Sevachim — Blatt 27a
1davon außerhalb des Raumes [zu essen], so ist es untauglich und er verfällt nichtder Ausrottung; wenn aber außerhalb der Frist, so ist es verwerflich und er verfällt der Ausrottung.
2Wennfür den folgenden Tag, so ist es untauglich. Hat er nachherbeabsichtigt, davon ob außerhalb der Frist oder außerhalb des Raumes [zu essen], so ist es untauglich und er verfällt nichtder Ausrottung.
3Wieso ist es, wenn man nun sagen wollte, auf die unrichtige Stelle sei ebenso, wie auf die richtige Stelle, untauglich, es ist javerwerflich!?
4Mar Zuṭra erwiderte: Das das Fleisch zum Essen erlaubtmachende Sprengenbringt es zur Verwerflichmachung, das das Fleisch nicht zum Essen erlaubtmachende Sprengen bringt es nicht zur Verwerflichmachung.
5R. Aši sprach zu Mar Zuṭra: Woher hast du dies? – Es heißt :sollte aber am dritten Tage gegessen werden vom Fleische der Schlachtung seines Heilsopfers &c., so ist es verwerflich; nur wenn die Verwerflichkeit esverursacht hat, ausgenommen ist dieser Fall, wo nicht die Verwerflichkeit es verursacht hat, sondern ein anderes Verbot. –
6Demnachsollte es auch nicht untauglich sein!?
7R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es ist ja die Absicht des Stehenlassenszu berücksichtigen.
8Reš Laqiš erklärte: Tatsächlich ist esvollständiguntauglich, auch ist es auf die unrichtige Stelle, ebenso wie auf die richtige Stelle, dennoch ist dies kein Widerspruch; einesgilt von dem Falle, wenn er es schweigend aufgetragen hat, und einesvon dem Falle, wenn er es sprechendaufgetragen hat, nach R. Jehuda. –
9Wir haben gelernt: Dasunterhalb zu sprengende oberhalb zu sprengen, das oberhalb zu sprengende unterhalb zu sprengen &c. bis: es ist ja die Absicht des Stehenlassens zu berücksichtigen. Nach R. Jehuda.
10R. Joḥanan erklärte : Beides von dem Falle, wenn er es schweigend auf getragen hat, auch ist es auf die unrichtige Stelle, nicht wie auf die richtige Stelle, nur gilt eines von dem Falle, wenn noch Lebensblut vorhanden ist, und eines von dem Falle, wenn Lebensblut nicht mehr vorhandenist. –
11Wir haben gelernt: so ist es untauglich und man verfällt nicht der Ausrottung. Einleuchtend ist es nach Reš Laqiš, daß er lehrt, es sei untauglich und man verfalle nicht der Ausrottung,
12wozu aber heißt es nach R. Joḥanan, man verfalle nicht der Ausrottung!? – Ein Einwand. –
13Wozu heißt es nach Šemuél, man verfalle nicht der Ausrottung? – Er meint es wie folgt: wenn man aufgetragen und beabsichtigthat, so ist es untauglich, und man verfällt nicht der Ausrottung. –
14Sollte es doch nach R. Joḥanan, wenn es auf die unrichtige Stelle nicht ebenso ist, wie auf die richtige Stelle, als aus dem Gefäße auf den Estrich ausgeschüttet betrachtet werden, und man sollte es aufsammeln!? –
15Er ist der Ansicht desjenigen, welcher sagt, man dürfe es nicht aufsammeln. R. Jiçḥaq b. Joseph sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Alle stimmen überein, daß, wenn man das oberhalb zu sprengende oberhalb oder das unterhalb zu sprengende unterhalb nicht nach Vorschriftgesprengt hat, man es nicht aufsammeln dürfe, sie streiten nur über den Fall, wenn man das oberhalb zu sprengende unterhalb oder das unterhalb zu sprengende oberhalb gesprengt hat; R. Jose ist der Ansicht, man dürfe es nicht aufsammeln, und R. Šimo͑n ist der Ansicht, man sammle es auf.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.