Sevachim — Blatt 119b

1das sei Šilo, und Erbbesitz, das sei Jerušalem, oder auch umgekehrt, daß es heißt: zur Ruhe und zum Erbbesitze, nach demjenigen aber, welcher sagt, beides beziehe sich auf Silo, und welcher sagt, beides beziehe sich auf Jerušalem, sollte es doch Ruhe und Erbbesitzheißen!? – Dies ist ein Einwand. –

2Einleuchtend ist die Ansicht desjenigen, welcher sagt, beides beziehe sich auf Šilo; Ruhe, weil sie da von der Eroberung ruhten, Erbbesitz, weil sie da den Erbbesitz verteilten, wie es heißt:Jehošua͑ verteilte es ihnen und warf ihnen das Los in Šilo gemäß der Bestimmung des Herrn,

3nach der Ansicht desjenigen aber, welcher sagt, beides beziehe sich auf Jerušalem, ist zwar [die Benennung] Erbbesitz erklärlich, weil es ein Besitz für die Ewigkeit war, weshalb aber [heißt es] Ruhestätte!? – Die Ruhestätte der Lade, wie es heißt:und es geschah als die Lade ruhte. –

4Einleuchtend ist es nach demjenigen, welcher sagt, beides beziehe sich auf Jerušalem, wonach in Šilo Privataltäre erlaubt waren, daß es heißt:da nahm Manoaḥ das junge Zicklein und das Speisopfer und brachte sie dem Herrn auf dem Felsen dar,

5wieso aber tat Manoaḥ dies nach demjenigen, welcher sagt, beides beziehe sich auf Šilo, wonach Privataltäre da verboten waren!? – Es war eine Entscheidung pro praesenti.

6In der Schule R. Jišma͑éls wurde übereinstimmend mit R. Šimo͑n b. Joḥaj gelehrt, welcher sagt, beides beziehe sich auf Jerušalem. Als Merkzeichen diene dir: der Mann zog die Männer heran.

7HAT MAN [EINES VON] ALL DEN OPFERN &C. R. Kahana sagte: Diesgilt nur vom Schlachten, wegen der Opferung aber ist man auch der Ausrottung schuldig. –

8Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:und zu ihnen sprich, sprich dies hinsichtlich des vorangehenden.

9Rabba wandte ein: Es heißt ja nicht: über ihnen, sondern: zuihnen!?

10Ferner wird auch gelehrt: Vier Regeln sagte R. Šimo͑n hinsichtlich der Opfer. Hat man es zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren, geweiht und zur Zeit, wo diese verboten waren, außerhalb geschlachtet und geopfert, so hat man ein Verbot und ein Gebot übertreten, und man verfällt der Ausrottung. Hat man es zur Zeit, wo Privataltäre erlaubt waren, geweiht, und zur Zeit, wo diese verboten waren, [außerhalb] geschlachtet und geopfert, so hat man ein Gebot und ein Verbot übertreten und man verfällt nicht der Ausrottung.

11Hat man es zur Zeit, wo Privataltäre verboten waren, geweiht und zur Zeit, wo diese erlaubt waren, außerhalb geschlachtet und geopfert, so hat man nur ein Gebot und kein Verbot übertreten.

12Hat man es zur Zeit, wo Privataltäre erlaubt waren, geweiht und zur Zeit, wo diese erlaubt waren, geschlachtet und geopfert, so ist man vollständig frei. Dies ist eine Widerlegung des R. Kahana. Eine Widerlegung.

13FOLGENDE OPFER &C. Das Stützen, denn es heißt:vor demHerrn. Und er stütze.

14Das Schlachten in der Nordseite, denn es heißt:in der Nordseite vor dem Herrn. Die Sprengungen rings um [den Altar], denn es heißt:er sprenge auf den Altarringsum.

15Das Schwingen, denn es heißt: der Priester schwinge vor dem Herrn. Das Heranbringen, denn es heißt: er bringe es zum Altar heran.

16R. JEHUDA SAGT, BEI DEN PRIVATALTÄREN GAB ES KEINE SPEISOPFER. R. Šešeth sagte: Nach demjenigen, welcher sagt, bei den Privataltären gab es Speisopfer, gab es bei diesen auch Geflügelopfer, und nach demjenigen, welcher sagt, bei den Privataltären gab es keine Speisopfer, gab es bei diesen auch keine Geflügelopfer.

17[Es heißt:]Schlachtopfer, aber keine Speisopfer, Schlachtopfer, aber keineGeflügelopfer.

18Priesterdienst, denn es heißt:der Priester sprenge. Amtskleidung, [denn es heißt:]im Heiligtume, um Dienst zu tun.

19Dienstgeräte, [denn es heißt:]mit welchen sie im Heiligtume Dienst verrichten. Der angenehme Duft, denn es heißt: zum angenehmen Dufte für den Herrn.

20Die Teilung für die Blutsprengung, denn es heißt:das Netzwerk soll bis zur Mitte des Altars reichen. Waschen der Hände und Füße, denn es heißt:wenn sie an den Altar herantreten, sollen sie waschen.

21Rami b. Ḥama sagte: Diesgilt nur von dem Falle, wenn man Opfer eines kleinen Privataltarsauf einem kleinen Privataltar dargebracht hat, hat man aber Opfer eines kleinen Privataltars auf einem großen dargebracht, so ist die Teilung erforderlich.

22Rabba wandte ein: [Die Vorschrift von] Brust und Schenkel und die Abhebung der Dankopferbrote haben Geltung nur bei Opfern eines großen Privataltars, nicht aber bei Opfern eines kleinen Privataltars!? – Lies: sie haben Geltung bei einem großen Privataltar, nicht aber bei einem kleinen Privataltar.

23Manche lesen: Rami b. Ḥama sagte: Dies gilt nur von Opfern eines großen Privataltars, die man auf einem großen Privataltar dargebracht bat, bei Opfern eines kleinen Privataltars aber ist, auch wenn man sie auf einem großen Privataltar dargebracht hat, die Teilung nicht erforderlich.

24Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: [Die Vorschrift von] Brust und Schenkel und die Abhebung der Dankopferbrote haben Geltung bei Opfern eines großen Privataltars, nicht aber bei Opfern eines kleinen Privataltars. –

25Lies: sie haben Geltung bei einem großen Privataltar, nicht aber bei einem kleinen Privataltar. Er streitet somit gegen R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagte: Hat man ein Brandopfer eines Privataltars nach innengebracht, so haben die Wände es in jeder Beziehung auf genommen.

26R. Zera fragte: Wie ist es, wenn man das Brandopfer eines Privataltars

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.