Sevachim — Blatt 109a
1MAN IST SCHULDIG SOWOHL WEGEN TAUGLICHER OPFER ALS AUCH WEGEN UNTAUGLICHER OPFER, DEREN UNTAUGLICHKEIT IM HEILIGTUME ENTSTANDEN IST, WENN MAN SIE AUSSERHALB DARGEBRACHT HAT.
2WER EIN OLIVENGROSSES STÜCK VON EINEM BRANDOPFER UND DEN OPFERTEILENAUSSERHALB DARBRINGT, IST SCHULDIG.
3GEMARA. Die Rabbanan lehrten:Der ein Brandopfer darbringt; ich weiß dies nur vom Brandopfer, woher, daß auch die Opferteile des Schuldopfers, die Opferteile des Sündopfers, die Opferteile der hochheiligen Opfer und die Opferteile der minderheiligen Opfer einbegriffen sind? Es heißt:Schlachtung,
4Woher, daß auch der Haufe, der Weihrauch, das Räucherwerk, das Speisopfer der Priester, das Speisopfer des gesalbten Priesters und das Gußopfer von drei Log Wein oder drei Log Wasser einbegriffen sind? Es heißt: und es zum Eingänge des Offenbarungszeltes nicht bringt; bei allem, was zum Eingänge des Offenbarungszeltes zu bringen ist, ist man außerhalbschuldig.
5Ich weiß dies von tauglichen Opfern, woher daß auch untaugliche einbegriffen sind,
6beispielsweise Übernachtetes, Hinausgebrachtes, Unreines, außerhalb der Frist oder außerhalb des Raumes Geschlachtetes, dessen Blut Untaugliche aufgenommen und gesprengt haben, unterhalbzu sprengendes [Blut], das oberhalb, oberhalb zu sprengendes, das unterhalb, außerhalb zu sprengendes, das innerhalb, innerhalb zu sprengendes, das außerhalb gesprengt worden ist, und das Pesaḥopfer oder Sündopfer, das auf einen anderen Namen geschlachtetworden ist?
7Es heißt: nicht bringt herzurichten, bei allem, was am Eingänge des Offenbarungszeltes aufgenommen wird, ist man außerhalb schuldig.
8WEH EIN OLIVENGROSSES STÜCK VOM BRANDOPFER &C. DARBRINGT. Dies gilt nur vom Brandopfer, nicht aber vom Heilsopfer mit dessen Opferteilen,
9somit lehrt die Mišna das, was die Rabbanan gelehrt haben: Das Brandopfer und dessen Opferteile werden zu einem olivengroßen Quantum vereinigt hinsichtlich der Opferung außerhalb und des Schuldigseinswegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinheit.
10Einleuchtend ist es hinsichtlich der Opferung, dies gilt nur von einem Brandopfer, das vollständig verbrannt wird, nicht aber von einem Heilsopfer, wieso aber gilt dies vom Verwerflichen und vom Zurückgebliebenen,
11wir haben ja gelernt, alles Verwerfliche werde vereinigt, und alles Zurückgebliebene werde vereinigt; hier besteht also ein Widerspruch sowohl hinsichtlich des Verwerflichen als auch hinsichtlich des Zurückgebliebenen!? –
12Hinsichtlich des Verwerflichen besteht kein Widerspruch, denn eines gilt von Verwerflichemund eines gilt von der Absichtder Verwerflichmachung;
13und hinsichtlich des Zurückgebliebenen besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gilt von Zurückgebliebenemund eines von dem Falle, wenn es vor dem Blutsprengen zurückgebliebenwar.
14Dies nach R. Jehošua͑, denn es wird gelehrt: R. Jehošua͑ sagte: Bleibt von einem der in der Tora genannten Schlachtopfer ein olivengroßes Stück Fleisch
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.