Schevuot — Blatt 43a
1Wenn jemand seinem Nächsten gibt, generell; Geld oder Geräte, speziell; zum Verwahren, wiederum generell. Dies ist also eine Generalisierung, Spezialisierung und Generalisierung, wobei man sich nur nach dem Speziellen zu richten hat: wie das Speziellgenannte beweglich und selbst Geld ist, ebenso auch alles andere, was beweglich und selbst Geld ist;
2ausgenommen sind Grundstücke, die nicht beweglich sind, ausgenommen sind Sklaven, die Grundstücken gleichen, und ausgenommen sind Schuldscheine, die obgleich beweglich, nicht selbst Geld sind. Heiliges, denn es heißt: seines Nächsten.
3NOCH DER LOHNHÜTER ZU BEZAHLEN. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Wenn jemand seinem Nächsten gibt, generell; einen Esel, einen Ochsen, oder ein Schaf, speziell; oder sonst ein Vieh zum Hüten, wiederum generell. Dies ist also eine Generalisierung, Spezialisierung und Generalisierung &c. bis: Heiliges, denn es heißt: seines Nächsten.
4R. MEÍR SAGTE: ES GIBT DINGE, DIE GRUNDSTÜCKEN GLEICHEN, UND DIESEN DOCH NICHT GLEICH SIND &C. Somit ist R. Meír der Ansicht, was am Boden haftet, gleiche nicht dem Boden selbst; weshalb streiten sie demnach über beladene [Weinstöcke], sie sollten doch über leere streiten!?
5R. Jose b. R. Ḥanina erwiderte: Sie streiten hier über Trauben, die zum Ablesen reif sind; R. Meír ist der Ansicht, sie gelten als abgelesen, und die Rabbanan sind der Ansicht, sie gelten nicht als abgelesen.
6MAN SCHWÖRT NUR ÜBER DAS, WAS NACH MASS, GEWICHT &C. Abajje sagte: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn er zu ihm gesagt hat: einen Speicher, ohne nähere Angabe, wenn er aber zu ihm gesagt hat: diesen vollen Speicher, so ist seine Angabe präzisiert.
7Raba sprach zu ihm: Weshalb lehrt er demnach im Schlußsatze, daß, wenn der eine sagt: bis zum Vorsprung, und der andere sagt: bis zum Fenster, er schuldig sei, er sollte doch einen Unterschied beim selben Falle lehren: dies nur dann, wenn er ‘einen (vollen) Speicher’ [gesagt hat], wenn er aber ‘diesen vollen Speicher’ [gesagt hat], so ist er schuldig!?
8Vielmehr, erklärte Raba, ist er nur dann schuldig, wenn jener von ihm etwas nach Maß, Gewicht oder Zahl fordert, und dieser ihm etwas nach Maß, Gewicht oder Zahl eingestellt.
9Übereinstimmend mit Raba wird auch gelehrt: [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe hei dir ein Kor Getreide, und dieser ihm erwidert: du hast nichts bei mir, so ist er frei. [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine große Leuchte, [und dieser ihm erwidert:] du hast bei mir nur eine kleine Leuchte, so ist er frei. [Wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir einen großen Gürtel, [und dieser ihm erwidert:] du hast bei mir nur einen kleinen Gürtel, so ist er frei.
10Wenn jemand aber zu einem sagt: ich habe bei dir ein Kor Getreide, und dieser ihm erwidert: du hast bei mir nur ein Letekh, so ist er schuldig. [Oder wenn jemand zu einem sagt:] ich habe bei dir eine Leuchte von zehn Litra, [und dieser erwidert:] du hast bei mir nur eine von fünf Litra, so ist er schuldig.
11Die Regel hierbei ist: er ist nur dann schuldig, wenn jener von ihm etwas nach Maß, Gewicht oder Zahl fordert, und dieser ihm etwas nach Maß, Gewicht oder Zahl eingesteht.
12Diese Regel schließt wahrscheinlich den Fall ein, wenn er zu ihm ‘diesen [vollen] Speicher’ sagt. –
13Der Fall von der großen und der kleinen Leuchte ist ja insofern anders, als dieser nicht das eingesteht, was jener fordert, und jener nicht das fordert, was dieser eingesteht, aber auch bei einer von zehn und fünf [Litra] gesteht ja dieser das nicht ein, was jener fordert, und fordert jener das nicht, was dieser eingesteht!?
14R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Hier handelt es sieh um eine Leuchte aus einzelnen Gliedern, wenn er ihm einen Teil von dieser selbst eingesteht. –
15Demnach sollte er diesen Fall auch von einem Gürtel lehren, wenn er aus zusammengehefteten Teilen besteht!? Du mußt also sagen, er spreche nicht von einem aus Teilen zusammengehefteten [Gürtel], ebenso spricht er nicht von einer aus einzelnen Teilen zusammengesetzten [Leuchte].
16Vielmehr, erklärte R. Abba b. Mamal, anders ist es bei einer Leuchte, weil man sie abschleifen und auf fünf Litra bringen kann.
17WENN JEMAND SEINEM NÄCHSTEN [GELD] AUF EIN PFAND GEBORGT HAT UND DAS PFAND ABHANDEN GEKOMMEN IST, UND DER EINE SAGT: ICH HABE DIR DARAUF EINEN SELA͑GEBORGT UND ES WAR NUR EINEN ŠEQEL WERT, UND DER ANDERE SAGT: NEIN, DU HAST MIR DARAUF EINEN SELA͑. GEBORGT UND ES WAR EINEN SELA͑ WERT, SO IST ERFREI;
18WENN ABER: ICH HABE DIR DARAUF EINEN SELA͑ GEBORGT UND ES WAR NUR EINEN ŠEQEL WERT, UND DER ANDERE SAGT: NEIN, DU HAST MIR DARAUF EINEN SELA͑ GEBORGT UND ES WAR DREI DENAR WERT, SO IST ER SCHULDIG.
19[WENN DER EINE SAGT:] DU HAST MIR DARAUF EINEN SELA͑ GEBORGT UND ES WAR ZWEI WERT, UND DER ANDERE SAGT: NEIN, ICH HABE DIR DARAUF EINEN SELA͑ GEBORGT UND ES WAR EINEN SELA͑ WERT, SO IST ERFREI; WENN ABER: DU HAST MIR DARAUF EINEN SELA͑ GEBORGT UND ES WAR ZWEI WERT, UND DER ANDERE SAGT: NEIN, ICH HABE DIR DARAUF EINEN SELA͑ GEBORGT UND ES WAR FÜNF DENAR WERT, SO IST ER SCHULDIG.
20WER SCHWÖRT? BEI DEM DAS VERWAHRTE SICH BEFINDET, DAMIT NICHT, WENN JENER GESCHWOREN HAT, DIESER DAS VERWAHRTE HERVORHOLE.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.