Sevachim — Blatt 25b
1die Blutgefäße in das Gefäßtun. Es wurde auch gelehrt: R. Asi sagte im Namen R. Joḥanans : Die Blutgefäße müssen das Innere des Gefäßes sehen.
2R. Asi fragte R. Joḥanan: Wie ist es, wenn man es aufnimmt, und bevor noch das Blut das Innere erreicht, der Boden des Beckens beschädigtwird: gilt [die Sache], die im Luftraume nicht liegen bleibt, als niedergelegtoder nicht?
3Dieser erwiderte: Ihr habt es gelernt: Wenn ein Faß unter einem Wasserstrahlsteht, so ist das Wasser in diesem und außerhalb desselbenuntauglich ; hat man aber die Mündung an die Strahlwurzel gesetzt, so ist das Wasser in diesem untauglich und außerhalb desselben tauglich. –
4Was soll dies : er fragte ihn hinsichtlich einer Sache, die im Luftraume nicht liegen bleibt, und dieser entschied ihm hinsichtlich einer Sache, die liegen bleibt!? –
5Er fragte beides: wenn du entscheidest, was im Luftraume nicht liegen bleibt, gelte nicht als niedergelegt, so ist es fraglich, wie es denn sei, wenn [die Sache] da liegen bleibt.
6So lehrte es R. Joseph; R. Kahana lehrte, jener habe ihn hinsichtlich eines Fassesgefragt, und dieser habe ihm aus [einer Lehre von] einem Fasse entschieden.
7Rabba lehrte, jener habe ihn hinsichtlich eines Fasses gefragt, und dieser habe ihm aus [einer Lehre vom] Sprengbecken entschieden: du pflichtest doch wohl bei, daß es beim Sprengbecken nicht ohne Strahl möglich ist.
8Dort haben wir gelernt: Wenn man darunter die Hand, den Fuß oder Krautblätter gehaltenhat, damit das Wasser in das Faß fließe, so ist es untauglich; wenn aber Blätter von Röhricht und Nüssen, so ist es tauglich. Die Regel hierbei ist: wenn eine für die Unreinheit empfängliche Sache, so ist es untauglich, und wenn eine für die Unreinheit nicht empfängliche Sache, so ist es tauglich.
9Woher dies? R. Joḥanan sagte im Namen des R. Jose b. Abba: Die Schrift sagt:nur Quellen, Brunnen, Wasserbehälter sollen rein sein: das Sein muß durch Reinheiterfolgen.
10R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Diesbesagt, daß der Luftraum über dem Gefäße dem Gefäße selbst gleiche.
11R. Zera sprach zu R. Ḥija b. Abba: Vielleicht in dem Falle, wenn er es hineinleitet!? Dieser erwiderte: Gedankenloser, es heißt ja: damit das Wasser in das Faß fließe.
12Ferner sagte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans: Obige Lehre stammt aus einer Bekundung des R. Çadoq, denn es wird gelehrt: R. Çadoq bekundete, daß, wenn man Flußwasser durch Nußblätter laufen läßt, es tauglich sei. Einst ereignete sich ein solcher Fall in Ahalaja, und als die Sache vor die Weisen in die Quaderhallekam, erklärten sie es als tauglich.
13R. Zera sagte im Namen Rabbis : Wenn man das Ohr des Farrenverletzt und nachher das Blut aufnimmt, so ist er untauglich, denn es heißt:er soll vom Blute des Fairen nehmen, der vorher ein Farrewar. –
14Wir wissen dies vom Hochheiligen, woher dies vom Minderheiligen?
15Raba erwiderte :Ein fehlerfreies, männliches, einjähriges Lamm, es muß beim Schlachten fehlerfrei und einjährig sein. Woher dies von der [Blut]aufnahme, dem Hinbringen und dem Sprengen? – Es heißt :soll es sein, es muß während des ganzen Seinsfehlerfrei und einjährig sein.
16[Abajje] wandte gegen ihn ein: R. Jehošua͑ sagte: Wenn von einem der in der Tora genannten Schlachtopfer ein olivengroßes Stück Fleisch oder ein olivengroßes Stück Talg zurückgebliebenist, so sprenge man das Blut. –
17Dies ist auf die Einjährigkeitzu beziehen.
18Ist denn der Fall möglich, daß es beim Schlachten ein Jahr und beim Hinbringen und Sprengen zwei Jahre alt ist!?
19Raba erwiderte: Dies besagt, daß auch eine einzelne Stunde das Opfer untauglich mache.
20R. Ami sagte im Namen R. Elea͑zars: Wenn [das Opfer] innerhalb und die Füße außerhalbsich befinden und man diese abgeschnitten und es nachher geschlachtet hat, so ist es tauglich ;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.