Sevachim — Blatt 3a
1noch mehr : wenn jemand [einen Scheidebrief] geschrieben hat, um sich von seiner Frau scheiden zu lassen, und davon abgekommen ist, und jemand aus derselben Stadt ihn trifft und zu ihm spricht: dein Name gleicht meinem und der Name deiner Frau gleicht dem meiner Frau, so ist dieser für ihnzur Scheidung ungültig,
2so ist es vielleicht auch da anders, weil er für diesen die Scheidung ausschließt.
3Wollte man sagen, aus folgendem; noch mehr: wenn jemand zwei Frauen gleichen Namens hat, und er einen [Scheidebrief] geschrieben hat, um sich von der größeren scheiden zu lassen, so darf er sich damit nicht von der kleineren scheiden lassen,
4so ist es vielleicht auch da anders, weil er für diese die Scheidung ausschließt.
5Wollte man sagen, aus folgendem; noch mehr: wenn jemand zu einem Schreiber gesagt hat, daß er ihm [einen Scheidebrief] schreibe, er wolle sich von einernach Belieben scheiden lassen, so ist er zur Scheidung ungültig,
6so ist es vielleicht auch da anders, weil es keine fiktive Feststellunggibt. –
7Vielmehr, dies ist aus folgendem zu entnehmen: wenn jemand Formulare von Scheidebriefen schreibt, so muß er Raum für [die Namen] des Mannes, der Frau und der Zeugen und für das Datum freilassen, und hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls, er müsse auch Raum lassen für [die Formel] : du bist von nun ab jedermann erlaubt.
8Ferner wies er noch auf einen Widerspruch hin : Kann denn R. Jehuda im Namen Rabhs gesagt haben, ein Sündopfer, das man auf den Namen eines Brandopfers geschlachtet hat, sei untauglich, und das man als Profanes geschlachtet hat, seitauglich, wonach nur das untauglich macht, was zur selben Klassegehört, nicht aber das, was nicht zur selben Klasse gehört,
9ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Jeder Scheidebrief, der auf den Namen einer anderen Frau geschrieben ist, ist ungültig, und sogar wenn er auf den Namen einer Nichtjüdingeschrieben ist, ist er ungültig!?
10Er erklärte es auch: läßt man bei einem Scheidebrief [den Namen der] Nichtjüdin fort, so ist er ohne Nennung, und einer ohne Nennung ist ungültig, läßt man beim Opfer [die Nennung] des Profanen fort, so ist es ohne Nennung, und eines ohne Nennung ist tauglich.
11Ferner wies er auf folgenden Widerspruch hin : Kann denn R. Jehuda im Namen Rabhs gesagt haben, ein Sündopfer, das man auf den Namen eines Brandopfers geschlachtet hat, sei untauglich, und das man als Profanes geschlachtet hat, sei tauglich, wonach nur das untauglich macht, was zur selben Klasse gehört, nicht aber das, was nicht zur selben Klasse gehört,
12es wird ja gelehrt:In seinem Innern, nicht aber im Innern seines Innern, und sogar ein Abspülgefäßschützt!?
13Er erklärte es auch: sie stellten das Profane bei Opfern der Scheidewand bei einem Ofengleich; wie die Scheidewand bei einem Ofen keine Wirkung hat, ebenso hat auch [die Nennung] des Profanen bei Opfern keine Wirkung.
14Es wird nämlich gelehrt : Wenn ein Ofen durch Bretter oder durch Gehänge geteilt ist und ein Kriechtier an einer Stelle gefunden wird, so ist alles unrein.
15Wenn ein durchbrochener, mit Stroh verstopfter Bienenkorb, in dem ein Kriechtier sich befindet, über dem Luftraum eines Ofens hängt, so ist der Ofen unrein; befindet sich das Kriechtier im Ofen, so sind die in jenem sich befindlichen Speisen und Getränke unrein, nach R. Elie͑zer aber rein.
16R. Elie͑zer sprach: Es ist [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern : wenn diesbei der schwereren [Unreinheit] einer LeicheSchutzgewährt, wieso sollte es nicht bei der leichteren eines Tongefäßes Schutz gewähren!?
17Jene erwiderten ihm: Nein,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.