Sevachim — Blatt 108b

1Unvorsätzlichkeit, Zwang und Irrtumaus. – Demnach sollte es auch bei jenem Zwang, Unvorsätzlichkeit und Irrtum ausschließen!? –

2Hierbei heißt es zweimal jener. –

3Wozu heißt es demnach für den Herrn!? – Dies schließt den fortzuschickenden [Sühne]bockaus.

4DIE OPFERUNG IST STRENGER &C.

5Die Rabbanan lehrten: Jeder Mann, dies schließt den Fall ein, wenn zwei ein Glied halten und es opfern, daß sie schuldig sind. Man könnte nämlich einen Schluß folgern: wenn einer für einen Gemeinen schlachtet, ist er schuldig, wenn aber zwei ein Messer halten und schlachten, sind sie frei, um wieviel mehr sind zwei frei, wenn sie [ein Glied] halten und es opfern, wo sogar einer, der für einen Gemeinen opfert, frei ist; daher heißt es jeder Mann – so R. Šimo͑n.

6R. Jose erklärte: Jener, einer und nicht zwei. – Wozu heißt es jeder Mann!? – Die Schrift gebraucht die übliche Redewendung der Menschen. –

7Wofür verwendet R. Šimo͑n [das Wort] jener? – Dies schließt Unvorsätzlichkeit, Zwang und Irrtum aus. – Und R. Jose!? – Dies geht aus der jenerhervor. – Und R. Šimón!? – Er legt [das Wort] der jener nichtaus.–

8Wenn nach R. Jose [die Worte] jeder Mann eine übliche Redewendung der Menschen ist, so sind sie ja auch dortnur eine übliche Redewendung der Menschen, woher entnimmt er nun, daß man wegen des Schlachtens für einen Gemeinen schuldig ist!? – Er entnimmt es aus folgendem:als Blutschuld soll es jenem Manne angerechnet werden, Blut hat er vergossen, auch wenn man für einen Menschen schlachtet.

9HAT MAN ETWAS EINMAL GEOPFERT, WIEDERUM GEOPFERT &C.

10Reš Laqiš sagte: Sie streiten nur über vier oder fünfGlieder; einer ist der Ansicht, die Wortees herzurichten, [woraus entnommen wird,] daß man nur wegen des vollständigen schuldig ist und nicht wegen des unvollständigen, beziehen sich auf das ganzeVieh, und einer ist der Ansicht, sie beziehen sich auf das einzelneGlied; hinsichtlich eines Gliedes aber stimmen alle überein, daß er nur einmal schuldig ist.

11R. Joḥanan aber sagte: Sie streiten nur über ein einzelnes Glied; einer ist der Ansicht, wer Unvollständiges von innerhalb Geschlachtetem außerhalb opfert, sei schuldig, und einer ist der Ansicht, er sei frei; hinsichtlich vier oder fünf Gliedern aber stimmen alle überein, daß er wegen jedes Gliedes besonders schuldig ist.

12Er streitet somit gegen U͑la, denn U͑la sagte: Alle stimmen überein, daß man schuldig ist, wenn man Unvollständiges von innerhalb Geschlachtetem außerhalb geopfert hat, sie streiten nur über den Fall, wenn man Unvollständiges von außerhalb Geschlachtetem außerhalb geopfert hat; einer ist der Ansicht, man sei frei, und einer ist der Ansicht, man sei schuldig.

13Manche lesen: U͑la sagte: Alle stimmen überein, daß man frei ist, wenn man Unvollständiges vom außerhalb Geschlachteten außerhalb geopfert hat, sie streiten nur über den Fall, wenn man Unvollständiges vom innerhalb Geschlachteten außerhalb geopfert hat; einer ist der Ansicht, man sei frei, und einer ist der Ansicht, man sei schuldig.

14Der Vater Šemuéls streitet gegen die erste Lesart der Ansicht U͑las, denn der Vater Šemuéls sagte: Nach wessen Ansicht lege man die vom Altar abspringenden Stücke zurück hinauf? Nicht nach der Ansicht R. Joses.

15MAN IST NUR DANN SCHULDIG, WENN MAN &C. GEOPFERT HAT &C. R. Hona sagte: Was ist der Grund R. Joses? Es heißt:Noaḥ baute einen Altar für den Herrn,

16R. Joḥanan sagte: Was ist der Grund R. Šimo͑ns? Es heißt: da nahm Manoaḥ das junge Zicklein und das Speisopfer und brachte sie dem Herrn auf dem Felsen dar. –

17Und jener, es heißt ja: Noaḥ baute einen Altar für den Herrn!? – Dies war nur eine Anhöhe. – Und der andere, es heißt ja: da nahm Manoaḥ!? – Dies galt nur pro praesenti.

18Wenn du aber willst, sage ich: folgendes ist der Grund R. Šimo͑ns, wie gelehrt wird: R. Šimo͑n sagte:an den Altar am Eingange des Offenbarungszeltes, ein Privataltar aber gilt nicht als Altar; daher ist man schuldig, wenn manauf einem Felsen oder einem Steine opfert.

19R. Jose b. R. Ḥanina fragte: Sind das Horn, die Rampe und die Viereckigkeitbei einem Privataltar unerläßlich?

20R. Jirmeja erwiderte ihm: Es wird gelehrt: Das Horn, die Rampe, die Viereckigkeit und das Fundament sind bei einem großen Privataltar unerläßlich, nicht aber bei einem kleinen Privataltar.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.