Sevachim — Blatt 24b

1streiten sie darüber, ob Schriftworte nach oben und nach unten auszulegen seien.

2Abajje sagte: Die Lehre des R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n entspricht weder der Ansicht seines Vaters noch der Ansicht der Rabbanan, denn es wird gelehrt : R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagte : Wenn es irgendwo nur bei der [Blut]aufnahme ‘Finger’ heißt, so ist es, wenn man dabei anders verfahrenist, ungültig, wenn aber beim Auftragen, gültig; und wenn es irgendwo nur beim Auftragen ‘Finger’ heißt, so ist es, wenn man dabei anders verfahren ist, ungültig, wenn aber bei der [Blut]aufnahme, gültig. –

3Wo heißt es ‘Finger’ beim Auftragen? – Es heißt:er soll vom Blute des Farren und vom Blute des Ziegenbockes nehmen, und auf die Hörner des Altars auftragen mit seinem Finger, und er ist der Ansicht, Schriftworte seien nur auf das vorangehende, nicht aber auf das dem vorangehenden vorangehende und das folgende zu beziehen.

4Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn es irgendwo ‘Finger’ und ‘Priester’ heißt, so ist es der der Rechten.

5Erglaubte, es sei beideserforderlich, wie es heißt :der Priester nehme mit seinem Finger vom Blute des Sündopfers, und zwar ist diesvom Aussätzigen zu entnehmen, denn es heißt:der Priester tauche seinen rechten Finger ein. Beim Abhäufenheißt es ja nur ‘Priester’, dennoch haben wir gelernt, wenn man den Haufen mit der Linken abgehoben hat, sei es ungültig!?

6Vielmehr, erklärte Raba, entweder ‘Finger’ oder ‘Priester’.

7Abajje sprach zu ihm: Beim Hinbringen der Opferstücke zur Altarrampe heißt es ja ‘Priester’, denn es heißt:der Priester soll alles hinbringen und auf dem Altar aufräuchern, und der Meister sagte, darunter sei das Hinbringen der Opferstücke zur Altarrampe zu verstehen, dennoch haben wir gelernt: den rechten Fußin der Linken mit der Hautseite nach außen!? –

8Nur bei Verrichtungen, wovon die Sühne abhängt, wie dies beim Aussätzigender Fall ist, ist entweder ‘Finger’ oder ‘Priester’ ausreichend. –

9Bei der [Blut]aufnahme heißt es ja ‘Priester’, auch hängt davon die Sühne ab, dennoch haben wir gelernt, wenn man [das Blut] mit der Linken aufgenommen hat, sei es untauglich, nach R. Šimo͑n aber tauglich!? –

10Nach R. Šimo͑n ist beides erforderlich. –

11Ist denn nach R. Šimo͑n beides erforderlich, es wird ja gelehrt: R.Šimo͑n sagt, überall, wo es ‘Hand’ heißt, sei es die rechte, und wo es ‘Finger’ heißt, sei es der der Rechten!? –

12Wenn es ‘Finger’ heißt, ist ‘Priester’ nicht erforderlich, wenn aber ‘Priester’, ist auch ‘Finger’ erforderlich. –

13Wozu heißt es demnach ‘Priester’? – In der Priesterkleidung. –

14Beim [Blut]sprengen heißt es ja nur ‘Priester’, dennoch haben wir gelernt, wenn man mit der Linken gesprengt hat, sei es ungültig, und R. Šimo͑n streitet dagegen nicht!?

15Abajje erwiderte: Er streitet in einer Barajtha, denn es wird gelehrt: Hat man [das Blut] mit der Linken aufgenommen, so ist es ungültig, nach R. Šimo͑n aber gültig ; hat man es mit der Linken gesprengt, so ist es ungültig, nach R. Šimo͑n aber gültig. –

16Wozu sind demnach die Folgerungen Rabashinsichtlich der Hand beim Abhäufen, des Fußes bei der Haliça und des Ohres beim Anbohrennötig, diesgeht ja schon aus der Lehre des Rabba b. Bar Ḥana hervor!? –

17Eines wegen des Haufens und eines wegen der Heiligungdes Haufens. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.