Sevachim — Blatt 107b
1Es sollte von beidenentnommen werden!? –
2Demnach brauchte dies auch vom [Blut]sprengen nicht gelehrt zu werden, denn man könnte es von beidenentnehmen.
3Wenn man es vom Schlachten entnehmen will, [und man erwidert,] wohl gilt dies vom Schlachten, weil es das Pesaḥopfer untauglich macht, wenn es für Personen erfolgt, die davon nicht essen, so entnehme man es von der Opferung, [und erwidert man:] wohl gilt dies von der Opferung, weil es beim Speisopfer vorkommt, so entnehme man es von beiden.
4Vielmehr ist der Schriftvers deshalb niedergeschrieben worden, um zu lehren, daß man es von beiden nicht entnehme.
5R. Abahu sagte: Hat man geschlachtet und gesprengt, so ist man nach R. Jišma͑éleinmal und nach R. A͑qiba zweimalSchuldig.
6Abajje aber sagte,
7auch nach R. Jišma͑él sei man zweimal schuldig, denn deshalb hat die Schrift sie geteilt:dort sollst du darbringenund dort sollst du herrichten.
8Hat man geschlachtet, gesprengt und geopfert, so ist man nach aller Ansicht zweimal schuldig.
9Die Rabbanan lehrten:Im Lager, man könnte glauben, man sei schuldig, wenn man ein Brandopfer in der Südseiteschlachtet, so heißt es: außerhalb des Lagers.
10Man könnte glauben, außerhalb der drei Lager, woher dies von dem Falle, wenn im levitischenLager? Es heißt im Lager.
11Aus [dem Worte] im Lager könnte man entnehmen, man sei schuldig, wenn man ein Brandopfer in der Südseite schlachtet, so heißtes: oder außerhalb des Lagers,
12[eine Stelle, die] wie außerhalb des Lagers zur Schlachtung von Heiligem und Schlachtopfern nicht geeignet ist; ausgenommen ist die Südseite, die zwar nicht zur Schlachtung von Hochheiligem geeignet ist, wohl aber zur Schlachtung von Minderheiligem.
13U͑la sagte: Wer auf dem Dache des Tempels schlachtet, ist schuldig, da dieses zur Schlachtung von irgend welchem Opfer nicht geeignet ist. Raba wandte ein: Demnach sollte es in der Schrift nur heißen: außerhalb des Lagers, und nicht auch: zum Eingänge des Offenbarungszeltes, und wenn es auch heißt: zum Eingänge des Offenbarungszeltes, so schließt dies wohl das Dachaus!? –
14Aber nach Raba sollte es ja nur heißen: zum Eingänge des Offenbarungszeltes, und wenn es auch heißt: außerhalb des Lagers, so schließt dies wohl das Dach ein!?
15R. Mari erwiderte: Dies schließt den Fall ein, wenn das ganze [Vieh] innerhalb und der Hals außerhalb sich befindet. –
16Wenn außerhalb, so ist dies ja selbstverständlich; der Allbarmherzige hat ja auf das Schlachten geachtet, und dies erfolgt dann außerhalb!? – Dies schließt vielmehr den Fall ein, wenn das ganze [Vieh] außerhalb und der Hals innerhalb sich befindet.
17Es wurde gelehrt: Wer in der JetztzeitOpfer darbringt, ist, wie R. Joḥanan sagt, schuldig, und wie Reš Laqiš sagt, frei,
18R. Joḥanan sagt, er sei schuldig, denn die erste Heiligunghatte Geltung für die damalige Zeit und für die Zukunft; Reš Laqiš sagt, er sei frei, denn die erste Heiligung hatte Geltung nur für die damalige Zeit und nicht für die Zukunft. –
19Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen, wie R, Elie͑zer und R. Jehošua͑. Wir haben nämlich gelernt: R. Elie͑zer sagte: Bei der Erbauung des Tempelszogen sie Vorhänge um den Tempel und Vorhänge um die Vorhöfe, nur bauten sie [die Wände] des Tempels außerhalb derselben und die der Vorhöfe innerhalb derselben.
20R. Jehošua͑ sagte: Ich hörte, daß man Opfer darbringe, auch wenn der Tempel nicht besteht, daß man Hochheiligesesse, auch wenn die Hofmauer nicht vorhanden ist, und den zweiten Zehnten, auch wenn die [Stadt]mauer nicht vorhanden ist, weil die erste Heiligung sowohl für die damalige Zeit als auch für die Zukunftgalt.
21Rabina sprach zu R. Aši: Wieso denn, vielleicht sind alle der Ansicht, daß die erste Heiligung sowohl für die damalige Zeit als auch für die Zukunft galt, nur berichtet jeder das, was er gehört hat. Wolltest du erwidern, wozu nach R. Elie͑zer demnach die Vorhänge nötig waren, [so ist zu erwidern:] als Aufbewahrungsort.
22Es wurde gelehrt: Wer ein nicht olivengroßes [Glied], das durch einen Knochenzur Olivengröße ergänzt wird, [außerhalb] opfert, ist, wie R. Joḥanan sagt, schuldig, und wie Reš Laqiš sagt, frei.
23R. Joḥanan sagt, er sei schuldig, denn das, was am Darzubringenden haftet, gleicht dem Darzubringenden; Reš Laqiš sagt, er sei frei, denn das, was am Darzubringenden haftet, gleicht nicht dem Darzubringenden.
24Raba fragte: Wie ist es, wenn jemand
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.