Schevuot — Blatt 47b
1Erklärlich ist es nun, wenn du sagst, in einem solchen Falle sei der Vater schuldig, daß ein Schriftvers lehrt, die Erben seien frei, wozu aber ist der Schriftvers wegen der Erben nötig, wenn du sagst, in einem solchen Falle sei auch der Vater frei!? –
2Wofür verwenden Rabh und Šemuél den [Schriftvers:] Ein Schwur beim Herrn soll zwischen beiden entscheiden? –
3Dieser ist wegen der folgenden Lehre nötig: Šimo͑n b. Tryphon sagte: Ein Schwur beim Herrn soll zwischen beiden entscheiden, dies lehrt, daß der Schwur auf beidenlastet.
4Šimo͑n b. Tryphon sagte: Woher ist das Verbot der Kuppelei zu entnehmen? Es heißt:du sollst nicht huren, und [man lese:] huren lassen. Ihr habt in euren Zelten gemurrt;
5Šimo͑ b. Tryphon erklärte: Ihrhabt das Zelt des Herrn ausgekundschaftetund es beschimpft.
6Bis :zum großen Strome, dem Euphratstrome. Šimo͑n b. Tryphon erklärte: Näheredich dem Großen, so wirst du groß. In der Schule R. Jišma͑él wurde gelehrt: Der Knecht eines Königs ist wie ein König.
7DER KRÄMER AUF GRUND SEINER KLADDE &C. Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Wozu die Belästigung durch diesen Eid? R. Ḥija b. Abba sprach zu ihm: Wir haben gelernt: Sie schwören beide und erhalten [Bezahlung] vom Hausherrn. –
8Hat [Rabbi] dies anerkannt oder nicht? - Komm und höre: Es wird gelehrt: Rabbi sagte: die Arbeiter schwören dem Krämer. Wenn dem nun sowäre, so müßten sie es ja dem Hausherrn.
9Raba erwiderte: Die Arbeiter schwören dem Hausherrn im Beisein des Krämers, damit sie sich vor ihm schämen.
10Es wurde gelehrt: Wenn zwei Zeugenpartien einander widersprechen, so kann, wie R. Hona sagt, die eine kommen und besonders Zeugnisablegen, und die andere kommen und besonders Zeugnis ablegen; R. Ḥisda aber sagt: was sollen wir mit falschenZeugen!?
11Sind es zwei Gläubiger, zwei Schuldner und zweiSchuldscheine, so besteht hierüber ihr Streit; wenn ein Gläubiger, ein Schuldner und zweiSchuldscheine, so hat der Besitzer der Schuldscheinedie Unterhand;
12wenn zwei Gläubiger, ein Schuldner und zwei Schuldscheine, so ist dies der Fallunserer Mišna ; wie ist es aber, wenn es zwei Schuldner, ein Gläubiger und zwei Schuldscheinesind? – Dies bleibt unentschieden.
13R. Hona b. Jehuda wandte ein:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.