Sevachim — Blatt 22b
1ausgenommen ist das Beckenwasser, das einen Beinamenhat!? Doch wohl: das als Beckenwasser tauglich ist, demnach ist hierfür Quellwasser erforderlich!? –
2Hierüber [streiten] Tannaím, denn R. Joḥanan sagte: Das Beckenwasser muß, wie R. Jišma͑él sagt, Quellwasser sein; die Weisen sagen, auch anderes Wasser.
3EIN UNBESCUNITTENER. Woher dies? R. Ḥisda erwiderte : Dies lernen wir nicht aus der Tora Mošes, sondern aus den Worten des Jeḥezqel, des Sohnes Buzis :kein Fremdling, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, soll in mein Heiligtum kommen, um mich zu bedienen. –
4Woher, daß sie den Dienst entweihen? – Es heißt :indem ihr Fremdlinge, unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches, in mein Heiligtum bringt, daß sie mein Haus entweihen.
5Die Rabbanan lehrten: Fremdling, man könnte glauben, nur ein wirklicher Fremdling, so heißt es: unbeschnittenen Herzens, und nur deshalb heißt er Fremdling, weil seine Werke ihn seinem Vater im Himmel entfremdethaben. Ich weiß dies nur von einem unbeschnittenen Herzens, woher dies von einem unbeschnittenenFleisches?
6Es heißt: und unbeschnittenen Fleisches. Und beides ist nötig. Würde der Allbarmherzige es nur von einem unbeschnittenen Fleisches gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil er widrig ist, nicht aber einer unbeschnittenen Herzens, der nicht widrig ist. Und würde er es nur von einem unbeschnittenen Herzens gelehrt haben, [so könnte man glauben,] weil sein Herz nicht dem Himmel zugewandt ist, nicht aber einer unbeschnittenen Fleisches, dessen Herz dem Himmel zugewandt ist. Daher ist beides nötig.
7EIN UNREINER (IST UNTAUGLICH). Die Ältesten des Südens sagten: Dies gilt nur von einem Kriechtierunreinen, ein Leichenunreiner aber macht, da er ein Gemeindeopfer wohlgefällig macht, auch ein privates wohlgefällig. –
8Demnach sollte doch hinsichtlich eines Kriechtierunreinen [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere von einem Leichenunreinen gefolgert werden: wenn ein Leichenunreiner, der des Sprengens am dritten und am siebentenbenötigt, [Opfer] wohlgefällig macht, um wieviel mehr macht ein Kriechtierunreiner, der des Sprengens am dritten und am siebenten nicht benötigt, [Opfer] wohlgefällig. –
9Die Ältesten des Südens sind der Ansicht, die Sühneschaffenden gleichen den Sühneerlangenden: wie die Sühneerlangenden nur Leichenunreinesind, nicht aber Kriechtierunreine, ebenso können auch die Sühneschaffenden nur Leichenunreine sein, nicht aber Kriechtierunreine. –
10Welcher Ansicht sind sie: sind sie der Ansicht, man dürfe nicht für einen Kriechtierunreinen[das Pesaḥopfer] schlachten und [das Blut] sprengen, wieso darf es für die Gemeinde nicht in Unreinheit erfolgen; was bei einem einzelnen zurückgesetzt wird, wird ja bei einer Gemeinde in Unreinheit hergerichtet !? –
11Vielmehr, sie sind der Ansicht, man dürfe es für einen Kriechtierunreinen schlachten und [das Blut] sprengen.
12U͑la sagte: Reš Laqiš schrie die Leute des Südens an: Wessen Kraft ist bedeutender, die des Sühneschaffenden oder die des Sühneerlangenden? Doch wohl die des Sühneerlangenden.
13Wenn nun bei der Verunreinigung durch ein Kriechtier, wo der unreine Eigentümer das Opfer hinschickenkann, der unreine Priester es nicht wohlgefällig machen kann, um wieviel weniger kann bei der Verunreinigung durch eine Leiche, wo der unreine Eigentümer das Opfer nicht hinschickenkann, der unreine Priester es wohlgefällig machen. –
14Die Ältesten des Südens sind der Ansicht, auch der Leichenunreine könne das Opfer hinschicken. –
15Es heißt ja aber :wenn irgend jemand unrein [durch eine Leiche] sein sollte, so soll er das Pesaḥ herrichten &c. im zweiten Monat!? – Nur als Gebot. –
16Es heißt ja aber:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.