28aber Großer, Held, Furchtbarer, Gewaltiger, Starker, Mächtiger, Kräftiger, Gnädiger und Barmherziger, Langmütiger, Huldreicher dürfen wohl ausgemerzt werden!?

29Abajje erwiderte: Unsere Mišna ist zu verstehen: bei dem, der gnädig ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.