Schevuot — Blatt 41b
1dies ist also eine Widerlegung R. Asis!? –
2R. Asi kann dir erwidern: ich sage dies nur von dem Falle, wenn er ihm von vornherein vor Zeugen geborgt hat, er ihm also nicht traute, während er ihm hierbei wohl traute.
3R. Joseph lehrte dies wie folgt: R. Jehuda sagte im Namen R. Asis: Wenn jemand seinem Nächsten vor Zeugen geborgt hat, so braucht dieser ihm nicht vor Zeugen zurückzuzahlen; wenn er aber zu ihm gesagt hat, daß er ihm nur vor Zeugen zurückzahle, so muß er ihm vor Zeugen zurückzahlen. Als ich dies Šemuél vortrug, sprach er zu mir: er könne sagen: ich habe dir vor jenem und jenem bezahlt, und sie sind nach dem Überseelande verreist. –
4Wir haben gelernt: [Wenn jemand zu einem sagte:] ich habe bei dir eine Mine, und dieser ihm erwiderte: jawohl, worauf jener ihm entgegnete: gib sie mir nur vor Zeugen zurück, und als er am folgenden Tage zu ihm sagte: gib sie mir zurück, [er ihm erwidert:] ich habe sie dir bereits gegeben, so ist er schuldig, weil er sie ihm vor Zeugen zurückgeben sollte. Dies ist also eine Widerlegung Šemuéls!? –
5Šemuél kann dir erwidern: hierüber [streiten] Tannaím, denn es wird gelehrt: [Sagte er:] ich habe dir vor Zeugen geborgt zahle mir auch vor Zeugen zurück, so muß er entweder bezahlen oder den Beweis antreten, daß er bezahlt hat; R. Jehuda b. Bethera sagt, er könne zu ihm sagen: ich habe dir vor jenem und jenem bezahlt, und sie sind nach dem Überseelande verreist.
6R. Aḥa entgegnete: Woher, daß dies sich auf das Borgen bezieht, vielleicht auf die Mahnung, wenn er nämlich zu ihm wie folgt sagte: ich habe dir ja vor Zeugen geborgt, du solltest mir auch vor Zeugen zurückzahlen; wenn aber beim Borgen, so sind alle der Ansicht, daß er schuldig sei!? R. Papi sagte im Namen Rabas: Die Halakha ist: wenn jemand seinem Nächsten vor Zeugen borgt, so muß dieser ihm vor Zeugen zurückzahlen.
7R. Papa aber sagte im Namen Rabas: Wenn jemand seinem Nächsten vor Zeugen borgt, so braucht dieser ihm nicht vor Zeugen zurückzuzahlen; wenn er zu ihm sagte, daß er ihm nur vor Zeugen zurückzahle, so muß er ihm vor Zeugen zurückzahlen. Wenn dieser ihm aber erwidert: ich habe dir vor jenem und jenem zurückgezahlt, und sie sind nach dem Überseelande verreist, so ist er glaubhaft.
8Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Wenn du mir zurückzahlst, so zahle mir nur vor Reúben und Šimo͑n zurück; dieser aber zahlte ihm vor zwei anderen [Zeugen]zurück. Da entschied Abajje: Er sagte ihm: vor zweien, und er zahlte ihm auch vor zweien zurück. Raba erwiderte ihm: Er sagte zu ihm deshalb: vor Reúben und Šimo͑n, damit er ihn nicht abweisen könne.
9Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Wenn du mir zurückzahlst, so zahle mir zurück vor zweien, die das Gesetz gelernt haben; dieser aber zahlte ihm zurück, als sie unter sich waren. Hierauf kam das Geld abhanden.
10Als sie vor R. Naḥman kamen, sprach [der Gläubiger:] Freilich habe ich es von ihm erhalten, jedoch nur zur Verwahrung, indem ich mir sagte: mag es bei mir in Verwahrungbleiben, bis sich zwei finden, die das Gesetz gelernt haben, und er die Vereinbarung erfüllen kann.
11Da sprach er zu ihm: Da du zugibst, es von ihm erhalten zu haben, so ist die Zahlung gültig; wünschest du aber, daß die Vereinbarung erfüllt werde, so gehe und hole es, denn ich und R. Šešeth sind hier, die wir Halakha, Siphra, Siphre, Tosephta und den ganzen Talmud studiert haben.
12Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Gib mir die hundert Zuz, die ich dir geborgt habe. Dieser erwiderte: Ich weißvon nichts. Hierauf kamen Zeugen und bekundeten, daß er geborgt und zurückgezahlt hat. Da sprach Abajje: Was ist nun zu machen: sie bekunden, daß er ihm geborgt hat, und sie bekunden auch, daß dieser ihm bezahlt hat. Raba aber sagte: Wenn jemand sagt, er habe nicht geborgt, so heißt dies, er habe nicht bezahlt.
13Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Gib mir die hundert Zuz, die ich von dir zu erhalten habe. Dieser erwiderte: Habe ich sie dir etwa nicht vor jenem und jenem zurückgezahlt!? Hierauf kamen jene und bekundeten, daß dies nicht wahrsei. R. Šešeth wollte entscheiden, dieser sei als Lügner überführt, da sprach Raba zu ihm: Was einem nicht obliegt, merkt er sich nicht.
14Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Gib mir die sechshundert Zuz, die ich von dir zu erhalten habe. Dieser erwiderte: Habe ich dir etwa nicht dafür hundert Kab Galläpfel gezahlt, die sechs [Zuz im Preis] standen!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.