Sevachim — Blatt 114b

1sollte darauf auch die Geißelung gesetzt sein, während doch R. Zera sagte, die Schrift habe es zu den Gebotengesetzt!? –

2Vielleicht nur nach den Rabbanan, nach R. Šimo͑n aber ist dem auch so.

3R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Innerhalbin Gilgal gilt Šilo gegenüber als außerhalb.

4Rabba erwiderte: Der Grund R. Šimo͑ns befindet sich in folgender Lehre. R. Šimo͑n sagte: Woher, daß man ein Verbot übertreten hat, wenn man zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren, das Pesaḥopfer auf einem Privataltar geschlachtet hat? Es heißt:du darfst das Pesaḥopfer nicht schlachten.

5Man könnte glauben, dies gelte auch von der Zeit, wo Privataltäre erlaubt waren, so heißt es: in einer deiner Ortschaften, ich sagte es dir nur von einer Zeit, wo ganz Jisraél in einer Ortschaft zusammenkommt.

6Wann, wollte man sagen, nach Mittag, so ist man ja auch der Ausrottung schuldig; doch wohl vor Mittag. –

7Tatsächlich nach Mittag, nur gilt dies von der Zeit, wo Privataltäre erlaubt waren. – Er spricht ja aber von der Zeit, wo Privataltäre verboten waren!? –

8Wo Privataltäre für diesesverboten, für anderesaber erlaubt waren.

9DEM DIE [DARBRINGUNGS]ZEIT NOCH FEHLT &C. Haben diesedenn Schuldopfer darzubringen!? Zee͑ri erwiderte: Man zähle den Aussätzigenmit.

10IHRE BRANDOPFER UND IHRE HEILSOPFER. Haben diese denn Heilsopfer darzubringen!? R. Šešeth erwiderte: man zähle den Nazirmit. Die Erklärung Zee͑ris haben Tannaím bestätigt, die des R. Šešeth haben Tannaím nicht bestätigt.

11R. Ḥilqija b. Tobi sagte: Diesgilt nur von dem Falle, wenn es auf den richtigen Namen erfolgt ist, ist es aber auf einen anderen Namen erfolgt, so ist man schuldig, da es auf einen anderen Namen innerhalb geeignet ist. –

12Demnach sollte man doch schuldig sein, auch wenn es auf den richtigen Namen erfolgt ist, da es innerhalb auf einen anderen Namen geeignet ist!? – Es ist dann die Entnennungerforderlich.

13R. Hona wandte ein: Gibt es denn etwas, das auf den richtigen Namen untauglich und auf einen anderen Namen tauglich wäre!? – Etwa nicht, dies ist ja

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.