Sevachim — Blatt 120a
1nach innen gebracht und zurück herausgebracht hat: sagen wir, da es hineingebracht worden ist, haben die Wände es aufgenommen, oder aber, es ist ja zurück herausgebracht worden?
2Ist dies der Streit zwischen Rabba und R. Joseph? Wir haben nämlich gelernt: Beim Hochheiligem, das man in der Südseite geschlachtet hat, gibt eseine Veruntreuung; sind sie [auf den Altar] gekommen, so werden sie nicht herabgenommen.
3Hierzu wurde gefragt, ob man sie, wenn sie herabgekommen sind, wieder hinauflege, und Rabba erwiderte, man lege sie nicht hinauf, und R. Joseph erwiderte, man lege sie hinauf.
4Dies kann sowohl nach Rabba als auch nach R. Joseph fraglich sein. Es ist fraglich nach Rabba, denn Rabba sagt dies vielleicht nur vom Altar; dieser heiligt nur das, was für ihn geeignet ist, nicht aber das, was für ihn nicht geeignetist, dagegen aber nehmen die Wände auch das auf, was nicht geeignetist.
5Und ebenso ist es fraglich nach R. Joseph, denn R. Joseph sagt es vielleicht nur da, wo es sich um denselben Orthandelt, nicht aber hierbei, wo es zwei verschiedene Ortesind. Oder gibt es hierbei keinen Unterschied? – Dies bleibt unentschieden.
6Das, was Rabba nach der einen Richtung und R. Joseph nach der anderen Richtung entschieden war, war R. Jannaj fraglich, denn R. Jannaj fragte: Wie ist, wenn Opferglieder von einem Brandopfer eines Privataltars auf den Altargekommen und zurück herabgekommen sind? Hat das Feuer sie nicht erfaßt, so ist dies nicht fraglich, fraglich ist es nur in dem Falle, wenn das Feuer sie erfaßt hat. – Dies bleibt unentschieden.
7Es wurde gelehrt: Über das nächtliche Schlachtenbei einem Privataltar [streiten] Rabh und Šemuél; einer sagt, es sei gültig, und einer sagt, es sei ungültig. Sie streiten über eine Lehre R. Elea͑zars.
8R. Elea͑zar wies nämlich auf einen Widerspruch zwischen zwei Schriftversen hin. Es heißt: er sprach: Ihr frevelt, wälzt mir an diesem Tageeinen großen Stein her.
9Und dem widersprechend heißt es:Šaúl gebot: Zerstreut euch unter die Leute und sagt ihnen: Ein jeder von euch bringe sein Rind und sein Schaf zu mir her und schlachte es hier und esse sodann, damit ihr euch nicht an dem Herrn versündigt, indem ihr es mit dem Blute eßt. Da brachte ein jeder von den Leuten während der Nacht sein Rind an der Hand und schlachtete es dort.
10Einer erklärt: eines galt von Profanem und eines von Opfern, und einer erklärt: eines galt von Opfern eines großen Privataltars und eines galt von Opfern eines kleinen Privataltars.
11Es wurde gelehrt: Das Brandopfer eines Privataltars benötigt, wie Rabh sagt, nicht des Enthäutens und des Zerlegens; R. Joḥanan sagt, es benötige wohl des Enthäutens und des Zerlegens. Sie streiten über eine Lehre R. Jose des Galiläers, denn es wird gelehrt: R. Jose der Galiläer sagte: Das Brandopfer, das die Jisraéliten in der Wüste darbrachten, benötigte nicht des Enthäutens und des Zerlegens, denn das Enthäuten und das Zerlegen war erst von [der Errichtung] des Offenbarungszeltes ab erforderlich.
12Einer erklärt: von der Errichtung des Offenbarungszeltes ab, sowohl bei einem großen als auch bei einem kleinen Privataltar, und einer erklärt: nur bei einem großen Privataltar, nicht aber bei einem kleinen Privataltar.
13Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: In folgendem unterschieden sich der große Privataltar und der kleine Privataltar von einander. Die Hörner, die Altarrampe, das Fundament und die Viereckigkeit waren beim großen Privataltar erforderlich, nicht aber waren sie bei einem kleinen Privataltar erforderlich; das Waschbecken mit seinem Gestelle war beim großen Privataltar erforderlich, nicht aber war es bei einem kleinen Privataltar erforderlich; [die Vorschrift von] Brust und Schenkelhatte Geltung beim großen Privataltar, nicht aber bei einem kleinen Privataltar.
14In folgendem gleichen der große Privataltar und der kleine Privataltar einander. Das Schlachten war sowohl beim großen Privataltar als auch bei einem kleinen Privataltar erforderlich; das Enthäuten und das Zerlegen waren sowohl beim großen Privataltar als auch bei einem kleinen Privataltar erforderlich; das Blut machte sowohl erlaubtals auch verwerflichsowohl beim großen Privataltar als auch bei einem kleinen Privataltar; Leibesfehlerund Frist[gelten] sowohl beim großen Privataltar als auch bei einem kleinen Privataltar.
15HINSICHTLICH DES ÜBRIGGEBLIEBENEN, DER FRIST UND DER UNREINHEIT GLEICHEN BEIDE EINANDER.
16Die Rabbanan lehrten: Woher, daß die Frist Geltung hat bei einem kleinen Privataltar wie bei einem großen? Die Tora sagt, das Übernachtete sei zu verbrennen, und das Verwerfliche sei zu verbrennen; wie nun das Verwerfliche bei einem Privataltar untauglich ist, ebenso ist auch das Übernachtete bei einem Privataltar untauglich.
17Oder aber wie folgt: die Tora sagt, das Übernachtete sei zu verbrennen, und das Hinausgebrachte sei zu verbrennen, wie das Hinausgebrachte bei einem Privataltar tauglichist, ebenso ist auch das Übernachtete bei einem Privataltar tauglich. Es ist aber [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Geflügel, zu folgern:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.