Sevachim — Blatt 110a

1einer ist der Ansicht, die Bestimmung durch das Gefäßsei wesentlich, und einer ist der Ansicht, dies seiunwesentlich.

2Raba sagte: Da wir nun ausgeführt haben, daß nach diesem Autor die Bestimmung durch das Gefäß unwesentlich ist, so ist, wer sechsfür einen Farren bestimmt hatte und vier davon abgezogen und außerhalb geopfert hat, schuldig, weil sie für einen Widder ausreichen;

3hatte er vier bestimmt und drei davon abgezogen und außerhalb geopfert, so ist er schuldig, weil sie für ein Lamm ausreichen.

4Wenn aber davonetwas gefehlt und er es geopfert hat, so ist erfrei.

5R. Aši sagte: Von der Aufräucherungauf die Libation folgern die Rabbanan nicht,

6obgleich es [eine Folgerung] von Äußerem auf Äußeres ist, von der Räucherung auf die Räucherungfolgern sie wohl, obgleich es [eine Folgerung] von Äußerem auf Inneresist.

7WENN VON DIESEN ALLEN ETWAS FEHLT &C. Sie fragten: Gilt das Fehlen außerhalbals Fehlenoder nicht:

8sagen wir, da es durch das Hinauskommen untauglichwird, sei es einerlei, ob dies durch das Fehlen oder durch das Hinauskommenerfolgt, oder aber gilt diesnur vom Hinauskommen, weil es vollständig vorhanden ist, nicht aber, wenn es nicht vollständig vorhanden ist!?

9Abajje erwiderte: Komm und höre: Nach R. Elea͑zar frei, es sei denn, daß er es vollständigdarbringt.

10Rabba b. R. Ḥanan sprach zu Abajje: Aus der Ansicht R. Elea͑zars entscheidet diesder Meister!?

11Dieser erwiderte: Ausdrücklich hörte ich von Rabh, daß die Rabbanan gegen R. Elea͑zar über den Fall streiten, wenn es vollständig vorhanden ist, fehlt aber etwas, so pflichten sie ihm bei; doch wohl, wenn das Fehlen außerhalb erfolgt ist. – Nein, wenn schon innerhalb gefehlt hat. –

12Komm und höre: Wenn von diesen allen etwas fehlt und man sie außerhalb darbringt, so ist man frei. Doch wohl, wenn das Fehlen außerhalb erfolgt ist. – Nein, wenn schon innerhalb gefehlt hat.

13WER HEILIGES &C. DARBRINGT. Weshalb denn, hierbei liegt ja eine Trennungvor!?

14Šemuél erwiderte: Wenn man sie umgedrehthat.

15R. Joḥanan erwiderte: Du kannst auch sagen, wenn man sie nicht umgedreht hat, denn hier ist R. Šimo͑n vertreten, welcher sagt, man sei schuldig, auch wenn man auf einem Felsen geopferthat.

16Rabh erwiderte: Dinge derselben Art sind keine Trennung.

17WER AUSSERHALB EIN SPEISOPFER DARBRINGT, VON DEM DER HAÜFE NICHT ABGEHOBEN WORDEN IST, ISTFREI; WENN MAN IHN ABGEHOBEN HATTE UND ER ZURÜCK HINEINGEKOMMEN IST, SO IST, WER ES AUSSERHALB DARBRINGT, SCHULDIG.

18GEMARA. Weshalb denn, der Haufe sollte jaim Zurückbleibenden aufgehen!?

19R. Zera erwiderte: Beim Haufen wird [der Ausdruck] aufräuchern gebraucht und ebenso wird beim Zurückbleibenden [der Ausdruck] aufräucherngebraucht; wie bei der Aufräucherung des Haufens ein Haufe im anderen nicht auf geht, ebenso geht auch bei der Aufräucherung des Zurückbleibenden der Haufe im Zurückbleibenden nicht auf.

20WER VON HAUFEN UND WEIHRAUCHEINES AUSSERHALB DARBRINGT, IST SCHULDIG; NACH R. ELIE͑ZERFREI, BIS ER AUCH DAS ANDERE DARGEBRACHT HAT; WENN EINES INNERHALB UND EINES AUSSERHALB, SO IST ER SCHULDIG.

21WER VON DEN BEIDEN SCHALEN WEIHRAUCHEINE AUSSERHALB DARBRINGT, IST SCHULDIG; NACH R. ELIE͑ZER FREI, BIS ER AUCH DIE ANDERE DARGEBRACHT HAT; WENN EINE INNERHALB UND EINE AUSSERHALB, SO IST ER SCHULDIG.

22GEMARA. R. Jiçḥaq der Schmied fragte: Macht der Haufe allein die entsprechende Hälfte des Zurückbleibendenerlaubt: macht er sie erlaubt oder lockert er esnur? –

23Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Meír, welcher sagt, man könne durch die Hälfte des Erlaubtmachenden [das Opfer] verwerflich machen, so macht sie ja aucherlaubt,

24wenn nach den Rabbanan, welche sagen, man könne durch die Hälfte des Erlaubtmachenden nicht verwerflich machen, macht sie ja weder ganz erlaubtnoch lockert sie es,

25und wenn nach R. Elie͑zer, so ist ja R. Elie͑zer der Ansicht der Rabbanan, welche sagen, man könne durch die Hälfte des Erlaubtmachenden nicht verwerflich machen. –

26Vielmehr, nach den Rabbanan unserer [Mišna]; macht er sienach ihnen ganz erlaubt oder lockert er nur[das Verbot]? –

27Dies bleibt unentschieden.

28WER EINEN TEIL DES BLUTESAUSSERHALB SPRENGT,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.