Sevachim — Blatt 33b
1Rabina erklärte: Dieswurde hinsichtlich der Geißelunggelehrt.
2Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Abahus: Dies wurde hinsichtlich des Falles gelehrt, wenn ein Unreiner Heiliges berührthat.
3Es wurde nämlich gelehrt: Wenn ein Unreiner Heiliges berührt hat, so ist er, wie Reš Laqiš sagt, zu geißeln, und wie R. Joḥanan sagt, nicht zu geißeln. Reš Laqiš sagt, er sei zu geißeln, [denn es heißt:]nichts Heiliges darf sie berühren; R. Joḥanan sagt, er sei nicht zu geißeln, denn dieser Schriftvers spricht vom [Genuß] der Hebe. –
4Wieso verwendet Reš Laqiš diesen Schriftvers hierfür, er verwendet ihn ja als Verbot des Essens von heiligem Fleisch, denn es wird gelehrt: Wo befindet sich das Verbot des Essens von heiligem Fleisch? Reš Laqiš sagte: [Es heißt:] nichts Heiliges darf sie berühren.
5R. Joḥanan sagte: Bardela lehrte, dies sei aus [dem Worte] Unreinheit zu entnehmen, das auch beim Eintreten in den Tempel gebraucht wird; wie da Strafandrohung und Verbot, ebenso hierbei Strafandrohung und Verbot. –
6Die Berührung von Heiligem durch einen Unreinen ist aus dem vom Allbarmherzigen gebrauchten [Ausdruck] ‘berühren’ zu entnehmen, und das Verbot des Essens ist aus der Vergleichung des Heiligen mit dem Heiligtumezu entnehmen.
7Übereinstimmend mit Reš Laqiš wird gelehrt: Nichts Heiliges darf sie berühren, dies deutet auf das Verbot des Essens. Du sagst, auf das Verbot des Essens, vielleicht ist dem nicht so, sondern auf das des Berührens?
8Es heißt: nichts Heiliges darf sie berühren und in das Heiligtum soll sie nicht eintreten; er vergleicht das Heilige mit dem Heiligtume; wie es sich beim Heiligtume um ein Vergehen handelt, durch das man das Leben verwirkt,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.