Sevachim — Blatt 111b

1WER EINEN VOGEL INNERHALB SCHLACHTET UND AUSSERHALB OPFERT, ISTFREI; WER AUSSERHALB SCHLACHTET UND AUSSERHALB OPFERT, IST SCHULDIG.

2ES ERGIBT SICH ALSO, DASS MAN WEGEN DES INNERHALB TAUGLICHMACHENDEN VERFAHRENS AUSSERHALB FREI IST, UND WEGEN DES AUSSERHALB TAUGLICHMACHENDEN VERFAHRENS INNERHALB FREIIST.

3R. ŠIMO͑N SAGT, IST MAN WEGEN DESSEN AUSSERHALB SCHULDIG, SEI MAN SCHULDIG, WENN MAN IN GLEICHER WEISE INNERHALB VERFÄHRT UND AUSSERHALB OPFERT, AUSSER MAN SCHLACHTET EINEN VOGEL INNERHALB UND OPFERT AUSSERHALB.

4GEMARA. Wieso tauglich, es sollte ja schuldigheißen!? – Lies: schuldig.

5R. ŠIMO͑N SAGT &C. Worauf bezieht er sich,

6wollte man sagen, er beziehe sich auf den Anfangsatz: wer einem Vogel innerhalb [den Kopf] abkneift und ihn außerhalb opfert, ist schuldig; wer außerhalb abkneift und außerhalb opfert, ist frei; und hierzu sagt R. Šimo͑n, wie man innerhalb schuldig ist, ebenso sei man auch außerhalb schuldig.

7Aber wieso heißt es demnach: ist man wegen dessen außerhalb schuldig, es sollte ja heißen: ist man wegen dessen innerhalb schuldig!? Wenn etwa: wie man außerhalb nicht schuldig ist, ebenso sei man auch innerhalb nicht schuldig, so müßte es ja heißen: ist man wegen dessen außerhalb nicht schuldig!?

8Wollte man sagen, er beziehe sich auf den Schlußsatz: wer einen Vogel innerhalb schlachtet und außerhalb opfert, ist frei; wer außerhalb schlachtet und außerhalb opfert, ist schuldig; und hierzu sagt R. Šimo͑n, wie mau innerhalb nicht schuldig ist, ebenso sei man auch außerhalb nicht schuldig; aber demnach müßte es ja heißen: ist man wegen dessen nicht schuldig!?

9Und wenn etwa: wie man außerhalb schuldig ist, ebenso sei man auch innerhalb schuldig, so sagt er ja: außer man schlachtet [einen Vogel] innerhalb und opfertaußerhalb!?

10Zee͑ri erwiderte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn man ein Vieh nachts schlachtet. Er meint es wie folgt: ebenso ist manfrei, wenn man ein Vieh nachts innerhalb schlachtet und außerhalb opfert; wenn man es nachts außerhalb schlachtet und außerhalb opfert, ist man schuldig.

11R. Šimo͑n sagt, ist man wegen dessen außerhalb schuldig, sei man schuldig, wenn man in gleicher Weise innerhalb verfährt und außerhalb opfert, außer man schlachtet einen Vogel innerhalb und opfert außerhalb.

12Raba erklärte: Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn man [das Blut] in ein profanes Gefäß aufgenommen hat. Er meint es wie folgt: ebenso ist man frei, wenn man [das Blut] innerhalb in ein profanes Gefäß aufnimmt und außerhalb opfert; wenn man es aber außerhalb in ein profanes Gefäß aufnimmt und außerhalb opfert, ist man schuldig.

13R. Šimo͑n sagt, ist man wegen dessen außerhalb schuldig, sei man schuldig, wenn man in gleicher Weise innerhalb verfährt und außerhalb opfert, außer man schlachtet einen Vogel innerhalb und opfert außerhalb.

14Da nun aber der Vater des Šemuél b. R. Jiçḥaq wie folgt lehrte: wer einem Vogel innerhalb den Kopf abkneift und ihn außerhalb opfert, ist schuldig, wer außerhalb abkneift und außerhalb opfert, ist frei, nach R. Šimo͑n aber schuldig, so beziehe man die Lehre R. Šimo͑ns hierauf und lese wie folgt: wenn man wegen dessen innerhalb schuldig ist &c. und er außerhalb geopfert hat &c..

15HAT MAN DAS BLUT VON EINEM SÜNDOPFER IN EINEM BECHER AUFGENOMMEN, SO IST MAN, WENN MAN ES ZUERST AUSSERHALB UND NACHHER INNERHALB ODER ZUERST INNERHALB UND NACHHER AUSSERHALB SPRENGT, SCHULDIG, WEIL DAS GANZE FÜR INNERHALB GEEIGNET WAR.

16HAT MAN DAS BLUT IN ZWEI BECHERN AUFGENOMMEN, SO IST MAN, WENN MAN BEIDE INNERHALB SPRENGT, FREI, WENN BEIDE AUSSERHALB, SCHULDIG, WENN EINEN INNERHALB UND DEN ANDEREN AUSSERHALB, FREI, UND WENN EINEN AUSSERHALB UND DEN ANDEREN INNERHALB, WEGEN DES ÄUSSEREN SCHULDIG, UND DER INNERE SCHAFFTSÜHNE.

17DIES GLEICHT DEM FALLE, WENN JEMAND SEIN SÜNDOPFER RESERVIERT HAT UND ES ABHANDEN GEKOMMEN IST, UND NACHDEM ER EIN ANDERES RESERVIERT HAT, DAS ERSTE SICH EINFINDET UND NUNMEHR BEIDE DASTEHEN; ER IST, WENN ER BEIDE INNERHALB SCHLACHTET, FREI, WENN BEIDE AUSSERHALB, SCHULDIG, WENN EINES INNERHALB UND DAS ANDERE AUSSERHALB, FREI, UND WENN EINES AUSSERHALB UND DAS ANDERE INNERHALB, WEGEN DES ÄUSSEREN SCHULDIG, UND DAS INNERE SCHAFFT SÜHNE.

18WIE DAS BLUTDAS EIGNE FLEISCH ENTHEBT, SO ENTHEBT ES AUCH DAS FLEISCH DES ANDEREN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.