Sevachim — Blatt 13a

1hält nichts [vom Einwand] hinsichtlich der Ausrottungsstrafe. –

2Demnach ist ja auch das Schuldopfer einzubegreifen!? –

3Hinsichtlich des Schuldopfers ist zu erwidern: das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie von einer Gemeinschaft wie von einem einzelnen dargebrachtwerden.

4Wenn du aber willst, sage ich: er hält auch [vom Einwand] hinsichtlich der Ausrottungsstrafe, nur ist dies Ben A͑zaj überliefertworden. R. Hona aber trug [den Schluß] vom Geringeren auf das Schwerere nur deshalb vor, um [den Sinn seiner] Schüler zu schärfen.

5HAT MAN DAS PESAḤOPFER UND DAS SÜNDOPFER AUF EINEN ANDEREN NAMEN GESCHLACHTET ODER AUF EINEN ANDEREN NAMEN [DAS BLUT] AUFGENOMMEN, HINGEBRACHT ODER GESPRENGT, ODER AUF IHREN NAMEN UND AUF EINEN ANDEREN NAMEN, ODER AUF EINEN ANDEREN NAMEN UND AUF IHREN NAMEN, SO SIND SIE UNTAUGLICH.

6AUF IHREN NAMEN UND AUF EINEN ANDEREN NAMEN, ZUM BEISPIEL: AUF DEN NAMEN EINES PESAḤOPFERS UND EINES HEILSOPFERS; AUF EINEN ANDEREN NAMEN UND AUF IHREN NAMEN: AUF DEN NAMEN EINES HEILSOPFERS UND EINES PESAḤOPFERS.

7DAS SCHLACHTOPFER KANN BEI VIER VERRICHTUNGEN UNTAUGLICHWERDEN: BEIM SCHLACHTEN, BEI DER [BLUT]AUFNAHME, BEIM HINBRINGEN UND BEIM SPRENGEN.

8NACH R. ŠIMO͑N WIRD ES BEIM HINBRINGEN NICHT UNTAUGLICH. R. ŠIMO͑N SAGTE NÄMLICH : ES IST NICHT MÖGLICH OHNE SCHLACHTEN, AUCH NICHT OHNE [BLUT]AUFNAHME UND AUCH NICHT OHNE SPRENGEN, WOHL ABER IST ES OHNE HINBRINGEN MÖGLICH, DENN MAN KANN NEBEN DEM ALTAR SCHLACHTENUND SPRENGEN.

9R. ELIE͑ZER SAGT, IST DAS HINBRINGEN NÖTIG, MACHE DIE ABSICHTBEIM HINBRINGEN UNTAUGLICH, UND IST DAS HINBRINGEN NICHT NÖTIG, MACHE DIE ABSICHT BEIM HINBRINGEN NICHT UNTAUGLICH.

10GEMARA. Wird es denn bei der [Blut]aufnahme untauglich,

11es wird ja gelehrt :Sie sollen darbringen, das ist die Blutaufnahme. Vielleicht ist dem nicht so, sondern das Sprengen? Wenn es heißt: sie sollen sprengen, so ist ja schon vom Sprengen die Rede, somit ist unter darbringen die Blutaufnahme zu verstehen. Die Söhne Ahrons, die Priester, es muß durch einen tauglichen Priestermit den Dienstgewändern erfolgen.

12R. A͑qiba sagte: Woher, daß die [Blut]aufnahme durch einen tauglichen Priester mit den Dienstgewändern erfolgen muß? Hierbei heißt es: die Söhne Ahrons, und dortheißt es: das sind die Namen der Söhne Ahrons, der gesalbten Priester, wie dort von tauglichen Priestern mit ihren Dienstgewänderngesprochen wird, ebenso sind auch hierbei taugliche Priester mit den Dienstgewändern zu verstehen.

13R. Tryphon sprach : Ich will meine Söhne niederschlagen, wenn ich nicht gehört habe, daß zwischen der [Blut]aufnahme und dem Sprengen zu unterscheidensei ; ich weiß es aber nicht zu erklären.

14Da sprach R. A͑qiba: Ich will es erklären: bei der [Blut]aufnahme gleicht die Absichtnicht der Handlung, beim Sprengen aber gleicht die Absicht der Handlung. Hat man [das Blut] außerhalbaufgenommen, so verfällt man dieserhalb nicht der Ausrottungsstrafe, hat man es außerhalb gesprengt, so verfällt man dieserhalb der Ausrottungsstrafe. Haben Unzulässigeres aufgenommen, so sind sie dieserhalb nicht schuldig, haben Unzulässige es gesprengt, so sind sie dieserhalb schuldig.

15Hierauf sprach R. Tryphon zu ihm: Beim Kult, du bist weder rechts noch links abgewichen; ich habe es gehört und wußte es nicht zu erklären, du aber trägst selbständig vor und es trifft dem Gehörten zu. Er sprach dann zu ihm wie folgt: A͑qiba, wer sich von dir trennt, trennt sich gleichsam von seinemLeben!

16Raba erwiderte: Das ist kein Einwand, eines gilt von der Absicht, die es verwerflichmacht, und eines gilt von der Absicht, daß es auf anderen Namen erfolge.

17Diesist auch zu beweisen, denn er lehrt, das Schlachtopfer werde untauglich, er lehrt aber nicht verwerflich; schließe hieraus.

18Wird es denn durch verwerflichmachende Absicht bei der [Blut]aufnahme nicht untauglich,

19es wird ja gelehrt: Man könnte glauben, die Absicht sei nur beim Sprengen allein von Wirkung, woher dies auch vom Schlachten und der [Blut]aufnahme? Es heißt:sollte aber von dem Heilsopfer-Fleisch gegessen werden, so ist dies verwerflich, es wird nicht wohlgefällig machen, die Schrift spricht von Verrichtungen, die es zum Essen geeignetmachen.

20Man könnte glauben, auch das Fortschütten der Resteund die Aufräucherung der Opferteile seieneinbegriffen,

21so heißt es: es macht den, der es darbringt, nicht wohlgefällig, und da das Sprengenschon einbegriffen war, so wurde es deshalb besonders hervorgehoben, um [die übrigen Verrichtungen] damit zu vergleichen und dich zu lehren : wie das Sprengen eine [unerläßliche] Verrichtung ist, von der die Sühne abhängt, ebenso auch jede andere [unerläßliche] Verrichtung, von der die Sühne abhängt; ausgenommen ist das Fortschütten der Reste und die Aufräucherung der Opferteile, von denen die Sühne nicht abhängt!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.