Sevachim — Blatt 107a
1Raba erwiderte: Dies ist nach R. Jona zu erklären, denn R. Jona sagte, es sei aus [dem Worte] dortzu entnehmen; wie bei jener die Strafe auf Grund eines Verbotes erfolgt, ebenso erfolgt auch hierbei die Strafe auf Grund eines Verbotes. –
2Wir wissen dies von den inneren Schlachtungen, die man außerhalb opfert, woher dies von den äußeren Schlachtungen, die man außerhalb opfert?
3R. Kahana erwiderte: Die Schrift sagt:und zu ihnen sprich, sprich dies hinsichtlich des vorangehenden.
4Raba wandte ein: Es heißt ja nicht: über ihnen, sondern: zu ihnen!? – Vielmehr, nach einer Lehre R. Jišma͑éls: Und zu ihnen sprich, diesvereinigt die Abschnitte.
5R. Joḥanan erwiderte: Dies ist aus [dem Worte] bringenzu entnehmen; wie das eine von den äußeren Schlachtungen gilt, ebenso gilt auch das andere von den äußeren Schlachtungen.
6R. Bebaj wandte ein: Wieso haben wir demnach gelernt, daß es in der Tora sechsunddreißig Ausrottungengebe, es sind ja siebenunddreißig, denn es gibt ja zweierlei Opferungen!? – Ein Einwand. –
7Wir haben gelernt, wenn man einen Teil des Blutes außerhalb sprengt, sei man schuldig; woherdies!? – Dies ist aus folgender Lehre zu entnehmen:Als Blutschuld sei es ihm angerechnet; diesschließt das [Blut]sprengen ein – so R. Jišma͑él. R. A͑qiba sagte:Oder ein Schlachtopfer, diesschließt das [Blut]sprengen ein. –
8Wofür verwendet R. Jišma͑él [die Worte] oder ein Schlachtopfer? – Für die Teilung. –
9Woher entnimmt R. A͑qiba die Teilung? – Er entnimmt dies aus:und es nicht bringt, –
10Und R. Jišma͑él!? – Hieraus entnimmt er, daß man nur wegen des Vollständigenschuldig sei und nicht wegen des Unvollständigen. – Und R. A͑qiba!? – Dies entnimmt er aus: es herzurichten. –
11Und R. Jišma͑él!? – Eines wegen des Unvollständigen vom innerhalb Geschlachteten, das man außerhalb geopfert hat, und eines wegen des Unvollständigen vom außerhalb Geschlachteten, das man außerhalb geopfert hat. Es wird auch gelehrt: R. Jišma͑él sagte: Man könnte glauben, man sei schuldig, wenn man Unvollständiges vom innerhalb Geschlachteten außerhalb geopfert hat, so heißt es: es herzurichten, man ist nur wegen des Vollständigen schuldig, nicht aber wegen des Unvollständigen.
12R. A͑qiba aber ist der Ansicht, man sei schuldig wegen des Unvollständigen vom innerhalb Geschlachteten, das man außerhalb geopfert hat. –
13Wofür verwendet R. A͑qiba [die Worte] als Blutschuld sei es ihm angerechnet? – Dies schließt das Schlachten eines Vogels ein. – Und R. Jišma͑él!? – Er entnimmt dies aus [den Worten]oder welcher schlachtet. –
14Und R. A͑qiba!? – Er kann dir erwidern: dies deutet darauf, daß man nur wegen des Schlachtens schuldig sei, nicht aber wegen des Abkneifens. – Und R. Jišma͑él!? – Er entnimmt dies aus [den Worten]dies ist es.
15Es wird nämlich gelehrt: Welcher schlachtet; ich weiß dies vom Schlachten eines Viehs, woher dies vom Schlachten eines Vogels? Es heißt: oder welcher schlachtet.
16Man könnte glauben, dies gelte auch vom Abkneifen, und zwar wäre es durch einen Schluß zu folgern: wenn man wegen des Schlachtens schuldig ist, das nicht die richtige Art der Herrichtung ist, um wieviel mehr ist man wegen des Abkneifens schuldig, das die richtige Art der Herrichtung ist, so heißt es: dies ist es. –
17Und R. A͑qiba!? – Er kann dir erwidern: dies ist wegen der Wortanalogienötig. –
18Wir haben gelernt, wer den Haufen außerhalb abhebtoder das Blut aufnimmt, sei frei; woher dies? – Woher sollte denn entnommen werden, daß er schuldig sei? –
19Dies sollte vom Schlachtenentnommen werden!? – Wohl gilt dies vom Schlachten, weil es das Pesaḥopfer untauglich macht, wenn es für Personen erfolgt, die davon nicht essen. –
20Es sollte vom [Blut]sprengen entnommen werden!? – Wohl gilt dies vom [Blut]sprengen, weil ein Gemeiner dieserhalbder Todesstrafe verfällt. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.