Sevachim — Blatt 13b
1Das ist kein Einwand; eines, wenn ergesagt hat, er wolle das Blut morgen aufnehmen, und eines, wenn er gesagt hat, er nehme das Blut auf in der Absicht, den Rest morgen fortzuschütten.
2Einer von den Jüngern sprach zu Raba: Wird es denn durch die Absicht hinsichtlich des Fortschüttens der Reste und der Aufräucherung der Opferteile nicht untauglich,
3es wird ja gelehrt: Man könnte glauben, nur die Absicht hinsichtlich des Essens des Fleischessei von Wirkung, woher daß auch das Fortschütten der Reste und die Aufräucherung der Opferteile einbegriffen sind? Es heißt:wenn essen gegessen; die Schrift spricht von zwei Verzehrungen, von der Verzehrung durch Menschen und der Verzehrung durch den Altar!? –
4Dies ist kein Einwand; eines, wenn er gesagt hat, er sprenge in der Absicht, die Reste morgen fortzuschütten, und eines, wenn er gesagt hat, er schütte den Rest fort in der Absicht, die Opferteile morgen aufzuräuchern.
5R. Jehuda, Sohn des R. Ḥija, sagte: Ich hörte, daß das innerhalb herzurichtende Sündopfer beim Eintauchen des Fingersverwerflich werdenkönne.
6Ilpha hörte dies und trug es R. Pada vor. Da sprach dieser : Die Verwerflichmachung wird ja vom Heilsopferentnommen, wie nun das Heilsopfer beim Eintauchen des Fingers nicht verwerflich werdenkann, ebenso kann auch das Sündopfer beim Eintauchen des Fingers nicht verwerflich werden. –
7Ist denn alles vom Heilsopfer zu entnehmen!? Demnachmüßte doch, wie beim Heilsopfer [die Herrichtung] auf einen anderen Namen es nicht aus dem Zustande der Verwerflichkeitbringt, auch beim Sündopfer [die Herrichtung] auf einen anderen Namen es nicht aus dem Zustande der Verwerflichkeitbringen!?
8Vielmehr mußt du sagen, daß diesaus der Einschließungder Schrift entnommen wird.
9R. Jehošua͑ b. Levi sagte: In diesem Söller hörte ich, daß esbeim Eintauchen des Fingers verwerflich werden könne. R. Šimo͑n b. Laqiš staunte hierüber: dies wird ja vom Heilsopfer entnommen, wie nun das Heilsopfer nicht beim Eintauchen des Fingers verwerflich werden kann, ebenso kann auch das Sündopfer nicht beim Eintauchen des Fingers verwerflich werden. –
10Ist denn alles vom Heilsopfer zu entnehmen!? Demnach müßte doch, wie beim Heilsopfer [die Herrichtung] auf einen anderen Namen es nicht aus dem Zustande der Verwerflichkeit bringt, auch beim Sündopfer [die Herrichtung] auf einen anderen Namen es nicht aus dem Zustande der Verwerflichkeit bringen!?
11R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Freilich haben sie es hinsichtlich aller anderen vom Heilsopfer entnommen; das Heilsopfer wird außerhalb des Raumesuntauglich und das Sündopfer wird auf einen anderen Namen untauglich, wie nun das Heilsopfer durch [das Essen] außerhalb des Raumes aus dem Zustande der Verwerflichkeit gebrachtwird, ebenso wird auch das Sündopfer durch [die Herrichtung] auf einen anderen Namen aus dem Zustande der Verwerflichkeit gebracht.
12R. Jirmeja sprach: Die Widerlegung befindet sich daneben: wohl gilt dies von der Untauglichkeit durch [das Essen] außerhalb des Raumes beim Heilsopfer, weil diesvon allen Opfern gilt, während auf einen anderen Namen nur das Pesaḥopfer und das Sündopfer [untauglich sind].
13Vielmehr hast du es wie folgt zu erklären: was diesesuntauglichmacht, bringt es aus dem Zustande der Verwerflichkeit, und was bei ihm unerläßlichist, bringt eszur Verwerflichkeit,
14ebenso auch bei jenem: was es untauglichmacht, bringt es aus dem Zustande der Verwerflichkeit, und was bei ihm unerläßlich ist, bringt es zur Verwerflichkeit.
15R. Mari sagte: Auch wir haben esgelernt: Die Regel hierbei ist: wenn jemand den Haufenabhebt, ihn in das Gefäß legt, hinbringt oder aufräuchert.
16Allerdings entspricht das Abheben des Haufens dem Schlachten, das Hinbringen dem Hinbringen, das Aufräuchern dem Sprengen; welcher Verrichtung aber entspricht das Legen in das Gefäß :
17wenn etwa der [Blut]aufnahme, so gleicht es ja dieser nicht, dieserfolgt von selbst, hierbei aber muß er nehmenund hineinlegen!?
18Du mußt also erklären, dies sei eine wichtige Verrichtungund daher unerläßlich, ebenso ist auch jenesunerläßlich und gleicht dem Hinbringen. –
19Nein, tatsächlich entspricht es der [Blut]aufnahme, wenn du aber einwendest, dies erfolge von selbst, während er [den Haufen] nehmen und hineinlegen muß, [so ist zu erwidern:] da es sich in beiden Fällen um ein Hineintun in das Gefäß handelt, so ist es einerlei, ob von selbst oder er es nimmt und hineintut.
20Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím [streiten]. Eines lehrt, das Sündopfer könne beim Eintauchen des Fingers verwerflich werden, und ein Anderes lehrt, es könne weder dabeinoch dadurchverwerflich werden; wahrscheinlich [streiten hierüber] Tannaím. –
21Nein, eines nach den Rabbanan und eines nach R. Šimo͑n. –
22Wieso wird dies, wenn da die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten ist, vom Eintauchen des Fingers gelehrt, dieser sagt ja,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.