Schevuot — Blatt 39b
1Dies nur, wenn sie es wehren konnten und es unterlassen haben. –
2Welchen Unterschied gibt es zwischen Frevlern der eigenen Familie und fremden Frevlern, zwischen Frommen der eigenen Familie und fremden Frommen? –
3Wegen anderer Sünden wird er selbst mit der ihm zukommenden Strafe belegt, die Frevler seiner Familie mit einer schweren Strafe, und die fremden Frevler mit einer leichten Strafe, die Frommen aber sind in jedem Falle frei;
4wegen des [falschen] Schwures aber wird er selbst und die Frevler seiner Familie mit der ihm zukommenden Strafe belegt, die fremden Frevler mit einer schweren Strafe, und die Frommen in jedem Falle mit einer leichten Strafe.
5«Sagt er, er wolle nicht schwören, so entläßt man ihn sofort, wenn er aber sagt, er sei zu schwören bereit, so sprechen die Anwesenden zu einander: Zieht euch zurück von den Zelten dieser gottlosen Männer.» Allerdings begeht der Schwörende ein Verbot, was aber hat der Beschwörende getan!? –
6Dies nach der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b. Tryphon sagte:So soll ein Eid beim Herrn zwischen beiden [entscheiden], dies lehrt, daß der Eid auf sie beide fällt.
7«Wenn [das Gericht] einen beschwört, so spricht man zu ihm: Wisse, daß wir dich nicht in deinem Sinne &c.» Wozu braucht man ihm dies zu sagen? – Wegen des Raba-Stockes.
8DIE FORDERUNG ZWEI SILBERLINGE. Rabh erklärte, was er von der Forderung leugnet, müsse zwei Silberlinge betragen; Šemuél erklärte, die Forderung selbst müsse zwei Silberlinge betragen, selbst wenn er von dieser nur eine Peruṭa geleugnet oder eine Peruṭa eingestandenhat, sei er schuldig.
9Raba sagte: Aus unserer Mišna ist die Ansicht Rabhs und aus den Schriftversen ist die Ansicht Šemuéls zu entnehmen. Aus unserer Mišna ist die Ansicht Rabhs zu entnehmen, denn diese lehrt, die Forderung müsse zwei Silberlinge und das Eingestandene eine Peruṭa betragen, sie lehrt aber nicht, das von der Forderung Geleugnete müsse eine Peruṭa betragen. Ferner haben wir auch gelernt, das Eingestandene müsse eine Peruṭa betragen, er lehrt aber nicht, das Geleugnete müsse eine Peruṭa betragen.
10Aus den Schriftversen ist die Ansicht Šemuéls zu entnehmen, denn es heißt:wenn einer seinem Nächsten Geld oder Geräte zum Aufbewahren übergeben hat, wie nun unter ‘Geräte’ mindestens zwei zu verstehen sind, ebenso ist auch unter Geld mindestens zweizu verstehen, und wie unter Geld etwas Wertvolleszu verstehen ist, ebenso auch alles andere, wenn es wertvoll ist, und der Allbarmherzige sagt: das ist es. –
11Und Rabh!? – Diesdeutet auf das Eingeständnis eines Teiles der Forderung. – Und Šemuél!? – Es heißt das und es heißt es, und [dies lehrt,] daß er, wenn er einen Teil leugnet und einen Teil eingesteht, schuldig sei. –
12Und Rabh!? – Eines deutet auf das Eingeständnis eines Teiles der Forderung und eines deutet darauf, daß das Eingestandene zur Art der Forderung [gehören müsse]. – Und Šemuél!? – Dies geht ja von selbst hervor, da doch die Forderung fehlt. –
13Und Rabh!? – [Er] kann dir erwidern: das [Wort] Geldist auf das Geleugnete zu beziehen; der Allbarmherzige könnte ja schreiben: wenn einer seinem Nächsten Geräte zum Aufbewahren gibt, und ich würde gesagt haben, wie unter ‘Geräte’ zwei zu verstehen sind, ebenso auch alles andere, wenn es zwei sind, wenn nun der Allbarmherzige auch Geld geschrieben hat, und es auf das Gefordertenicht zu beziehen ist, so beziehe man es auf das Geleugnete. –
14Und Šemuél!? – Er kann dir erwidern: hätte der Allbarmherzige nur Geräte und nicht Geld geschrieben, so würde ich allerdings gefolgert haben, wie unter ‘Geräte’ zwei zu verstehen sind, ebenso auch alles andere, wenn es zwei sind, nicht aber, daß es etwas Wertvolles sein müsse, so lehrt er uns. –
15Wir haben gelernt: [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir zwei Silberlinge, [und dieser ihm erwidert:] du hast bei mir nur eine Peruṭa, so ist er frei. Doch wohl deshalb, weil in diesem Falle die Forderungfehlt, somit ist dies ja eine Widerlegung Šemuéls!? –
16Šemuél kann dir erwidern: du glaubst wohl, hier werde vom Werte gesprochen, hier wird von diesen selbstgesprochen; was er von ihm fordert, gesteht dieser ihm nicht ein, und was dieser ihm eingesteht, fordert er nicht von ihm. –
17Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn aber: ich habe bei dir zwei Silberlinge und eine Peruṭa, [und dieser ihm erwidert:] du hast bei mir nur eine Peruṭa, so ist er schuldig. Erklärlich ist es nun, daß er schuldig ist, wenn du sagst, er spreche vom Werte, weshalb aber ist er schuldig, wenn du sagst, er spreche von diesen selbst; was er von ihm fordert, gesteht dieser ihm nicht ein, und was dieser ihm eingesteht, fordert er nicht von ihm!? –
18Dieser Einwand gilt ja nur nach Šemuél, und R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls, wenn jemand von einem Weizen und Gerste fordert, und dieser ihm eines eingesteht, sei er schuldig.
19Diesist auch einleuchtend, denn er lehrt im Schlußsatze: [wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine Litra Gold, [und dieser ihm erwidert:] du hast bei mir nur eine Litra Silber, sei er frei. Einleuchtend ist es nun, daß er frei ist, wenn du sagst, hier werde von diesen selbst gesprochen, weshalb aber ist er frei, wenn du sagst, hier werde vom Werte gesprochen, eine Litra [Gold] hat ja einen bedeutend höheren Wert. –
20Wenn nun der Schlußsatz von diesen selbst spricht, so spricht auch der Anfangsatz von diesen selbst,
21somit wäre dies ja eine Widerlegung Rabhs!? – Rabh kann dir erwidern: die ganze Mišna spricht vom Werte, nur ist es anders, wenn er eine LitraGold verlangt.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.