Sevachim — Blatt 2b
1Wieso eine freiwillige Gabe, es ist ja ein Gelübde? Vielmehr, bist du so verfahren, wie du gelobt hast, so ist es ein Gelübde, wenn aber nicht, sei es eine freiwillige Gabe,
2und auch bei einer freiwilligen Gabe darf nicht abgeändert werden.
3Rabina sprach zu R. Papa : Schade, daß du gestern nicht im Lehrhause zu Be-Ḥermakh anwesend warst, denn Raba trug schöne Sachen vor, Widersprüche, die er auch erklärte. –
4Was sind es für schöne Sachen? – Wir haben gelernt: jedes Opfer, das auf einen anderen Namen geschlachtet worden ist &c. ; also nur wenn auf einen anderen Namen, wenn aber ohne Nennung, so hat der Eigentümer sich damit auch seiner Pflicht entledigt, wonach es ohne Nennung der Nennung des richtigen Namens gleicht,
5und dem widersprechend wird gelehrt: jeder Scheidebrief, der auf den Namen einer anderen Fraugeschrieben ist, ist ungültig, und ohne Nennungist er ebenfalls ungültig!?
6Er erklärte es auch: Opfer sind, wenn nichts genannt wird, dafür bestimmt, wofür sie zu nennen sind, während eine Frau, solange sie nicht ausdrücklich genannt ist, nicht zur Scheidung bestimmt ist. –
7Woher, daß Opfer ohne Nennung tauglich sind; wollte man sagen, weil gelehrt wird: jedes Opfer, das auf einen anderen Namen geschlachtet worden ist &c. und nicht : das nicht auf seinen Namen geschlachtet worden ist, so wird ja auch vom Scheidebriefe gelehrt: jeder Scheidebrief, der auf den Namen einer anderen Frau geschrieben worden ist, ist ungültig, und nicht: der nicht auf den Namen der Frau geschrieben worden ist, ist ungültig!?
8Wollte man sagen, aus folgender Lehre: auf seinen Namen und einen anderen Namen, zum Beispiel als Pesaḥopfer und als Heilsopfer; also nur dann, wenn er gesagt hat: als Pesaḥopfer und als Friedensopfer, wenn aber als Pesaḥopfer und als eines ohne Nennung, so ist es tauglich, wonach es ohne Nennung der Nennung des richtigen Namens gleicht,
9so ist es vielleicht hierbei anders, denn wir sagen, wenn jemand etwas tut, tue er dies auf Grund der ersten Beschlußfassung!?
10Wollte man sagen, dies sei aus dem Schlußsatz zu entnehmen: auf einen anderen Namen und seinen Namen: als Heilsopfer und als Pesaḥopfer; also nur dann, wenn er gesagt hat: als Heilsopfer und als Pesaḥopfer, wonach es tauglich ist, wenn eines ohne Nennung und als Pesaḥopfer,
11so ist es vielleicht hierbei anders, weil wir sagen, der Schluß zeuge für den Anfang!?
12Oder auch: da er den Fall lehrt, wenn eines auf seinen Namen und ohne Namen, so lehrt er auch den Fall, wenn eines ohne Namen und auf seinen Namen.
13Vielmehr, dies ist aus folgendem zu entnehmen. Unter sechs Nennungen wird das Opfer dargebracht: auf den Namen des Opfers, auf den Namen des Opfernden, auf den Namen Gottes, als Feueropfer, als duftendund als angenehm; das Sündopfer und das Schuldopfer auch unter Nennung der Sünde.
14R. Jose sagt, auch wenn jemand an eine dieser Nennungen im Herzen nicht gedacht hat, sei es tauglich, denn dies ist eine gerichtliche Bestimmung. Das Gericht hat bestimmt, daß man den Namen nicht nenne, damit man nicht veranlaßt werde, einen anderen Namen zu nennen.
15Wieso könnte nun, wenn man sagen wollte, ohne Nennung sei es untauglich, das Gericht eine Bestimmung treffen, die es untauglich macht!? –
16Woher, daß ein Scheidebrief ohne Nennungungültig ist:
17wollte man sagen, aus der Lehre, daß, wenn jemand über die Straße geht und Schreiber vorlesen hört: N. aus der Ortschaft N. ließ sich von der Frau N. scheiden, und spricht: dies ist mein Name und der Name meiner Frau, dieser Scheidebrief für ihn ungültigsei,
18so ist dies vielleicht nach R. Papa zu erklären, denn R. Papa sagte, hier werde von dem Fall gesprochen, wenn es zur Übung der Schreiber erfolgt, und er somit überhaupt nicht zum Zweck der Scheidung geschrieben worden ist.
19Wollte man sagen, aus folgendem;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.