Sevachim — Blatt 23b
1wenn die der Verwerflichkeit, so heißt es ja bereits:es wird nicht angerechnet werden, wenn die des Zurückbleibenden, so heißt es ja bereits:es wird nicht wohlgefällig machen;
2vielmehr nimmt er auf sich die Verfehlung der Unreinheit, die aus der Allgemeinheit heraus beim Gemeindeopfererlaubt ist.
3Welche Unreinheit: wenn die Unreinheit durch ein Kriechtier, so ist dies ja nicht erlaubt, doch wohl die Unreinheit durch eine Leiche, und zwar in dem Falle, wenn der Eigentümer durch eine Leiche unrein geworden ist. Hieraus also, daß, wenn der Eigentümer durch eine Leiche unrein geworden ist, er das Opfer hinschicken könne.
4Wer: wenn ein Nazir, so sagt ja der Allbarmherzige :wenn ihm jemand stirbt, doch wohl, der das Pesaḥopfer herzurichten hat. –
5Tatsächlich, [die Unreinheit] durch ein Kriechtier, denn es kommt nur auf den Namen ‘Unreinheit’an.
6Manche deduzieren wie folgt: [Er sühnt] nur die Verfehlungen inbetreff der heiligen Dinge, nicht aber der Heiligenden, welche Unreinheit: wenn die Unreinheit durch ein Kriechtier, so ist es ja auch bei einem Gemeindeopfer nicht erlaubt, doch wohl die Unreinheit durch eine Leiche, und dies gilt nur von den Verfehlungen inbetreff der heiligen Dinge, nicht aber der Heiligenden. –
7Tatsächlich die Unreinheit durch ein Kriechtier, denn es kommt nur auf den Namen ‘Unreinheit’an.
8EIN SITZENDER. Woher dies? Raba erwiderte im Namen R. Naḥmans : Die Schrift sagt :daß er stehe und Dienst tue, ich habe ihn zum Stehen erwählt nicht aber zum Sitzen.
9Die Rabbanan lehrten: Daß er stehe und Dienst tue, ein Gebot, und wenn es weiter heißt :die da stehen, so hat die Schrift es als Pflicht wiederholt.
10Raba sprach zu R. Naḥman: Merke, der Sitzende gleicht ja einem Gemeinen und entweiht den Dienst, somit sollte doch, wie ein Gemeiner der Todesstrafe verfällt, auch der Sitzende der Todesstrafe verfallen, und dem widersprechend wird gelehrt, daß der Unbeschnittene, Trauernde und Sitzende nicht der Todesstrafe verfallen, sondern verwarntsind!? –
11Von dem, der die Amtskleider nicht anhat, und der Hände und Füße nicht gewaschen hat, lehren zwei Schriftversedasselbe,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.