Schevuot — Blatt 5b

1Wir haben gelernt: Wer etwas aus einem Gebiete in ein anderes hinausbringt, ist schuldig. Hier handelt es sich ja [auch] um den Fall], wenn er etwas hereinbringt, dennoch nennt er es hinausbringen. –

2Vielleicht handelt es sich [nur] um den Fall, wenn er etwas aus Privatgebiet nach öffentlichem Gebiete hinausbringt!? – Demnach sollte es ja heißen: wer etwas aus Privatgebiet nach öffentlichem Gebiete hinausbringt, wenn es aber heißt: aus einem Gebiet in ein anderes, so ist auch der Fall einbegriffen, wenn aus öffentlichem Gebiete in Privatgebiet,

3dennoch nennt er dies ‘hinausbringen’, – Aus welchem Grunde? – Der Autor nennt jedes Fortbringen einer Sache von ihrem Platze ‘hinausbringen’.

4Rabina sagte: Dies ist auch aus der Mišna zu entnehmen, denn es heißt: das Hinausbringen am Šabbath erfolgt in zwei Arten, die in vier zerfallen, für den, der sich innen befindet, und in zwei Arten, die in vier zerfallen, für den, der sich außen befindet, und dies wird durch [Fälle des] Hereinbringens erklärt. Schließe hieraus.

5Raba erklärte: Er lehrt von den Gebieten: es gibt beim Šabbathgesetze zwei Arten von Gebieten.

6BEI DEN AUSSATZMALEN GIBT ES ZWEI ARTEN, DIE IN VIER ZERFALLEN. Dort haben wir gelernt: Es gibt zwei Artenvon Aussatzmalen, die in vier zerfallen: der Glanzfleck, intensiv [weiß] wie Schnee, und seine Unterart, wie der Kalk des Tempels;

7der Hoch fleck, wie weiße Wolle, und seine Unterart, wie die Schale eines Eies.

8R. Ḥanina sagte: Der Autor der Lehre von den Aussatzmalenist nicht der Ansicht R. A͑qibas, denn nach R. A͑qiba, welcher sagt, eines stehe über dem anderenund das andere über jenem, müßtest du jaden kalkfarbigen [Fleck], in einem Falle, wo eine Vereinigungzu erfolgen bat, als rein erklären,

9weil man ihn mit den anderen nicht vereinigen kann: will man ihn mit dem [schneeweißen] Glanzfleck vereinigen, so steht ja der [wollfarbige] Hochfleck über ihm, und will man ihn mit dem [wollfarbigen] Hochfleck vereinigen, so ist er ja nicht seine Unterart. –

10Demnach ist ja auch beim eierschalfarbigen einzuwenden: mit welchem sollte man ihn vereinigen: will man ihn mit dem [wollfarbigen] Hochfleckvereinigen, so steht der kalkfarbige [Glanzfleck] über ihm, und will man ihn mit dem kalkfarbigen [Glanzfleck]vereinigen, so gehört er ja nicht zu seiner Art!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.