Sevachim — Blatt 103a
1WOVON DER ALTAR NICHTSVOM FLEISCHE ERHÄLT, ERHALTEN DIE PRTESTER NICHT DIE HAUT, DENN ES HEISST:das Brandopfer eines Mannes, WENN ES DAS BRANDOPFER EINES MANNES GEWORDENIST.
2IST EIN BRANDOPFER AUF EINEN ANDEREN NAMEN GESCHLACHTET WORDEN, SO GEHÖRT DIE HAUT, OBGLEICH ES DEM EIGENTÜMER NICHT ANGERECHNET WIRD, DEN PRIESTERN. SOWOHL VOM BRANDOPFER EINES MANNES ALS AUCH VOM BRANDOPFER EINER FRAU ERHALTEN DIE PRIESTER DIE HAUT.
3DIE HAUT VON MINDERHEILIGEN OPFERN GEHÖRT DEN EIGENTÜMERN, DIE HAUT VON HOCHHEILIGEN OPFERN GEHÖRT DEN PRIESTERN. DIES IST [DURCH EINEN SCHLUSS] VOM SCHWEREREN AUF DAS LEICHTERE ZU FOLGERN: WENN SIE VOM BRANDOPFER, VON DEM SIE DAS FLEISCH NICHT ERHALTEN, DIE HAUT ERHALTEN, UM WIEVIEL MEHR ERHALTEN SIE VON HOCHHEILIGEN OPFERN, VON DENEN SIE DAS FLEISCH ERHALTEN, AUCH DIE HAUT. VOM ALTAR IST NICHTS ZU BEWEISEN, DENN ER ERHÄLT NIEMALS DIE HAUT.
4GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Das Brandopfer eines Mannes, ausgenommen das Brandopfer des Heiligtums – so R. Jehuda; R. Jose b. R. Jehuda sagt, ausgenommen das Brandopfer eines Proselyten. –
5Was heißt: ausgenommen das Brandopfer des Heiligtums? R. Ḥija b. Joseph erwiderte: Ausgenommen ist das Brandopfer, das von den Überschüssendargebracht wird. –
6Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, die Überschüsse seien als freiwillige Spenden der Gemeinde zu verwenden, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, sie seien als freiwillige Spenden von Privatenzu verwenden!? –
7Wie Raba erklärthat: das Brandopfer, das erste Brandopfer, ebenso ist auch hierbei zu erklären: das Brandopfer, das ersteBrandopfer.
8R. Jannaj erklärte: Ausgenommen der Fall, wenn man sein Brandopfer vom Tempelreparaturfonds erfassen läßt.
9Selbstverständlichnach demjenigen, welcher sagt, der Tempelreparaturfonds erfasse es nach der Tora, aber auch nach demjenigen, welcher sagt, er erfasse esnicht, gilt dies nur vom Fleische, die Haut aber erfaßt er wohl.
10Ebenso erklärte auch R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha, ausgenommen der Fall, wenn ein Brandopfer von den Überschüssen dargebracht wird.
11R. Hamnuna sprach zu R. Naḥman: Wohl nach R. Jehuda, aber er ist jazurückgetreten, denn es wird gelehrt: Sechsfür freiwillige Spenden: für Brandopfer, die von den Überschüssen dargebracht werden, damit die Priester die Haut nicht erhalten – so R. Jehuda.
12R. Neḥemja, manche sagen, R. Šimo͑n, sprach zu ihm: Demnach hast du ja die Schriftauslegung des Priesters Jehojada͑ aufgehoben, denn es wird gelehrt: Folgende Schriftauslegung trug der Priester Jehojada͑ vor:Es ist ein Schuldopfer, eine Schuld [erstattet] er dem Herrn; für alles, was vom Sündopfer und vom Schuldopferkommt, sind Brandopferzu kaufen; das Fleisch für Gott, und die Haut für die Priester.
13Dieser entgegnete: Worauf bezieht sieder Meister? Jener erwiderte: Ich beziehe sie auf den Fall, wenn jemand sein Vermögen dem Heiligtume geweiht hat,
14und zwar nach R. Jehošua͑, denn wir haben gelernt: Wenn jemand sein Vermögen dem Heiligtume geweiht hat und darunter für den Altar geeignetes Vieh sich befindet, so sind die männlichen als Brandopfer und die weiblichen als Heilsopfer zu verkaufen, und der Erlös fällt mit dem übrigen Vermögen dem Tempelreparaturfonds zu.
15R. Jehošua͑ sagt, die männlichen sind selber als Brandopfer darzubringen, die weiblichen für Heilsopfer zu verkaufen und für den Erlös Brandopfer darzubringen, und das übrige Vermögen fällt dem Tempelreparaturfonds zu.
16Und obgleich R. Jehošua͑ lehrt, man teileseine Weihung, gilt dies nur vom Fleische, die Haut aber bleibt erfaßt.
17«R. Jose b. R. Jehuda sagt, ausgenommen das Brandopfer eines Proselyten.» R. Simaj b. Ḥilqaj sprach zu Rabina: Ist ein Proselyt denn kein Mann!? Dieser erwiderte: Ausgenommen das eines Proselyten, der gestorben ist und keine Erben hinterlassen hat.
18Die Rabbanan lehrten: Das Brandopfer eines Mannes; ich weiß dies vom Brandopfer eines Mannes, woher dies von Brandopfern von Proselyten, Weibern und Sklaven? Es heißt: die Haut des Brandopfers, und diesist einschließend.
19Wozu heißt es demnach: das Brandopfer eines Mannes? Das Brandopfer, das einem Manne angerechnet wird, ausgenommen das außerhalb der Frist oder außerhalb des Raumesgeschlachtete; von diesem erhalten die Priester die Haut nicht.
20Man könnte glauben, auch das auf einen anderen Namen geschlachtete sei einbegriffen, daß auch von diesem, da es dem Eigentümer nicht angerechnet wird,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.