Sevachim — Blatt 26a

1wenn man es aber geschlachtet und sie nachher abgeschnitten hat, so ist es untauglich. –

2Wieso ist es, wenn man [die Füße] abgeschnitten und es nachher geschlachtet hat, tauglich, man opfert ja ein Gebrechenbehaftetes!? – Lies vielmehr: hat man [das Blut] aufgenommen und nachher [die Füße] abgeschnitten, so ist es untauglich,

3hat man sie abgeschnitten und nachher [das Blut] aufgenommen, so ist es tauglich. – R. Zera sagte ja aber, wenn man das Ohr eines Erstgeborenenverletzt und nachher das Blut aufnimmt, sei es untauglich, denn es heißt: er soll vom Blute des Farren nehmen, der vorher ein Farrewar!?

4R. Ḥisda erwiderte im Namen Abimis: Wenn man ein Glied nur bis zum Knochenschneidet.

5«Hat man [das Blut] aufgenommen und nachher [die Füße] abgeschnitten, so ist es untauglich.» Hieraus ist also zu entnehmen, daß das in den Gliedern enthaltene Blut [Opfer]blutsei!? –

6Vielleicht nur wegen des Fettes. –

7Hieraus wäre also zu entnehmen, daß, wenn das Fleisch von minderheiligen Opfern vor dem Blutsprengen hinausgekommenist, sie untauglich sind? –

8Vielleicht nur bei hochheiligen.

9Die Rabbanan lehrten : Bei hochheiligen Opfern erfolgt das Schlachten in der Nordseite und die Blutaufnahme mit einem Dienstgefäße in der Nordseite. Hat er in der Südseite gestanden, die Hand nach der Nordseite hingestreckt und geschlachtet, so ist das Schlachten gültig; hat er [auf diese Weise das Blut] aufgenommen, so ist die Aufnahme ungültig. Befand er sich da mit dem Kopfe und dem größeren Teile [des Körpers], so ist es ebenso, als würde er sich da vollständig befunden haben. Ist es durch das Zappeln in die Südseite gekommen und zurückgebracht worden, so ist es tauglich.

10Bei minderheiligen Opfern erfolgt das Schlachten innerhalbund die Blutaufnahme innerhalb mit einem Dienstgefäße. Hat er außerhalb gestanden, die Hand nach innen hingestreckt und geschlachtet, so ist das Schlachten gültig; hat er [auf diese Weise das Blut] aufgenommen, so ist die Aufnahme ungültig. Befand er sich innerhalb mit dem Kopfe und dem größeren Teile [des Körpers], so ist es ebenso, als wäre er nicht innerhalb. Ist es durch das Zappeln außerhalb hinausgekommen und zurückgebracht worden, so ist es untauglich. Hieraus wäre also zu entnehmen, daß, wenn das Fleisch von minderheiligen Opfern vor dem Blutsprengen hinausgekommenist, sie untauglich sind? –

11Vielleicht gilt dies nur von Fettschwanz, Lebernetz und den beiden Nieren.

12Der Vater Šemuéls fragte Šemuél: Wie ist es, wenn es selbst innerhalb und nur die Füße außerhalbsich befinden?

13Dieser erwiderte: Es heißt: sie sollen es vor den Herrn bringen, nur wenn es sich vollständig innerhalb befindet. –

14Wie ist es, wenn man es aufgehängt und geschlachtet hat? Dieser erwiderte: Es ist tauglich. Jener entgegnete: Du irrst dich, das Schlachten muß an der Seiteerfolgen, was hierbei nicht der Fall ist. –

15Wie ist es, wenn man sich angehängtund geschlachtet hat? Dieser erwiderte: Es ist untauglich. Jener entgegnete: Du irrst dich, nur das Schlachten muß an der Seite erfolgen, der Schlachtende aber braucht nicht an der Seite zu stehen. –

16Wie ist es, wenn man sich angehängt und [das Blut] aufgenommen hat? Dieser erwiderte: Es ist tauglich. Jener entgegnete: Du irrst dich, dies ist nicht die übliche Art der Dienstverrichtung. –

17Wie ist es, wenn man es aufgehängt und [das Blut] aufgenommen hat? Dieser erwiderte: Es ist untauglich. Jener entgegnete: Du irrst dich, das Schlachten muß an der Seite erfolgen, die [Blut]aufnahme braucht nicht an der Seite zu erfolgen.

18Abajje sagte: Beim Hochheiligen ist es in allen Fällen untauglich, ausgenommen der Fall, wenn man sich angehängt und geschlachtet hat; beim Minderheiligen ist es in allen Fällen tauglich, ausgenommen der Fall, wenn man sich angehängt und das [Blut] aufgenommen hat

19Raba sprach: Wenn man Minderheiliges aufgehängt und [das Blut] aufgenommen hat, ist es wohl aus dem Grunde tauglich, weil der Luftraum des Innern dem Innerngleicht, ebenso sollte doch auch beim Hochheiligen der Luftraum über der Nordseite der Nordseite gleichen!?

20Vielmehr, sagte Abajje, ist es sowohl beim Hochheiligen als auch beim Minderheiligen tauglich, ausgenommen der Fall, wenn man es aufgehängt und geschlachtet hat, beim Hochheiligen, und wenn man sich angehängt und [das Blut] aufgenommen hat, sowohl beim Hochheiligen als auch beim Minderheiligen.

21R. Jirmeja fragte R. Zera: Wie ist es, wenn erinnerhalb und sein Haarschopf außerhalb sich befindet? Dieser erwiderte: Du hast ja erklärt: sie sollen es vor den Herrn bringen, nur wenn es sich vollständig innerhalb befindet, ebenso ist auch hierbei zu erklären :wenn sie in das Offenbarungszelt kommen, nur wenn sie sich vollständig im Offenbarungszelte befinden.

22HAT MAN [DAS BLUT] AUF DIE ALTARRAMPE ODER NICHT GEGEN DAS FUNDAMENT AUFGETRAGEN, ODER HAT MAN DAS UNTERHALBZU SPRENGENDE OBERHALB, DAS OBERHALB ZU SPRENGENDE UNTERHALB, DAS INNERHALBZU SPRENGENDE AUSSERHALB ODER DAS AUSSERHALB ZU SPRENGENDE INNERHALB GESPRENGT, SO IST ES UNTAUGLICH UND MAN VERFÄLLT NICHT DER AUSROTTUNG.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.